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Anna Köninger

Anna Köninger, geborene Schäfer, wurde am 27. März 1880 in Gaggenau geboren1. Dort wuchs sie mit mehreren Geschwistern auf. Sie hatte zwei jüngere Schwestern, Karoline2 und Berta3, einen Bruder Wilhelm4 und wahrscheinlich eine weitere Schwester Regina5. Ihr Vater war der Bierbrauer und spätere Landwirt6 Wilhelm Schäfer. Über ihre Erziehung schrieb sie später: „Bin nicht einseitig eingestellt, denn es wurde von unsern Eltern genug eingetrichtert, dass wir selbstlos und dienstbereit handeln sollen.“7

Am 12. Mai 1900 heiratet sie mit 20 Jahren den Werkschreiber Oskar Köninger. Er war am 3. März 1869 geboren und stammte aus Kappelrodek8,9. Zwei Jahre vor seiner Heirat war er aus Nürnberg nach Gaggenau gezogen.10 Genau wie die Familie von Anna war er katholisch. Die Ehe blieb kinderlos.

Über ihren religiösen Werdegang erklärte sie bei einer Vernehmung auf die Frage: „Sind sie als Bibelforscherin, d. h. als Zeugin Jehovas getauft?“11 „Ja, ich habe mich etwa im Jahre 1913 oder 1914 der symbolischen Wassertaufe unterzogen.“12 Bis zum Verbot der Zeugen Jehovas 1933 war sie auch aktiv, indem sie sich mit ihren Mitgläubigen versammelte, missionierte13 und ihre Wohnung zur Verfügung stellte, um dort Gespräche über die Bibel zu führen.14

1931 starb mit nur 61 Jahren nach einer persönlich sehr aufregenden Zeit ganz plötzlich ihr Ehemann. Er war mittlerweile im Aufsichtsrat der Landwirtschaftsbank Karlsruhe15 gewesen. Durch wirtschaftliche Probleme erlitt er finanziell einen großen Rückschlag, verlor sein Vermögen und musste einen großen Geldbetrag erstatten. Dies führte dazu, dass er 1931 einen Herzschlag16 erlitt und am 26. Januar 1931 daran verstarb.17 Sie arbeitete mit aller Kraft daran, die Schulden zu tilgen, schaffte es aber nicht, sodass ihr Haus per Zwangsvollstreckung verkauft werden musste.18

Angesichts dieser schwierigen persönlichen Situation und des Verbots der Zeugen Jehovas war sie trotzdem weiter aktiv in ihrem Glauben. Sie gab bei einer Vernehmung zu, „dass die ersten 2 Versammlungen der Bibelforscher in meiner Wohnung und zwar nach dem Verbot, etwa 1934 stattfanden“.19 Später haben sie sich, wie sie angab, in der Wohnung einer anderen Familie in Rotenfels20 getroffen. Auch dort haben sie gemeinsam die Bibel besprochen.21 Nach einem motivierenden und ermutigenden Besuch von Konrad Franke „wurden [wir] uns anschliessend darüber einig, dass einmal Versammlung bei Lindner und einmal bei Eisele stattfinden solle.“22 Da dann Frau Eisele sehr schwer krank wurde, besuchte Anna Köninger sie öfter und unterstützte sie bei Hausarbeiten.23 Ihre Aktivitäten blieben nicht unbemerkt. An die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde am 6. Oktober 1937 geschrieben: „Die Beschuldigte, Anna Köninger, geborene Schäfer, ist eine unbelehrbare Anhängerin der IBV [Internationale Bibelforscher Vereinigung]. Am 17.9.1935 wurde bereits von dem Unterzeichneten bei der Köninger in Gaggenau eine Durchsuchung vorgenommen. Es wurden Druckschriften älteren Datums der IBV vorgefunden, die beschlagnahmt wurden. […] Der Köninger konnte damals aber nichts nachgewiesen werden.“24

