Skip to main content

Anna und Ernst Muth

Das Ehepaar Anna und Ernst Muth wohnte in der Emserstrasse 161 in Frankfurt-Bockenheim. Sie waren beide von der Verfolgung der Bibelforscher (Zeugen Jehovas) in Frankfurt betroffen.

Anna Muth geborene Rühl wurde am 18. August 1899 in Eschborn nahe Frankfurt am Main geboren. Von 1905 bis 1913 besuchte sie die Volksschule in Eschborn. Anschließend machte sie eine Ausbildung als Büglerin, in diesem Beruf arbeitete sie dann eineinhalb Jahre. Danach wurde sie noch als Hausschneiderin ausgebildet und arbeitete anschließend wieder als Büglerin. 1922 heiratete sie Ernst Muth.2 

Ernst Muth wurde am 4. Juni 1897 in Frankfurt geboren. Er erlernte den Beruf Schlosser. Seit 1925 war er an Tuberkulose erkrankt3. Bei einem Erholungsaufenthalt 1932 im Lungensanatorium in Ruppertshain im Taunus4 lernte er Ludwig Stumpf5 kennen, der Bibelforscher bzw. Zeuge Jehovas war und Ernst Muth von seiner Überzeugung und seinem Glauben erzählte. 

Bereits 1932 hatte das Ehepaar Muth dann regelmäßigen Kontakt mit den Bibelforschern, sie trat 1932 aus der Evangelischen Kirche aus,6 er trat im März 1933 aus der Katholischen Kirche aus.7 Beide nahmen an den Bibelbesprechungen der Zeugen Jehovas auch nach dem Verbot im Jahre 1933 teil.8 

Dabei trafen sie sich in kleinen Gruppen abwechselnd in ihren Wohnungen um sich gegenseitig in ihrem Glauben zu bestärken, die Gruppe bestand aus etwa 15 Personen. Sie erhielten immer wieder im Untergrund hergestellte Literatur wie Der Wachtturm, sowie Bücher und Broschüren.

Sowohl Anna als auch Ernst Muth waren zu diesem Zeitpunkt nicht als Zeugen Jehovas getauft, hatten sich also noch nicht öffentlich als solche bekannt. Trotzdem beteiligten sie sich an allen Aktivitäten. Besonders bei der Verteilung der „Resolution“9 spielte Anna Muth eine wichtige Rolle. Anfang Dezember 1936 bekam das Ehepaar Muth Besuch von „Hermann“.10 Er fragte, ob er bei dem Ehepaar eine Nacht bleiben dürfe. Sie sagte aus: „Im Laufe der Unterhaltung kamen wir auch auf die Schriften zu sprechen. `Hermann´ sagte, dass in den nächsten Tagen `etwas zur Verteilung kommen würde.´ Er fragte, ob er die Sachen zu uns bringen könne und ob wir Glaubensgeschwister hätten, die für die Verteilung in Frage kämen. Wir erklärten uns zur Annahme  der Sachen und weiteren Erledigung einverstanden.“11 Anfang Februar kam „Hermann“ erneut um die Flugblätter zu bringen, es war die „Resolution“. Außerdem hatte er noch eine Anzahl der Broschüren „Die Entscheidung“12 mit im Gepäck. Zwischen den beiden Besuchen hatte Anna Muth drei weitere Glaubensschwestern gefragt, ob sie sich an der Verteilung der „Resolution“ mit ihr gemeinsam beteiligen möchten.13 Wie ihre Beteiligung an der Verteilung der „Resolution“ aussah, beschrieb sie: „Ich faltete das Flugblatt `Resolution´, steckte es in Briefumschläge und habe ich dann etwa 60 im Stadtteil Franken-Allee14 in Briefkästen geworfen.“15 Außerdem hatte sie weitere Umschläge für ihre Glaubensschwestern vorbereitet. Die „Resolution“ war bereits darin, sie mussten nur noch von einer Adressliste die Anschriften übertragen, die Umschläge frankieren und in den Postversand geben. 

