Berta Pater
Berta1 Elise Pater, geborene Schäfer, wurde am 17. November 1882 in Gaggenau geboren.2 Dort wuchs sie mit mehreren Geschwistern auf. Sie hatte zwei ältere Schwestern, Anna3 und Karoline,4 einen Bruder Wilhelm5 und wahrscheinlich eine weitere Schwester Regina.6 Ihr Vater war der Bierbrauer und spätere Landwirt7 Wilhelm Schäfer.
Am 27. Juni 1903 heiratete sie den Kaufmann Paul Pater, der am 7. Juni 1879 in Leipzig geboren war.8 Er war evangelisch, sie katholisch. Von Oktober 19009 an lebte er bis April 1903 in Gaggenau bzw. Rotenfels.10 Vor der Eheschließung zog er bereits nach Frankfurt. Er war aber schon weit herum gekommen bis nach Ungarn und das Zipser Komitat.11,12
Wann Berta Pater sich in Frankfurt anmeldete, geht aus den Unterlagen im Standesamt Gaggenau nicht hervor.13 Eine Zeit lang wohnte das Ehepaar Pater in ihrem Haus in Frankfurt in der Schwarzburgstraße 26 im 1. Stock. Sie hatten eine Tochter Vera. Wie Berta Pater später bei ihrer Vernehmung14 selbst angab, war sie seit 1918, damals war sie 36 Jahre alt, eine Zeugin Jehovas. 1919 trat sie aus der katholischen Kirche aus.15 Paul Pater leitete Anfang der 1920er Jahre die Gemeinde der Bibelforscher in Frankfurt.16 Das Ehepaar Pater wohnte später in ihrem Haus im Oederweg 126. Paul Pater starb am 12. Oktober 1923.17
Nach dem Verbot der Bibelforscher 1933 schwieg Berta Pater nicht. Trotz großer Gefahren hat sie „nach dem Verbot hin und wieder einige Glaubensbrüder und -schwestern besucht“.18 „Auch ist es richtig, dass wir, wenn wir uns in der Stadt trafen, unterhalten haben. Es lag für uns wohl am nächsten, dass wir uns über die Bibel unterhalten haben.“19 Auch an der Beerdigung eines Bibelforschers nahm sie teil und traf dort eine Reihe von Glaubensgeschwistern.20
Am 29. Oktober 1936 wurde Berta Pater verhaftet und am selben Tag auch gleich vernommen. Dabei gab sie zu, vom 4. bis 7. September 1936 eine Tagung der Bibelforscher in Luzern besucht zu haben. Bei einer weiteren Vernehmung 4 Tage später berichtet sie, wie ihre Reise in die Schweiz ablief. Mit Unterstützung und auf Einladung einer befreundeten Zeugin Jehovas in Basel fuhr sie im August dorthin. In Basel angekommen lud ihre Freundin sie ein, mit ihr gemeinsam den Kongress der Zeugen Jehovas in Luzern21 zu besuchen. „Dieser Aufforderung kam ich auch gerne nach.“ Dass die Zeugen Jehovas auf dem Kongress vorsichtig waren zeigt, dass Berta Pater nur ausgewiesen durch ihre dort bekannte Freundin die Versammlungsräume betreten durfte.22 Am 8. Oktober fuhren die beiden Freundinnen nach Basel zurück. Berta Pater kehrte zwei Tage später nach Frankfurt heim.23
Auch in Frankfurt hatte sie im Alltag weiterhin Kontakt mit ihren Mitgläubigen. Sie sagte aus: „Solange der Bruder Martin Bertram noch seine Bäckerei hatte,24 habe ich auch bei ihm Backwaren gekauft.“ Dabei unterhielten und erbauten sie sich aus der Bibel. Auch über das Verbot ihrer Religionsgemeinschaft unterhielten sie sich. Diese Gespräche gaben „mir auch den Mut, weiterhin Zeugnis abzulegen“.25 Von Martin Bertrams Ehefrau erfuhr sie schließlich, dass er in der Schweiz war und nach seiner Rückkehr verhaftet wurde. Dass er ebenfalls bei dem Kongress in Luzern anwesend war, erfuhr Berta Pater erst bei ihrer Vernehmung. Von einem weiteren Glaubensbruder kaufte sie Bohnerwachs und Seife. So konnte sie auch diese Kontakte für erbauliche Gespräche nutzen.26
Aus dem Bericht vom 29. Dezember 1936 über ihre Vernehmungen geht hervor, dass sie zwei Monate zuvor in Schutzhaft genommen wurde, „weil sie sich illegal für die Internationale Bibelforscher Vereinigung betätigt hat. [Sie] nahm in der Zeit vom 4. bis 7. September 1936 an dem Kongress in Luzern/Schweiz teil.“ Daher forderten die Beamten: „Da die Pater sich in ihrer Vernehmung vom 29. Oktober ds. Js. noch offen als eine ‚Zeugin Jehovas‘ bezeichnet und erklärt, dass sie jeder Zeit gern und freudig Zeugnis ablegen würde, ist eine exemplarische Strafe erforderlich.“27 Auch ihr Reisepass wurde einzogen und liegt noch heute in den Akten.