Bei ihrer ersten Vernehmung in Frankfurt wurde sie zu diesen Bibelbesprechungen befragt. Dabei erklärte sie auf die Vorhaltung, ob sie nicht gewusst habe, dass dies strafbar sei: „Ja, das haben wir gewusst, wir handelten aber nach dem Bibelwort ‚man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen‘. Im übrigen halte ich dies auch für harmlos, wir haben doch niemandem etwas getan. Im übrigen waren wir auch der Meinung, dass das Verbot zu Unrecht bestehen würde. Es ist doch nur Gotteswort und sein Königreich was wir verkünden.“25

Durch die bereits erwähnte Zwangsversteigerung ihres Hauses in Gaggenau war Anna Köninger gezwungen, sich eine neue Bleibe zu suchen. Diese fand sie in Frankfurt am Main bei ihrer Schwester Berta Pater. Sie wohnte ab dem 1. Oktober 1936 im Oederweg 126.26 Lange wohnten die beiden Schwestern aber nicht dort gemeinsam, denn Berta wurde bereits am 29. Oktober 1936 verhaftet.27

Elf Monate später, am 9. September 1937, wurde auch Anna Köninger im Oederweg 126 in Frankfurt von der Gestapo besucht und vernommen.28 Das muss sie sehr mitgenommen haben, denn sie bat nach einiger Zeit: „In Anbetracht meines Gemütszustandes bitte ich die Vernehmung für heute abzubrechen und auf einige Tage zu verschieben. Sobald ich körperlich dazu in der Lage bin.“29 Über ihre Vernehmung in der Wohnung ihrer Schwester schrieb der Beamte Pracht: „Da die K. trotz dringlichster Ermahnungen ihrer Nichte Vera Pater, Oederweg 126 nicht von ihrer fanatischen Einstellung abliess, wurde sie von der Frl. Pater vor die Türe, also ausgesetzt.“30 Nach nur fünf Tagen, am 14. September 1937, wurde Anna Köninger festgenommen. Ihr Haftbefehl war beschlossen, verkündet und vollstreckt worden.31 Noch am gleichen Tag, um 15.15 Uhr, wurde sie in das Gefängnis in Frankfurt-Preungesheim eingeliefert.32 Zwei Wochen später verlegte man sie in das Gefängnis nach Mannheim. Am 30. September 1937 wurde beurkundet: „Anna Köninger von Gaggenau wurde heute 10 Uhr wegen Verbot v. 28.2.33 mit dem Gefangenenwagen von Frankfurt daher eingeliefert. […] Der Inspektor.“33

Als Berta, die bereits seit einem Jahr inhaftiert war, erfuhr, dass ihre Schwester Anna nun auch verhaftet worden war, schrieb sie ihr am 26. September 1937 einen herzlichen Brief aus dem KZ Moringen: „Meine liebe Schwester! Wie ich durch Lina’s34 Brief erfuhr, bist du nun auch dort, wo ich 4 Monate war. […] Du hast sicherlich viel Aufregungen hinter dir, wenn ich auch noch nichts genaues weiß, so kann ich mir doch aus Vera’s35 Brief verschiedenes denken. […] Der Herr schenke dir viel Kraft um körperlich und geistig auszuhalten. Ich hoffe bald etwas von dir zu hören. Der Herr segne und behüte dich, er möge dir Mund und Weisheit geben, Rede und Antwort zu stehen deinen Anklägern. In Liebe grüßt dich herzlich deine Schwester Berta.“36 Dieser Brief erreichte Anna Köninger nie. Das Amtsgericht Mannheim beschloss: „Der von Berta Pater in Moringen an den Schutzhäftling geschriebene Brief vom 26.9.37 wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, da er sich in unzulässiger Weise mit dem Gegenstand der Untersuchung befaßt und für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein kann […] Nachricht an die Beschuldigte unter Rückgabe des Briefumschlages.“37 Der Originalbrief findet sich noch heute im Generallandesarchiv in Karlsruhe. Anna hat ihn sicherlich nie gelesen.