Anna Muth berichtete auch, dass der Kongress in Luzern (Schweiz) vorher bekannt gemacht wurde, einige Bibelforscher aus Frankfurt sind unter großer Gefahr auch dorthin gefahren und haben anschließend vom Kongress berichtet. Bei diesem Kongress war die „Resolution“, die später verbreitet wurde, gefasst worden. Bei ihrer Vernehmung wurde sie gefragt, ob sie sich bewusst war, dass sie sich „staatsfeindlich betätigt habe“, worauf sie erwiderte: „Ja. Darüber war ich mir vollkommen klar. Ich muss auch zugeben, dass meine Festnahme durch die Staatspolizei mir nicht unvorbereitet gekommen ist.“16 

Wenige Tage nach der Verbreitung der „Resolution“ fand ein besonderes Ereignis für das Ehepaar Muth statt. Katharina Schmid17 aus Sachsenhausen besuchte das Ehepaar Muth. Dort traf sie auch auf Marie Schättle.18 Da sowohl Katharina Schmid als auch das Ehepaar Muth noch nicht als Zeugen Jehovas getauft waren, aber alle drei den Wunsch hatten getauft zu werden, fassten sie gemeinsam einen Plan. Während einer Reise des Ehemannes von Katharina Schmid, der ein SA Mann war, sollten in ihrer Wohnung in Sachsenhausen19 die Taufen stattfinden. Noch zwei weitere Frauen entschlossen sich zu diesem Schritt. Am Sonntag, den 28. Februar 1937 wurden die fünf Taufen heimlich durchgeführt.20 Ernst Muth war seit dem 2. Februar im Städtischen Krankenhaus Frankfurt mit Verdacht auf Lungenentzündung21. Am Tag der Taufe verließ er für kurze Zeit das Krankenbett um in der Wohnung von Katharina Schmid, direkt um die Ecke, getauft zu werden. Danach war er aber weiterhin stationär im Krankenhaus. Anna und Ernst Muth waren erst ab diesem Tag offiziell Zeugen Jehovas. 

Wegen der Verteilung der „Resolution“ waren die Zeugen Jehovas, die noch weitgehend unter dem Namen „Bibelforscher“ bekannt waren unter besonderer Beobachtung durch die Gestapo. Nur zwei Tage nach ihrer Taufe wurde Anna Muth am 2. März 1937 in ihrer Wohnung in Frankfurt verhaftet.22 Vorher hatten schon einige Hausdurchsuchungen bei der Familie Muth stattgefunden.23 Dabei war „umfangreiches Druckschriftenmaterial“ sichergestellt worden.24 Am 22. März wurde Anklage gegen Anna Muth beim Sondergericht Frankfurt erhoben. Ihr wurde vorgeworfen, gegen das Verbot der Bibelforscher verstoßen und unwahre Behauptungen verbreitet zu haben, die „das Wohl des Reiches und das Ansehen der Reichsregierung schwer […] schädigen.“25 Ihre Teilnahme an den Bibelbesprechungen abwechselnd in den Wohnungen der Beteiligten war eines ihrer „Vergehen“. Außerdem wurde sie angeklagt, an der Verteilung der „Resolution“ beteiligt gewesen zu sein, sie selbst hatte ja etwa 60 Umschläge die die „Resolution“ beinhalteten in Hausbriefkästen in der Frankenallee im Frankfurter Gallus geworfen.26 Am 17. März wurde sie vom Polizeigefängnis ins Untersuchungs- und Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim eingeliefert.27 

