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Luise Winter

Luise Winter wurde am 13. März 1893 in Roigheim, Kreis Neckarsulm (heute: Heilbronn), geboren. Sehr jung, mit drei oder vier Jahren, verlor sie ihre Mutter Pauline Winter.1 Ihr Vater Jacob Winter war von Beruf Schlosser.2 Von 1899 bis 1907 besuchte sie die Volksschule in Roigheim. Anschließend war sie für vier Jahre in einer Fabrik beschäftigt.3 Weiteres ist über ihre Kindheit und ihre Familie nicht bekannt. Wann sie nach Frankfurt am Main übersiedelte und was der Anlass war, ist ebenfalls nicht in Erfahrung zu bringen, da die Hausstandsbücher für die Bettinastraße 234 (ihre Wohnung), verbrannt sind.5 Nach ihrer Arbeit in einer Fabrik war sie als Hausmädchen tätig.6 Zwei ihrer Arbeitsstellen lagen im Frankfurter Nordend in der Klettenbergstraße und eine im Westend in der Altkönigstraße.7 Dort war sie regelmäßig tätig, dazu kamen noch andere Haushalte in denen sie unregelmäßig nach Bedarf gearbeitet hatte.8 Sie blieb ledig.

Als Bibelforscherin ließ sie sich 1928 taufen, nachdem sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten war.9 Bis zum Verbot der Bibelforscher, die ab 1931 Jehovas Zeugen hießen, war sie aktiv daran beteiligt, mit ihren Mitmenschen über ihre Überzeugung zu sprechen und auch schriftliche Erklärungen der Bibel zu verbreiten. Am 5. März 193710 wurde sie in ihrer Wohnung in der Bettinastraße 23 verhaftet.11 Bei ihrer Vernehmung am 9. März wurde ihr vorgehalten, sich trotz Verbots der „IBV“12 weiter dafür eingesetzt zu haben. Ihre Antwort: „Ich tat dies, in dem ich nach dem Bibelwort: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen, handelte.“ Sie gab zu, weiter an Zusammenkünften [Gottesdiensten] teilgenommen zu haben. Sie sollte genau angeben, wo diese Zusammenkünfte stattgefunden hatten und wer daran teilgenommen hatte. In dem Vernehmungsprotokoll sind zwar einige Angaben von ihr aufgezeichnet, offensichtlich aber solche, von denen sie wusste, dass die Gestapo die betreffenden Personen schon verhaftet hatte.

Befragt über die Verbreitung von „Schriften“ erklärte sie, dass sie noch eine größere Anzahl von Büchern und Druckschriften aus der Zeit vor dem Verbot hatte, da sie sich damals an der Missionstätigkeit beteiligt hatte.13 Sie bedauerte, nicht den Mut gehabt zu haben, diese Schriften von Haus zu Haus zu verbreiten. Sie warf sie heimlich in die Briefkästen. Außerdem ließ sie sich neuere Schriften zu Marie Schättle14 bringen, um sie dort dann zur Verbreitung abzuholen. Bei der Vernehmung wurde ihr vorgehalten, sich an der Verbreitung der „Resolution“15 beteiligt zu haben. Luise Winter gab zu, etwa 60 Exemplare der „Resolution“ bei Anna Muth16 abgeholt zu haben. Von ihr wusste sie auch, dass sich auch Marie Schättle und Elisabeth Schäfer an der Aktion beteiligen würden. Noch am gleichen Tag steckte Luise Winter die „Resolution“ in Briefumschläge und verteilte sie in den kleinen Seitenstraßen der Mainzer Landstraße, indem sie sie in die Briefkästen warf.17

Zwei Tage nach ihrer Vernehmung, am 11. März 1937 wurde Luise Winter ins Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim verlegt.18 Die Aufnahmekarteikarte wurde am 13. März 1937 um 15.20 Uhr ausgestellt. Darauf wurde vermerkt, dass sie 168 cm groß sei.19 Am 22. März erhob der Oberstaatsanwalt Anklage beim Sondergericht.20 Ihr wurde vorgeworfen, gegen das Verbot der Internationalen Bibelforscher Vereinigung gehandelt und „vorsätzlich unwahre Behauptungen […] verbreitet zu haben.“21 Außerdem klagte man sie an, sich mit anderen Bibelforschern in ihren Wohnungen getroffen, dort aus der Bibel vorgelesen und das Gelesene besprochen zu haben. „Im Februar 1937 beteiligte sie sich an der Verbreitung der berüchtigten ‚Resolution‘ des mitteleuropäischen Kongresses der ‚Zeugen Jehovas‘ in Luzern vom 7. September 1936 […] So heisst es u.a. ‚Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass „Jehovas Zeugen“ in Deutschland, Oesterreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft und auf teuflische Weise misshandelt und manche von ihnen getötet werden.‘“22