Anna Köninger war gesundheitlich angeschlagen. Deshalb bat sie in einem Brief vom 5. Oktober 1937: „Wenn ich das Sondergericht gütigst bitten darf, ob man mir erlauben möchte, in Zellengemeinschaft sein zu dürfen, da ich zur Schwermut neige durch all die vielen seelischen Aufregungen; es ist das mein dritter Nervenzusammenbruch. […] und da mein Leben durch die Venenentzündung des linken Fußes schon oft gefährdet war, u. durch den Zementboden, der Fuß sehr darunter leidet. Möchte ich sie gütigst bitten, mir doch diese Bitte zu gewähren.“38

Die Anklageschrift wurde am 27. Oktober 1937 verfasst. Anna Köninger wurde angeklagt: „[…] in Gaggenau seit Verbot bis zu ihrem Wegzug nach Frankfurt am 01.10.1936 a) verbotene Druckschriften bezogen, b) 1934 in ihrer Wohnung in Gaggenau 2x Versammlungen abgehalten, c) später an Versammlungen teilgenommen [zu haben]. Vor dem Verbot hat sie sich sehr eifrig durch Missionieren und Kolportieren für diese Sekte eingesetzt. […] Selbst die Tatsache, dass ihre eigene Schwester Berta Pater Wwe. seit über einem Jahr wegen verbotener Betätigung für die Lehre der Ernsten Bibelforscher sich im Frauenlager Moringen in Schutzhaft befindet, schreckt sie nicht davon ab, sich auch bis in die jüngste Zeit für die Sekte der Ernsten Bibelforscher zu betätigen. […] Über ihren Leumund ist nichts Nachteiliges bekannt, sie ist nicht vorbestraft. Auch in politischer Hinsicht ist sie bisher noch nicht staatsfeindlich in Erscheinung gewesen.“39 Am 3. November wurde beschlossen, dass am Montag, den 29. November 1937 die Hauptverhandlung stattfinden soll.40 Eine Woche später erhielt auch sie die Vorladung zur Hauptverhandlung am 29. November 1937 um 10 Uhr. Die Verhandlung würde vor dem Sondergericht Mannheim im Schloss41 (linker Flügel, Eingang E, II. Stock, Saal 8 Zimmer 240) stattfinden.42

Nachdem sie die Anklageschrift und die Vorladung zur Hauptverhandlung erhalten hatte, schrieb sie erneut an das Sondergericht Mannheim. Darin erklärte sie, dass sie sich nicht der Volksgemeinschaft entzogen oder gar staatsfeindlich gehandelt hat. „Nach meiner Auffassung ist das doch keine politische Betätigung, wenn wir uns im Worte Gottes erbauen.“ Dass sie „nicht einseitig eingestellt ist“, belegte sie mit ihrem Verhalten Besuchern aus ihrer Heimat Baden gegenüber, die einen Tagesausflug nach Frankfurt machten. Ihnen erwies sie Gastfreundschaft und verbrachte einen geselligen Tag mit ihnen. Die Anklage hat sie sehr mitgenommen: „Ich bin der harmloseste, gütigste Mensch; also so was kann ich nicht mehr fassen; da komme ich nicht mehr mit.“43

Am 29. November 1937 fand die Verhandlung vor dem Mannheimer Sondergericht statt. Es wurde beschlossen, die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung auszuschließen. „Der Sitzungssaal wurde sofort von Publikum geräumt.“44 Im Urteil war zu lesen: „Die Angeklagte […] gibt zu, das Verbot [der Zeugen Jehovas] gekannt zu haben, aber sie müsse Gott mehr gehorchen als den Menschen. Sie sei nicht fanatisch gegen den Staat eingestellt, sondern nur gegen die Geistlichen, weil diese entgegen der Bibel die Wahrheit nicht predigen würden.“45 Das Urteil lautete auf 5 Monate Haft, wobei die 10 Wochen Untersuchungshaft angerechnet wurden. Es trat bei Verkündung des Urteils um 10.45 Uhr in Kraft.46 Die gesamte Verhandlung hatte gerade 45 Minuten gedauert.