Nach eigenen Angaben erlitt Anna Muth bei ihrer Verhaftung einen Nervenzusammenbruch. Nicht nur ihre eigene Verhaftung, die ja nicht ganz überraschend für sie kam, auch die Erkrankung ihres Ehemannes, der noch im Krankenhaus war, belasteten sie schwer. Außerdem machte sie sich Sorgen um ihre 12jährige Tochter Margot28. In einem Brief aus der Haft an den Untersuchungsrichter bat sie „um ein mildes Urteil, daß ich meinem Kinde bald wieder eine gute Mutter sein kann“.29 Das Mädchen war nach der Inhaftierung der Mutter per Sorgerechtsentzug den Eltern weggenommen worden. Sie wurde in einer NS-Familie untergebracht, wo sie als Dienstmädchen hart arbeiten musste.30

Nachdem Anna Muth schon einige Tage in Haft war, wurde ihr Ehemann, Ernst Muth am 10. März verhaftet und ins Polizeigefängnis in der Klapperfeldstrasse überwiesen. Am nächsten Tag, dem 11. März bat die Gestapo „um Erlass eines Haftbefehls und um Überweisung des Muth in das Gefängnis-Lazarett Preungesheim“31. Am gleichen Tag wurde er dorthin transportiert. Faktisch war Ernst Muth gar nicht im Polizeigefängnis, da er am 11. März direkt von der Klinik ins Gefängnis-Lazarett verlegt wurde.32 Dort blieb er bis zum 7. Juni 1937, dem Tag der Verhandlung vor dem Sondergericht. 

Von all dem wusste Anna Muth nichts. Denn als sie verhaftet wurde, war ihr Mann in der Frankfurter Städtischen Klinik33 in stationärer Behandlung. 1947 versuchte sie näheres über das Schicksal ihres Ehemannes herauszufinden. Damals schrieb sie an den Oberstaatsanwalt beim Landgericht Frankfurt: „Nun habe ich die Hoffnung, dass ich erstmals auch Genaueres erfahre über meinen Gatten, Ernst Muth, geb. 4.6.97 zu Ffm., über dessen Schicksal ich nichts Rechtes erfahren konnte. Mein Mann wurde etwas später als ich (Ende März 1937) ebenfalls wegen seiner Zugehörigkeit zur Bibelforschergemeinschaft (Jehovas Zeugen) verhaftet, obwohl er wegen Verdacht auf Lungenentzündung im Städt. Krankenhaus Ffm. eingeliefert war und nicht als haftfähig gelten konnte.“34 Ernst Muth wurde demnach schwer krank aus dem Krankenhaus hinweg verhaftet. Durch die Antwort auf ihre Anfrage erfuhr Anna Muth nach 22 Jahren, dass ihr Mann am 7. Juni 1937 zu 2 Monaten Haft verurteilt worden war, diese galten durch die Untersuchungshaft als verbüßt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, aber Ernst Muth wurde am Tag seiner Entlassung um 17.00 Uhr der Polizei überstellt und umgehend wieder festgenommen. Wo er danach inhaftiert war, ist unbekannt, aus der Antwort nach vielen Jahren geht hervor, dass er weitere drei Monate im Gefängnis war und sich seine Gesundheit dort auch erheblich verschlechtert hat, er nahm auch 7,5 kg ab.35 Ob Ernst Muth noch einmal für kurze Zeit zuhause war, ist ungewiss. Er wurde „sterbend von der Gestapo ins Krankenhaus überwiesen“, war die Information die Anna Muth hatte.36

Anna Muth wurde am 7. Juni 1937 vom Sondergericht in Frankfurt zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt, die sie im Strafgefängnis in Frankfurt-Preungesheim verbüßen musste. Sie wurde am 1. September 1937 zwar aus der Haft entlassen, aber sofort der Polizei überstellt, die sie ins KZ Moringen brachte. Dort traf sie wieder Marie Schättle, die ihr nach der Befreiung dies auch in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigte. Anna Muth kam bedingt durch die 2 Monate längere Gefängnisstrafe später ins KZ Moringen als Marie Schättle.37 Gemeinsam mit 11 weiteren Zeuginnen Jehovas aus Frankfurt, insgesamt waren es 150 Zeuginnen Jehovas, wurde Anna Muth am 21. Februar 1938 vom KZ Moringen ins KZ Lichtenburg überführt.38 Schließlich wurde sie im Frühjahr 1939 ins neu errichtete KZ Ravensbrück verlegt.39, 40