Bis dahin war Berta Pater im Polizeigefängnis28. Am 30. Dezember 1936 wurde sie ins Gefängnis nach Frankfurt-Preungesheim überstellt.29 Um 15.15 Uhr traf sie dort ein. Gleich nach dem Jahreswechsel bat sie „höflichst um Erlaubnis arbeiten zu dürfen.“30 Auch ihre Tochter Vera kümmerte sich um die Mutter. Sie beauftragte einen Rechtsanwalt, für den schon für den 7. Januar 1937 eine Besuchserlaubnis erteilt wurde. Bereits in das Polizeigefängnis schickte die Tochter immer wieder Geld und sie selbst besuchte die Mutter zweimal im Monat im Gefängnis.31
Zur Verhandlung vor dem Sondergericht wurde sie am 30. April 1937 erneut ins Polizeigefängnis verlegt.32 Dort wartete sie auf den Prozess vor dem Sondergericht, der zwischen dem 3. und 5. Mai stattfand. Angeklagt waren nun 10 Zeugen Jehovas, alle aus Frankfurt, die weiter aktiv waren.33 Für den 5. Mai 1937 war sie um 9 Uhr vor dem Sondergericht Frankfurt geladen (Gerichtsgebäude Heiligkreuzgasse 34, 2. Stock, Zimmer 125). In dem Prozess hatte sie einen durch die Tochter engagierten Wahlverteidiger. Anders als ihre mitangeklagten Glaubensbrüder und -schwestern wurde Berta Pater freigesprochen. Im Urteil hieß es: „Es besteht zwar der dringende Verdacht, dass die Angeklagten sich in weit höherem Masse, als in der Hauptverhandlung festgestellt, für die IBV betätigt haben. Ein Beweis konnte aber mangels geeigneter Beweismittel nach dieser Richtung nicht erbracht werden.“ Über Berta Pater und ihre Reise in die Schweiz wurde festgestellt: „Da irgend eine Betätigung innerhalb der deutschen Reichsgrenzen bei der Angeklagten Pater nicht feststellbar war, konnte in der Reise, die die Angeklagte von der Schweiz aus nach Luzern unternommen hat, allein eine nach den deutschen Strafgesetzen zu ahndende Betätigung im Sinne der IBV nicht erblickt werden. Die Angeklagte Pater war daher freizusprechen.“34
Der Freispruch bedeutete aber nicht Freiheit für Berta Pater. Sie wurde, wie damals üblich, der Gestapo übergeben, die sie weiter gefangen hielt. Bereits in ihrem Bericht an die Staatsanwaltschaft hatte die Gestapo vorsorglich beantragt: „Sollte wieder Erwarten Haftbefehl nicht erlassen werden, so bitte ich um Mitteilung, damit die Pater erneut in Schutzhaft genommen werden kann.“35 Dass sie aus dem Glauben als Zeugin Jehovas heraus handelte wurde nicht gewürdigt. Auf ihrer Gestapo-Karteikarte stand in der Rubrik „Glaubensbekenntnis: Ohne“, unter „Politische Einstellung: IBV“.36
Noch während Berta Pater in Frankfurt im Gefängnis war, schrieb eine Mieterin ihres Hauses am 8. Juni 1937 einen Brief „An Herrn Staatsanwalt Kayser“. „Ich möchte nämlich ein gutes Wort für Frau Berta Pater, die jetzt schon über sieben Monat der Freiheit beraubt u. als Staatsfeindin angesehen wird, einlegen. Ich bin lutherisch u. habe die Bibelforscher nicht gekannt, bis ich vor beinahe vier Jahren, bei Frau Berta Pater, Oederweg 126 I zu wohnen kam u. habe seitdem Gelegenheit gehabt, mir über ihre Person u. Charakter eine Meinung zu bilden; Als Mensch achte ich sie hoch in jeder Beziehung. […] Ich bin … jetzt 82 Jahre alt u. habe Frau Pater sehr nötig, lassen Sie Ihre Güte walten u. geben Sie sie frei, vertrauen Sie ihr, sie wird Sie nicht enttäuschen.“37 Die Notiz des Oberstaatsanwaltes am Ende des Schreibens gibt Aufschluss über das damalige Vorgehen mit den Gefangenen: „Schreiben an Frau Susanne Gengnagel – Inf zu Eingabe am 8.6.1937 – Frau Berta Pater ist freigesprochen und aus Untersuchungshaft entlassen worden. Es ist nicht bekannt, wann sie nach ihrer Ankunft von einer anderen Stelle erneut in Haft genommen worden ist. Ich stelle Ihnen anheim, sich an die Staatspolizeistelle Frankfurt a. M zu wenden.“38