Gleich am nächsten Tag wurde per „Transportzettel für eine Beförderung im Gefangenen-Sammelwagen auf Eisenbahnen […] ihre Verlegung nach Bruchsal in die Strafanstalt Huttenstr.“ veranlasst.47 Die 57-Jährige, 1,60 Meter kleine Frau, sollte mit einem Gefangenenwagen auf den Transport in die Frauenstrafanstalt geschickt werden. Ihre Zähne waren mangelhaft. Ihre Kleidung bestand aus einem schwarzen Mantel, schwarzen Strümpfen, schwarzen Schuhen und einer Mütze. Als Gepäck hatte sie ein Postpaket dabei.48 Ihre „Ablieferung“ dort sollte am 9. Dezember erfolgen.49

Die Versuche der Staatsanwaltschaft Mannheim die Gerichtskosten einzutreiben geben Aufschluss über den weiteren Haftverlauf von Anna Köninger. Die Gestapo Frankfurt antwortete am 24. Januar 1938: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Köninger ausser einigen alten Möbelstücken, weitere Vermögenswerte hier nicht besitzt.“50 Im März 1938 wurde ihre Schwester Karoline befragt. Sie gab an: „Am 18.2.1938 habe ich meine Schwester in der Frauenhaftanstalt in Bruchsal besucht. An diesem Tage hat mir meine Schwester gesagt, dass ihre Entlassung bevorstehe. Wo sich meine Schwester nun befindet, weiss ich nicht.“51 Auch die Ehefrau ihres Bruders Wilhelm in Frankfurt wurde befragt. Sie konnte ebenfalls nicht sagen, wo ihre Schwägerin Anna nun ist. Lediglich einen Brief zeigte sie vor, auf dem aber keine Anschrift vermerkt war. Die befragenden Beamten fanden heraus, dass der Brief am 9. März 1938 in Bruchsal aufgegeben worden war.52 Am 25. März ersuchte die Staatsanwaltschaft in Mannheim, Karoline erneut zu befragen, ob ihr nun der Aufenthalt von Anna bekannt sei. Die Fragestellung lautete: „Ist die Annahme berechtigt, dass Frau Fritz den Aufenthalt absichtlich verschweigt?“53 Die Mitteilung an die Gerichtskasse gab am 31. März 1938 die Antwort auf die Frage, wo sich Anna Köninger befindet. Sie wurde nicht, wie sie erwartete, freigelassen, sondern ins „Konzentrationslager Lichtenburg bei Torgau“ gebracht.54 Dort könnte sie ihre Schwester Berta Pater getroffen haben, denn diese war ab 21. Februar 1938 im KZ Lichtenburg.

Über ihre Zeit im KZ Lichtenburg gab sie 1945 eine Erklärung ab. Darin berichtete sie, dass sie „durch körperliche Überanstrengung in der Küche eine Senkung bekam und eine Venenentzündung, mußte mich einer Operation unterziehen, wollte nicht in deren Hände fallen, konnte kaum stehen. […] es fand ein Kampf in mir statt“.55 Keinesfalls wollte sie in dem Kampf um ihre Unterschrift unter eine Erklärung unterliegen, durch die sie ihrem Glauben hätte abschwören sollen.56 „Durch Bitten ließen sie mich doch ohne Unterschrift raus.“57

Am 24. Dezember 1938 wurde Anna Köninger aus dem KZ Lichtenburg entlassen. Danach ging sie zunächst zu ihrem Bruder Wilhelm Schäfer nach Frankfurt in die Schlossstraße 63.58 Nach drei Monaten zog sie um nach Kappelrodek, in die Heimat ihres verstorbenen Mannes59. Dort wohnte mindestens ein Angehöriger, der ebenfalls als Bibelforscher inhaftiert war.60 Wie lange sie dort in Kappelrodek wohnte, ist nicht mehr nachvollziehbar. „Im Archiv des Meldeamtes haben wir keine Karteikarten mit dem Namen Anna Köninger in den Kriegsjahren gefunden,“ ist die Auskunft des Standesamtes der Gemeinde Kappelrodek.61