Anna Muth (Ries), nach dem Krieg

Foto: Privatbesitz

Darüber, wie es in dieser Zeit ihrem Ehemann Ernst Muth erging wusste sie wenig, ihr war nur ein 14tägiger Schriftverkehr,41 der überwacht worden ist, erlaubt. Am 14. Juni 1939 wurde sie beurlaubt. Sie schrieb 1950: „Ich wurde aus dem KZ-Ravensbrück niemals entlassen, sondern lediglich zu meinem Manne beurlaubt, als er im Sterben lag. Nach seinem Tode, […] wurde ich dann nicht mehr ins KZ zurückgeholt, sondern zunächst nur zu regelmäßigen Meldungen auf der Gestapo verpflichtet“.42

Ernst Muth war seit dem 8. Mai 193943 wieder im Krankenhaus, sein Gesundheitszustand hatte sich rapide verschlechtert. Im amtsärztlichen Gutachten vom 10. Juli 1959 wird aus den Akten zitiert, dass er zu zwei Monaten Haft verurteilt worden war. Noch im Termin wurde der Haftbefehl aufgehoben. „Über sein weiteres Schicksal ist aus den Akten nichts zu ersehen, insbesondere ob er nach Entlassung aus der gerichtlichen Haft von der Gestapo weiter festgehalten und wohin er verbracht wurde.“44 Im gleichen Gutachten ist erwähnt, dass er zwar entlassen, von der Gestapo aber sofort wieder festgesetzt worden sei.45 Seit Oktober 1938 ging es ihm auf jeden Fall erheblich schlechter.46

Dass sich die Haft negativ auf die Gesundheit ausgewirkt hat, wird im amtsärztlichen Gutachten bestritten. Es heißt darin: „Nach allgemein feststehenden Erfahrungen standen derartige, direkt in ein Gefängnis-Lazarett eingewiesene Untersuchungshäftlinge - wie aber auch Gefangene - unter besonderer ärztlicher Betreuung und auch Verpflegung. Somit kann der Untersuchungshaft unter diesen Bedingungen […] nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit (bei Fehlen jeglicher vergleichbarer Befunde) die Rolle einer […] Verschlimmerung zugeschrieben werden.“47

Als sich abzeichnete, dass mit dem Ableben von Ernst Muth zu rechnen ist, wurde seine Ehefrau Anna aus dem KZ Ravensbrück ans Sterbebett ihres Mannes beurlaubt.48 Ernst Muth verstarb am 17. Juni 1939 in den Städtischen Kliniken Frankfurt.

Als Anna Muth wieder in ihre Wohnung in der Emserstrasse 16 kam, musste sie feststellen, dass aus der Wohnung das komplette Bett, persönliche Kleidung und Wäsche gestohlen worden war.  Die Gestapo hatte alles beschlagnahmt,49 der Schaden betrug etwa 1.300 DM.50

Anna Muth war zwar aus dem KZ beurlaubt, musste sich aber regelmäßig bei der Polizei in der Bürgerstrasse51 melden, den Verlust ihres Ehemannes verkraften und den Diebstahl aus ihrer Wohnung. Im März 1943 wurde ihre neue Wohnung in der Schwalbacher Straße 72 durch einen Brand völlig zerstört.52 Dabei verbrannten auch die wenigen Briefe die sie von ihrem Mann, Ernst Muth, aus dem KZ erhalten hatte. Im Juli 1943 heiratete sie Heinrich Ries.53 Die Familie zog nun um in die Schwalbacher Strasse 54. Am Sonntag, den 5. November 1944 um 11.15 Uhr wurde die Wohnung und das ganze Haus durch einen Bombenangriff völlig zerstört. Dabei starben sowohl ihr zweiter Ehemann54 als auch die Tochter aus erster Ehe, Margot Luise Muth.55