Auch aufgrund dieses Schreibens wurde Berta Pater nicht frei gelassen. Am 23. Juni 1937 wurde sie ins KZ Moringen eingeliefert. Über ihre Haft dort sind allerdings keine weiteren Einzelheiten bekannt.39 Es war lediglich vermerkt, dass sie verwitwet war und eine 31-jährige Tochter hatte, die als kaufmännische Sekretärin tätig war.40 Mit weiteren 149 Zeuginnen Jehovas wurde sie am 21. Februar 1938 weiter transportiert ins KZ Lichtenburg. Berta Pater ist an 103. Stelle der Transportliste aufgeführt.41 Dort erhielt sie die Häftlingsnummer 346, die sie auch in Ravensbrück beibehalten sollte. Die niedrige Häftlingsnummer zeigt an, dass auch sie zu den ersten Inhaftierten im KZ Lichtenburg gehörte. Damals wurden Zeugen Jehovas noch als „Politische Häftlinge“ eingestuft, erst 1938 wurde in allen Konzentrationslagern einheitliche Kennzeichnungen – für Jehovas Zeugen der lila Winkel – eingeführt.42 Im Frauen-KZ Lichtenburg wurde Berta Pater der Station II zugeteilt. Auch ins KZ Lichtenburg, wie schon zuvor ins Gefängnis Frankfurt und ins KZ Moringen, sandte Berta Paters Tochter Geld oder Pakete, um der Mutter die Haft etwas zu erleichtern. Über jede Geld- oder Paketsendung führte die Tochter genau Buch, sodass nach der Befreiung die Mutter diese Zusammenstellung bei ihrem Antrag für Wiedergutmachung mit 32 Belegen einreichen konnte.43 Im KZ Lichtenburg beschäftigte sich Berta Pater mit Handarbeiten. Ein Kragen, den sie für Charlotte Kohlhaas, eine Glaubensschwester aus Frankfurt, häkelte, trug diese später auf einem Foto das erhalten ist.
Im Mai 1939, das genaue Datum ist nicht bekannt,44 kam Berta Pater im Zuge der Auflösung des KZ Lichtenburg ins neu errichtete KZ Ravensbrück. Dort behielt sie ihre Häftlingsnummer 346. Mittlerweile war sie schon 56 Jahre alt. Zu welchen Arbeiten sie gezwungen wurde, ist nicht bekannt. Weder gibt es in den Dokumenten der Gedenkstätten noch in ihren eigenen Berichten Angaben dazu. Zu den erduldeten Misshandlungen gab sie an: „Strafen und Hungerkuren“.45
Über ihren weiteren Haftverlauf gab sie zu Protokoll: „Bis zum 1. Juli 1942 hielt man mich dort [Ravensbrück] in Haft, dann wurde ich nach Auschwitz (KZ Lager) überführt, wo ich bis 18. Januar 1945 blieb.“46 In Auschwitz erhielt sie auch eine andere Häftlingsnummer: Sie wurde als internationale Bibelforscherin unter der Nr. 8334 registriert.47 Ins KZ Auschwitz schickte ihre Tochter weiterhin Geld und vor allem Pakete. Die Pakete bestückte ihre Schwester Anna Köninger, die selbst eine Zeit lang im KZ war. Als Erklärung schrieb Berta Pater zu den Paketsendungen „teils durch meine Schwester Frau Anna Köninger, Gaggenau geleitet, da dort für die Pakete bessere Lebensmittelverhältnisse bestanden als in Frankfurt-M“.48 Im KZ Auschwitz erkrankte Berta Pater sehr schwer. Sie litt an Flecktyphus.49 Sie überlebte diese sehr schwere Erkrankung.