Nach der erwähnten Operation wohnte sie bei ihrer Schwester Karoline Fritz in Gaggenau, dort – in der Theodor-Bergmann-Straße 17 – war sie auch noch laut Adressbuch der Stadt Gaggenau 1955 und 1961 gemeldet.62 Laut den Meldekarteien aus dieser Zeit, deren genaue Datierung nicht bekannt ist, war sie als Hausgehilfin tätig.63

Bereits im Juli 1945 veranlasste der Landrat des Landkreises Rastatt eine Erhebung der politischen Häftlinge, die in einem KZ waren. Die Liste, auf der Anna Köninger auf Position 3 aufgeführt ist, umfasst sieben Personen.64 Auch hier wird ihre Wohnadresse mit „Bergmannstraße 17“ angegeben.

Für ihre Wiedergutmachung beantragte sie 1950, dass ihre Strafe getilgt wird.65 Am 17. Februar 1950 wurde das Urteil des Sondergerichts Mannheim vom 29. November 1937 aufgehoben. Nun konnte sie ihren Wiedergutmachungsantrag abgeben. Diese Wiedergutmachungsakte sollte eigentlich im Staatsarchiv in Freiburg liegen. Dort ist im „Findmittel unter der Signatur D 180/2 Nr. 223.626 eine Akte auf den Namen Anna Köninger, geb. 27.03.1880 verzeichnet, am Bestand ist jedoch keine Akte vorhanden. […] Die entsprechenden Akten fehlen jedoch. Diese wurden nie an das Staatsarchiv Freiburg abgegeben. Man muss hier von einem Verlust der Unterlagen ausgehen“.66

Am 24. Oktober 1964 ist Anna Köninger nach Gausbach, mittlerweile ein Ortsteil von Forbach, gezogen. Dort ist sie noch im gleichen Jahr gestorben.67 Sie wurde 84 Jahre alt.

Anna Köninger war eine mutige Frau, die zu den frühen Bibelforscherinnen (Zeuginnen Jehovas) in Deutschland gehörte und trotz gesundheitlicher Probleme treu ihrem Gott diente. Auch die Haft im KZ konnte sie nicht davon abbringen.

Stolperstein von Anna Köninger vor dem Haus Oederweg 126 in Frankfurt am Main.

Foto:Privatbesitz

1 Vgl. Geburtsurkunde Anna Köninger, Geburts- Heirats- Sterbebuch Stadt Gaggenau 1880–1884, Stadtarchiv der Stadt Gaggenau [SaG].

2 Vgl. Befragung Karoline Fritz, geb. Schäfer, Generallandesarchiv Karlsruhe [GLA KA] Abt. 507 Nr. 1716.

3 Vgl. GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

4 Ebd.

5 Vgl. Schreiben Staatsanwaltschaft Mannheim vom 06.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

6 Vgl. Heiratsurkunde Anna und Oskar Köninger, Standesamt Gaggenau Heiratsbuch Reg. Nr. 10/1900, SaG.

7 Brief von Anna Köninger an das Sondergericht Mannheim vom 13.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

8 Vgl. Heiratsurkunde, Standesamt Gaggenau Heiratsbuch Reg. Nr. 10/1900, SaG.

9 Kappelrodeck liegt ca. 20 km südlich von Baden-Baden in Baden-Württemberg.

10 Vgl. Melderegister, Abt. 24 Gaggenau Meldebuch A–K, SaG.

11 Vgl. Vernehmung vom 09.09.1937; GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

12 Ebd.

13 Vgl. Anklageschrift vom 27.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

14 Vgl. Vernehmung von B. Eisele vor der Gestapo Mannheim am 22.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

15 Vgl. Brief von Anna Köninger vom 05.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

16 Ebd.

17 Vgl. Sterbeurkunde Oskar Köninger, Sterbebuch 1928–1937, SaG.

18 Vgl. Brief von Anna Köninger vom 05.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

19 Vgl. Vernehmungsprotokoll, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

20 1970 wurde Rotenfels nach Gaggenau eingemeindet. (vgl. gaggenau.de [letzter Login 04.04.2017]).