Gegen Luise Winter wurde nicht allein Anklage erhoben. Der Vorsitzende des Sondergerichts entschied, dass in einer gemeinsamen Verhandlung auch gegen Friedrich Meyer, Marie Schättle, Elisabeth Schäfer, Anna Muth, Valentin Marx und Ernst Muth verhandelt und entschieden werden soll.23 Am 7. Juni fand die Verhandlung vor dem Sondergericht Frankfurt statt und Luise Winter wurde zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt.24

Bis zum 5. August 1937 wurde sie im Gefängnis Frankfurt-Preungesheim festgehalten, danach kam sie für 4 Wochen zurück ins Polizeigefängnis.25 Ab dem 8. September 1937 befand sie sich dann im KZ Moringen.26 Drei Monate später, am 15. Dezember 1937 wurde sie ins KZ Lichtenburg verlegt.27 Dort erhielt sie die Häftlingsnummer 186.28 Sie gehörte dort zu den frühen Häftlingen und blieb da bis zum 15. Mai 1939. Dann kam sie in das neu errichtete KZ Ravensbrück.29 Das bedeutet, dass Luise Winter zu den ersten Häftlingen gehörte, die in Ravensbrück eintrafen, denn die Belegung dieses KZ begann erst am 15. Mai 1939.30 Dort war sie auch mit Berta Pater31 zusammen. Diese berichtete, dass sie gemeinsam verschiedene Arbeiten verrichten mussten, wie Nähen, Außenarbeiten, Schippen und Baracken reinigen.32

Luise Winter blieb bis Herbst 1943 im KZ Ravensbrück. Dann wurde auch sie, wie viele andere Zeugen Jehovas, an eine Arbeitsstelle außerhalb des Lagers gesandt. Heinrich Himmler hatte mit Brief vom 6. Januar 1943 vorgeschlagen, die Arbeitskraft der Zeugen Jehovas in SS-Haushalten und Lebensbornheimen einzusetzen. „Man kann ihnen selbständige Aufträge geben, sie werden die besten Verwalter u. Arbeiter sein.“33 Sie gab 1950 eine Erklärung dazu ab: „Vom Herbst 1943 bis Mai 1945 war ich in einer Außenkolonne des Lagers Ravensbrück, in der Nähe von Prenzlau, bei der SS zum Reinigen der Wohn- und Büroräume beschäftigt. Meine Post ging über Ravensbrück. Auch meine Kleider ja selbst das Schuhe besohlen bekam ich von Ravensbrück.“34 Sechs Frauen waren hier im Einsatz.35

Über das Ende ihrer Haftzeit berichtet sie: „Nachdem unsere Aufsicht zweimal nach Ravensbrück geschrieben hatten sie möchten uns abholen lassen, aber keine Antwort bekamen, nahmen sie uns Ende April auf die Flucht mit. In einem Gehöft bei Schwerin36 wurden unsere Aufsichtsbeamten von den Amerikanern gefangen genommen. Uns wurde von den Amerikanern nur gesagt: ihr könnt nach Hause gehen. Einen Entlassungsschein bekamen wir nicht. Wir kamen Anfang Mai nach Schwerin. Nach dem Zusammenbruch berührten wir nicht mehr Ravensbrück.“37 Ihre Haft endete am 1. Mai 1945.38 Nun machte sie sich auf die etwa 600 km lange Reise von Schwerin nach Frankfurt am Main. Anfang August kehrte sie nach Frankfurt zurück. Sie wurde im DP-Camp39 in Frankfurt registriert. Das Datum wird nicht genannt.40 Am 2. August 1945 war sie bei der Betreuungsstelle für Sonderfälle in Frankfurt registriert worden und hatte einen Einweisungsschein für ein Hotel erhalten, in dem sie auch volle Verpflegung erhalten sollte.41

Luise Winter stand materiell vor dem Nichts. Nach ihrer Inhaftierung war ihr gesamtes Hab und Gut beschlagnahmt und veräußert worden. Aus der Aufstellung für die Entschädigungsbehörde ist zu ersehen, dass ihr Bett, Kleiderschrank, komplette Küche, Sessel, Ofen, Läufer, Porzellan, Töpfe, Geschirr, Bettwäsche, Decken, Tücher, Mantel, Kleider, Wäsche, Wecker und Uhr sowie Lebensmittel abhanden gekommen waren. Aber auch eine wertvolle alte Bibel und religiöse Bücher und Zeitschriften waren entwendet worden. Alles „war von der Regierung veräußert worden. Erlöse aus diesem Vorgang fielen mir nie zu.“42