Welche Arbeiten sie in Auschwitz verrichten musste und in welchem der Lager Berta Pater genau inhaftiert war, ist nicht mehr feststellbar. „Während der Evakuierung und Auflösung des Lagers [wurde] auf Anweisung der SS-Lagerführung die Mehrheit der KL-Akten, darunter auch die Personalakten über Häftlinge vernichtet.“50
Anfang Januar 1945 kam auch Berta Pater von Auschwitz weg auf einen Todesmarsch. „Zu diesem Zeitpunkt [18. Januar 1945] wurde das Lager wegen der drohenden Befreiung durch die russischen Truppen geräumt und ich wurde nach Belsenbergen [Bergen-Belsen] in der Lüneburger Heide wiederum in das KZ-Lager eingeliefert.“51 Sie kam mit einem „Evakuierungstransport“ aus Auschwitz über das KZ Gross-Rosen nach Bergen-Belsen. Das ist in der „Liste der Frauentransporte“ dokumentiert.52 Auch im Gedenkbuch Bergen-Belsen ist sie auf Seite 745 aufgelistet. Dort ist bestätigt, dass sie am 15. April 1945 befreit wurde.53
Nicht gleich nach der Befreiung konnte sie heim. Sie war noch „ca. 8 Wochen in englischer Verpflegung“ wie sie selbst angab.54 „Am 18. Juni 1945, nach der Befreiung durch englische Truppen, wurde ich dann entlassen.“55 An diesem Tag wurde ihr ein Pass56 ausgestellt, der ihr bescheinigte, dass sie aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen entlassen worden ist und die Erlaubnis hat, in ihren Heimatort Frankfurt am Main zurückzufahren. Am 24. Juni 1945 kam sie in Frankfurt an.57 Sie war 8 Jahre und 8 Monate fort. (Die Stolperstein-Verlegung am 23. Juni 2017 war fast genau am 72. Jahrestag ihrer Rückkehr.)
Nach ihrer Rückkehr fand sie ihr Haus, von dessen Mieteinnahmen sie vor der Verfolgung gelebt hatte, in schlechtem Zustand vor. Sie schrieb: „Als ich am 24.6.1945 heimkam, übergab mir meine Tochter mein Haus, indem sie mir alle Vollmachten erteilte.“ Wie es dazu kam, dass die Tochter offiziell als Besitzerin auftrat, erklärte sie ebenfalls: „Um diese [ihre Liegenschaft Oederweg 126] dem Zugriff der Gestapo zu entziehen, erwirkte meine Tochter Ende 1938, dass das Haus auf ihren Namen überschrieben wurde. 3/4 des Hauses standen ihr als einziger Erbe gesetzlich zu, das restliche Viertel erhielt sie von mir auf dem Weg notarieller Schenkung 1938. – Um meinen Lebensunterhalt für den Zeitpunkt meiner evtl. Heimkehr zu sichern, […] verwaltete [sie] dieses für mich. Am 22.3.194458 erlitt das Haus schweren Brandschaden.“59 Das Dach und das Stockwerk darunter brannten aus. Notdürftig ließ die Tochter Reparaturen von Laien durchführen. Denn: „Da meine Tochter der Partei nicht angehörte und durch meinen Fall belastet war, bestand wenig Hoffnung auf Instandsetzungsmöglichkeiten.“60 Durch eindringendes Regenwasser bis ins Erdgeschoss wurde ein Raum nach dem anderen unbewohnbar. Seit September/Oktober 1945 musste sie bei verschiedenen Behörden vorstellig werden. Geforderte Gutachten reichte sie zwar ein, aber die Reparatur ihres Hauses zögerte sich immer weiter hinaus. Wiederholt wurde ihr versprochen, sich beschleunigt um ihr Anliegen zu kümmern, da sie ja so lange Zeit im KZ war. Aber im April 1946 schrieb sie: „Bis heute ist nicht das Geringste geschehen.“61 Da das Haus ihre einzige Einnahmequelle war, sie immer weniger Räume wegen der Schäden vermieten konnte und die verbleibenden Mieter wegen der Wasserschäden Mietnachlässe erhielten, war auch ihre finanzielle Lage sehr prekär. Auf der anderen Seite sollte sie auf Drängen des Wohnungsamtes der Stadt noch einen Teil ihrer Räume abgeben. „Das habe ich verweigert mit Bezug auf die Tatsache, dass ich fast 9 Jahre unter unwürdigsten Verhältnissen gelebt habe und nun endlich einmal meine Ruhe haben möchte.“62