Durch all die Ereignisse ließ sich Anna Muth, später Ries nicht von ihrer Überzeugung abbringen. Sie blieb weiter eine treue und aktive Zeugin Jehovas, die zuletzt in Frankfurt-Zeilsheim wohnte. Noch heute erinnern sich ehemalige Weggefährten, die selbst noch Kinder waren als sie  Anna Ries kennenlernten, dass sie eine sehr liebe Frau war, die immer schick, wie aus dem Ei gepellt war, selbst bis in hohe Alter. Als sie schwerer krank wurde nahm ihre Nichte56 und deren Mann sie zu sich nach Schwalbach am Taunus und betreuten sie liebevoll. Anna Muth starb am 15. Mai 1974 in Bad Soden im Alter von 74 Jahren.

Anna Muth war zwei Tage nachdem sie und ihr Mann getauft worden waren verhaftet worden, hat ihren Ehemann nur noch sterbend gesehen, war von ihrem Kind jahrelang getrennt, hat die Wohnung verloren, den zweiten Mann und ihre Tochter verloren, doch all diese Schicksalsschläge brachten sie nicht von ihrem Glauben und ihrer Liebe zu ihrem Schöpfer ab. Ernst Muth war ebenfalls bis zu seinem frühen Tod ein treuer Zeuge Jehovas. Diese Beispiele geben bis heute Mut, seine Überzeugung und seinen Glauben an Gott trotz aller Widrigkeiten nicht aufzugeben.

Stolpersteine für Anna und Ernst Muth auf der Emser Brücke und Höhe der Emser Straße 16

Foto: Erika Krämer

1 Vgl. Vernehmungsprotokolle Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 461 Nr. 7672 und 7675

2 Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

3 Vgl. Wiedergutmachungsakte, Amtsärztliches Gutachten vom 10.07.1959 HHStAW Abt. 518 Nr. 527

4 1895 wurde die erste Volksheilstätte Deutschlands für Tuberkulosekranke vom Frankfurter Rekonvaleszenten-Verein unter Schirmherrschaft von Hannah Mathilde von Rothschild aus dem benachbarten Königstein erbaut. Vgl. Homepage „zauberberg-kelkheim.de“ [letzter Zugriff 17.02.2016]

5 Zeuge Jehovas aus Frankfurt, er wurde ebenfalls wegen seinem Glauben verfolgt und war über 8 Jahre im KZ Lichtenburg und KZ Buchenwald.

6 Vgl. Sondergerichtsanklage vom 22. März 1937 HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

7 Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7675

8 Vgl. Vernehmungsprotokoll ebd.

9 Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17.00 Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam und forderten das NS-Regime in scharfen Worten auf, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Eine zweite Aktion fand im Februar 1937 statt. Darauf folgte in Frankfurt eine Verhaftungswelle der Zeugen Jehovas in den ersten Märztagen 1937. 

10 Hermann Schlömer, er war als Kurier unterwegs und brachte die im Untergrund hergestellte Literatur zu den einzelnen Gruppen der Zeugen Jehovas. 

11 Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

12 Die Broschüre „Entscheidung. Reichtum oder Ruin - Was wählst du?“ wurde 1936 von Zeugen Jehovas veröffentlicht

13 Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

14 „Frankenallee“ ist eine Straße im Stadtteil Gallus

15 Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

16 ebd.

17 Katharina Schmid wohnte in der Paul-Ehrlich-Straße 40, dort ist am 20. Juni 2013 der erste Stolperstein für Zeugen Jehovas in Frankfurt am Main verlegt worden.