21 Vgl. Vernehmungsprotokoll, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

22 Ebd.

23 Ebd.

24 Vgl. Schreiben an Staatsanwaltschaft Mannheim vom 06.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

25 Vgl. Vernehmung vom 09.09.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

26 Ebd.

27 Vgl. Eidesstattliche Erklärung von Berta Pater vom 03.11.1950. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 518 Nr. 518 Bd. I.

28 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.09.193,; GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

29 Ebd.

30 Vgl. Bericht der Gestapo vom 14.09.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

31 Vgl. GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

32 Ebd.

33 Ebd.

34 Lina Fritz, geb. Schäfer (geboren 05.05.1881) ist eine weitere Schwester, die im Alter zwischen Anna und Berta lag.

35 Vera war die Tochter von Berta Pater, also die Nichte von Anna Köninger.

36 Vgl. Brief vom 26.09.1937 von Berta Pater an Anna Köninger aus dem KZ Moringen, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

37 Vgl. Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 05.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

38 Vgl. Brief vom 05.11.1937 „An das Sondergericht!“, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

39 Vgl. Anklageschrift vom 27.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

40 Vgl. Beschluss vom 03.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

41 Im Mannheimer Schloss wurde am 27.03.1933 das Sondergericht im Westflügel eingerichtet (vgl. mannheim.de [letzter Login 05.04.2017]).

42 Vgl. Vorladung vom 10.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

43 Vgl. Brief an das Sondergericht vom 13.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

44 Vgl. Verhandlung, Beschluss vom 29.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

45 Vgl. Urteil vom 29.11.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

46 Ebd.

47 Vgl. Transportzettel, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

48 Ebd.

49 Ebd.

50 Vgl. Gestapo Frankfurt an Oberstaatsanwalt in Mannheim 24.01.1938, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

51 Antwort auf Ersuchen Frau Karoline Fritz, Gaggenau zu befragen vom 03.03.1938, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

52 Vgl. Befragung Ehefrau Wilhelm Schäfer am 18.03.1938, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

53 Vgl. Ersuchen der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 25.03.1938, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

54 Vgl. „An die Gerichtskasse“ vom 31.03.1938, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

55 Vgl. Erklärung vom 21.11.1945, Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD].

56 In den KZ wurde Zeugen Jehovas in regelmäßigen Abständen eine Erklärung vorgelegt, die sie unterschreiben sollten. Die Unterschrift hätte bedeutet, ihrem Glauben abzuschwören, Mitgläubige zu verraten und bereit zu sein, sich am Krieg zu beteiligen. Wenn der Häftling die Unterschrift verweigerte, wurde er häufig schwer misshandelt.

57 Vgl. Erklärung vom 21.11.1945, JZD.

58 Vgl. Gestapo-Karteikarte HHStA WI Abt. 486 Nr. 56315.

59 Ebd.

60 Vgl. Akten des Josef Köninger, möglicherweise ein Neffe von Anna Köninger, GLA KA Abt. 507 Nr. 2519, 2520, 2521, 2522.

61 Mail von Frau Sabine Lamm, Standesamt Gemeinde Kappelrodek, vom 08.03.2017 an Erika Krämer.

62 Vgl. Adressbuch der Stadt Gaggenau von 1955 und Einwohnerbuch der Stadt Gaggenau von 1961.

63 Vgl. Meldekartei Stadt Gaggenau, ohne Datum.

64 Vgl. Liste „Politische Häftlinge“ vom 03.08.1945, SaG Abt. A Nr. 053.

65 Vgl. GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.

66 Mail von Jochen Rees, Staatsarchiv Freiburg, vom 06.02.2017 an Erika Krämer.

67 Mail von Ute Riedinger, Stadtarchiv Gaggenau, vom 19.01.2017 an Erika Krämer.