Auch die Anerkennung der gesundheitlichen Schäden, die die Haft bei ihr ausgelöst haben, war schwierig. In einem ärztlichen Gutachten wurde bescheinigt: „Wenn man auch geneigt ist, bei der betagten Antragstellerin nach 8½ Jahren Verfolgungshaft, die sie vom 54. bis 63. Lebensjahr durchgemacht hat, wohlwollend zu urteilen, so kann der tatsächliche Schaden durch diese Haftzeit keinesfalls höher als mit 40% bemessen werden.“63
Zwar hatte sie einen Ausweis erhalten, der ihr bescheinigte, dass sie 8 Jahre und 7 Monate aus religiösen Gründen in Haft war. Auch habe sie sich „einwandfrei betragen“. Deshalb stünden ihr „alle Vorteile zu, die solche Personen von der Regionalen amerikanischen Militärregierung und der Großhessischen Regierung zugesichert werden“. Es wurde gebeten, „den Inhaber bei allen Amtsstellen bevorzugt zu betreuen und ihm weiterzuhelfen.“64 Doch gestaltete sich ihre Rückkehr in den Alltag als sehr schwierig.
Trotz dieser Schwierigkeiten blieb sie bis zu ihrem Tod am 3. Dezember 1970 eine treue Zeugin Jehovas. Nach 103 Monaten Haft in Gefängnissen und Konzentrationslagern nahm sie aktiv am Gemeindeleben teil. Wie Erzählungen über sie und auch Fotos zeigen, konnte sie wieder Freude empfinden und war keinesfalls verbittert.
1 Vgl. Geburtsurkunde Bert(h)a Elise Schäfer, Stadtarchiv Gaggenau [SaG], Standesamt Geburtenbuch Reg. Nr.61/1882. In frühen Urkunden ist die Schreibweise mit „h“, später unterschreibt sie eigenhändig ohne „h“.
2 Ebd.
3 Sie war ebenfalls verfolgt.
4 Vgl. Befragung Karoline Fritz, geb. Schäfer zu Anna Köninger, Generallandesarchiv Karlsruhe [GAL KA], Abt. 507 Nr. 1716.
5 Ebd.
6 Vgl. Schreiben Staatsanwaltschaft Mannheim vom 06.10.1937, GLA KA Abt. 507 Nr. 1716.
7 Vgl. Heiratsurkunde Wilhelm und Bertha Schäfer, SaG, Standesamt Heiratsbuch Reg. Nr. 1/1878.
8 Vgl. Heiratsurkunde Paul Pater und Bertha Schäfer, SaG, Heiratsbuch Reg. Nr. 10/1903.
9 Vgl. Meldebuch Rotenfels 1883–1907, SaG 2/13923.
10 Ebd.
11 Vgl. Informationsbogen A Bräutigam, SaG StB5 1903 Nr. 10.
12 Liegt in der heutigen Slowakei.
13 Mail von Ute Riedinger, Stadtarchiv Gaggenau vom 16.01.2017 an Erika Krämer.
14 Vgl. Vernehmung vom 29.10.1936, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStA WI], Abt. 461 Nr. 7643.
15 Ebd.
16 Interview mit Else Hertle, Tochter von Valentin Steinbach, im Juli 2001 mit Erika Krämer.
17 Vgl. Vermerk auf der Heiratsurkunde, SaG, Standesamt Heiratsbuch Reg. Nr. 10/1903.
18 Vgl. Vernehmung vom 02.11.1936, HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643.
19 Ebd.
20 Ebd.
21 Auf diesem Kongress wurde die „Luzerner Resolution“ verabschiedet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam und forderten das NS-Regime in scharfen Worten auf, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Eine zweite Aktion fand im Februar 1937 statt. Darauf traf die Frankfurter Zeugen Jehovas eine Verhaftungswelle in den ersten Märztagen 1937.