18 Für die erste Zeugin Jehovas in Frankfurt am Main wird am 20. Mai 2016 ebenfalls ein Stolperstein verlegt. 

19 Katharina Schmid wohnte in der Paul-Ehrlich-Strasse 40, in einer Dienstwohnung der Städtischen Kliniken Frankfurt da ihr Ehemann dort beschäftigt war. 

20 Vgl. Anklageschrift Katharina Schmid HHStAW Abt. 461 Nr. 7688

21 Vgl. Wiedergutmachungsakte, Amtsärztliches Gutachten vom 10.07.1959 HHStAW Abt. 518 Nr. 527

22 Vgl. Sondergerichtsanklage Strafprozessakte HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

23 Vgl. Strafprozessakte HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

24 ebd.

25 Vgl. Anklageschrift HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

26 ebd.

27 Vgl. Strafprozessakte HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

28 Vgl. Sterbeurkunde Margot Muth, Institut für Stadtgeschichte [IfS] Akte Vereinigungen V55/23

29 Vgl. Brief an den Untersuchungsrichter vom 25.05.1937 HHStAW Abt. 461 Nr. 7672

30 Auskunft von Marga Wagner (Nichte von Anna Muth). Telefonat mit Erika Krämer am 09.03.2016

31 Vgl. Wiedergutmachungsakte HHStAW Abt. 518 Nr. 527

32 Vgl. Gutachten HHStAW Abt. 518 Nr. 527

33 heute Universitätsklinik Frankfurt

34 Vgl. Wiedergutmachungsakte, Amtsärztliches Gutachten vom 10.07.1959 HHStAW Abt. 518 Nr. 527

35 ebd.

36 Vgl. Wiedergutmachungsakte IfS Nr. 5.353 (NS-Verfolgte)

37 Vgl. Eidesstattliche Erklärung von Marie Schättle vom 21.06.1946 IfS Nr. 5.353 (NS-Verfolgte)

38 vgl. Transportliste von Moringen nach dem KZ Lichtenburg (Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD] Dok 21/02/38 (1))

39 Auskunft von Frau M. Schnell, Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück; Mail vom 01.02.2016

40 Somit gehörte Anna Muth zu den allerersten Häftlingen im KZ Ravensbrück, es wurde offiziell erst am 15. Mai 1939 eröffnet. Die Stärkemeldung vom 21. Mai 1939 gibt an, dass 974 weibliche Gefangene dort waren, darunter 388 Zeuginnen Jehovas. Vgl. Bernhard Strebel „Das KZ Ravensbrück - Geschichte eines Lagerkomplexes“.- Paderborn: Schöning-Verlag 2003, Seite 103 

41 Vgl. Brief vom 01.11.1950 an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden HHStAW Abt. 518 Nr. 4104

42 ebd.

43 Vgl. Amtsärztliches Gutachten vom 10.07.1959 HHStAW Abt. 518 Nr. 527

44 ebd.

45 ebd.

46 ebd.

47 ebd.

48 Vgl. Brief vom 01.11.1059 an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden HHStAW Abt. 518 Nr. 4104

49 Vgl. Wiedergutmachungsakte IfS Nr. 5.353

50 Vgl. Wiedergutmachungsakte IfS Akte Vereinigungen V55/23

51 Vgl. Brief an den Regierungspräsidenten vom 1.11.1950 HHStAW Abt. 518 Nr. 4104

52 ebd.

53 Anna Muth heiratete am 29.07.1943 den Witwer Heinrich Ries. Vgl. HHStAW Abt. 518 Nr. 527 und 4104

54 Vgl. Brief an den Regierungspräsidenten vom 1.11.1950 HHStAW Abt. 518 Nr. 4104

55 Vgl. Sterbeurkunde Margot Muth IfS Akte Vereinigungen V55/23

56 Die Nichte Marga Wagner erinnert sich noch lebhaft an die Ereignisse die sie mit ihrer Tante und ihrer Cousine erlebte.  Telefonat mit Erika Krämer am 09.03.2016.