22 Vgl. Vernehmung vom 02.11.1936, HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643.
23 Ebd.
24 Martin Bertram musste seine Bäckerei in der Rohrbach-Straße 58 im Dezember 1935 aufgeben. Heute erinnert eine Gedenkstele an die mutige Glaubenstreue von ihm und 150 Zeugen Jehovas die unter dem NS-Regime verfolgt wurden.
25 Vgl. Vernehmung vom 02.11.1936, HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643.
26 Ebd.
27 Bericht der Geheimen Staatspolizei vom 29.12.1936, HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643.
28 Das Polizeigefängnis befand sich in der Klapperfeldstraße 5. Das Gebäude steht noch heute.
29 HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643 (Akte „Anna Kanne und 9 andere“).
30 HHStA WI Abt. 409/4 Nr. 9241.
31 Vgl. Besuchszettel für das Gefängnis Frankfurt-Preungesheim, HHStAW Abt. 409/4 Nr. 9241.
32 Vgl. Eidesstattliche Versicherung vom 03.11.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I.
33 Vgl. HHStA WI Abt. 461 Nr. 7643.
34 Vgl. Urteil, HHStAW 461 Nr. 7643.
35 Vgl. „Bericht“ vom 29.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
36 Vgl. Gestapo-Karteikarte, HHStAW Abt. 486 Nr. 83580.
37 Vgl. Brief von Susanne Gengnagel vom 08.06.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
38 Ebd.
39 Mail von Nina Eimer, Gedenkstätte Moringen, vom 23.03.2017 an Erika Krämer.
40 Mail von Melanie Engler, Gedenkstättenleiterin KZ Lichtenburg, vom 16.02.2017 an Erika Krämer.
41 Vgl. „Namen der am 21. Februar 1938 von Moringen nach Lichtenburg zu überführenden Politischen Schutzhäftlinge“, Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD].
42 Vgl. „Zwischen Widerstand und Martyrium“ von Dr. Detlef Garbe, 41999, Auflage, S. 405.
43 Vgl. Aufstellung vom 10.03.1950 über 1.330,52 RM, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main [IfS], NS-Verfolgte Signatur 5.024.
44 Mail von Melanie Engler, Gedenkstättenleiterin KZ Lichtenburg, vom 16.02.2017 an Erika Krämer.
45 Vgl. Fragebogen, JZD.
46 Vgl. Eidesstattliche Versicherung vom 03.11.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I.
47 Mail von Krystyna Lesniak, Archiv Museum Auschwitz-Birkenau, vom 20.04.2017 an Erika Krämer.
48 Vgl. Aufstellung vom 10.03.1950 über 1.330,52 RM, IfS, NS-Verfolgte, Signatur 5.024.
49 Eigentlich Fleckfieber. Infektionskrankheit die durch Bakterien hervorgerufen wird. Diese werden durch Kleiderläuse auf den Menschen übertragen. Als Risikofaktoren gelten ein hohes Menschenaufkommen und schlecht hygienische Verhältnisse. Vgl. netdoktor.de (letzter Login 22.04.2017).
50 Mail von Krystyna Lesniak, Archiv Museum Auschwitz-Birkenau. vom 20.04.2017 an Erika Krämer.
51 Vgl. Eidesstattliche Versicherung vom 03.11.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I.
52 Mail von Krystyna Lesniak, Archiv Museum Auschwitz-Birkenau, vom 20.04.2017 an Erika Krämer.
53 Vgl. „Gedenkbuch Häftlinge des Konzentrationslagers Bergen-Belsen, Bd. 2 L–Z“, April 2005, S. 785.
54 Vgl. HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I.
55 Vgl. Eidesstattliche Versicherung vom 03.11.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I.
56 Vgl. „Pass“, HHStAW Abt. 518 Nr. 543 Bd. I,
57 Vgl. IfS, NS-Verfolgte, Signatur 5.024.
58 Frankfurt wurde am 18.03.1944 schwer bombardiert. Eine zweite Angriffswelle erfolgte am 22.03.1944. In dieser Nacht wurden auch das Goethehaus und der Römer zerstört.
59 Schreiben an die Sonderbetreuungsstelle für ehemalige KZ-Insassen vom 19.04.1946, IfS, NS-Verfolgte, Signatur 5.024.
60 Ebd.
61 Ebd.
62 Ebd.
63 Vgl. Gutachten, HHStAW Abt. 518 Nr. 543, Bd. I.
64 Vgl. Ausweis, HHStAW Abt. 518 Nr. 543, Bd. I.