Auch körperlich war sie schwer angeschlagen. Ihre Wirbelsäule und Nerven waren durch Unterernährung und schwerste körperliche Arbeit schwer geschädigt.43 Es wurde eine Erwerbsminderung durch die erlittene Verfolgung von 70% erwähnt. In einem Gutachten der Uniklinik Frankfurt hieß es dann aber: „Diese ist im Wesentlichen anlagebedingt. Andererseits ist aber ein Einfluss der langen Haftzeit auf den Grad und die Ausbreitung der Erkrankung nicht von der Hand zu weisen.“44 Ihr wurden durch die Haft bedingte Erwerbsminderung von nur 20% bescheinigt. 1966 stellte sie einen Antrag auf Überprüfung dieses Gutachtens.45

Obwohl Luise Winter während der langen Verfolgung so schwer bedrängt worden war, hatte sie ihren Glauben und ihre Begeisterung für ihre Hoffnung nicht verloren. Eine frühere Bewohnerin des Westends erinnerte sich viele Jahre später an diese ältere, weißhaarige Frau mit leiser Stimme, die Woche für Woche zu ihr in den 5. Stock hochstieg, um ihr ihre Fragen zur Bibel zu beantworten. Dabei trug Luise Winter immer ein Stahlkorsett, weil durch die Misshandlungen im KZ „ihr ganzer Rücken kaputt war“.46

Der Stolperstein in der Bettinastraße 23 erinnert an eine mutige Frau, die im Leben allein ihren Mann stand. Sie hatte eine so feste Überzeugung, dass sie trotz des Verbots durch das NS-Regime diese anderen näherbrachte, sie in schweren Zeiten tröstete und sich an der Flugblattaktion, in der die Gräueltaten der Nazis angeprangert wurden, beteiligte. 8 Jahre und 2 Monate Haft in Gefängnissen und Konzentrationslagern konnten sie nicht von ihrem Glauben abbringen. Auch im Alter teilte sie ihre Hoffnung mit den Bürgern der schwer zerstörten Stadt Frankfurt.

Luise Winter verstarb am 25. Dezember 1973 im Markus-Krankenhaus im Alter von 80 Jahren. Seit 19. Mai 2018 erinnert an diese mutige Frau ein Stolperstein.

Luise Winter nach Ihrer Befreiung auf einem Kongress der Zeugen Jehovas.

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

1 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.03.1937, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 461 Nr. 7674.

2 Ebd.

3 Ebd.

4 Ebd.

5 Von den Hausstandsbüchern, die in den einzelnen Polizeirevieren geführt wurden, fehlen wegen Kriegsschäden die Bücher ganzer Reviere, insbesondere auch aus dem Bereich Westend. Die Adresse Bettinastraße 23 liegt im Frankfurter Westend. Vgl. Homepage Institut für Stadtgeschichte „Hausstandbücher“, letzter Zugriff: 27.02.2018.

6 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

7 Vgl. Angaben in der Wiedergutmachungsakte, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

8 Vgl. Bescheid vom 01.07.1954, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

9 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

10 Anfang März 1937 fand eine Verhaftungswelle in Frankfurt statt, bei der viele Zeugen Jehovas festgenommen wurden.

11 Vgl. Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main [IfS], Bestand NS-Verfolgte, Sign.-Nr. 7.31.

12 IBV, Internationale Bibelforscher Vereinigung. Gemeint sind Jehovas Zeugen, die bis 1931 Bibelforscher genannt wurden.

13 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

14 Marie Schättle war die erste Zeugin Jehovas in Frankfurt. Sie wohnte in der Palmengartenstraße 3. Für sie wurde dort am 20.05.2016 ein Stolperstein verlegt.

15 Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17.00 Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam. Das NS-Regime wurde in scharfen Worten aufgefordert, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Eine zweite Aktion fand im Februar 1937 statt. Daraufhin folgte in Frankfurt eine Verhaftungswelle der Zeugen Jehovas in den ersten Märztagen 1937.

16 Anna und Ernst Muth wohnten in der Emserstraße 16. Ernst Muth lag zu dieser Zeit schwer krank im Krankenhaus. Für beide wurden am 21.05.2016 Stolpersteine verlegt. Siehe auch die Biografie der beiden.

17 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 09.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

18 Vgl. Anklageschrift an das Sondergericht vom 22.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

19 Vgl. Aufnahmekarteikarte Gefängnis Frankfurt-Preungesheim, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

20 Vgl. Anklageschrift an das Sondergericht vom 22.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

21 Ebd.

22 Ebd.

23 Vgl. Bescheid vom 25.05.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7674.

24 Vgl. Gestapo-Karteikarte, HHStAW Abt. 486 Nr. 132505.

25 Vgl. Eidesstattliche Versicherung vom 22.09.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

26 Vgl. Auskunft der Gedenkstätte Moringen, Mail von Arne Droldner an Erika Krämer vom 24.01.2018.

27 Ebd.

28 Vgl. Auskunftt der Gedenkstätte Ravensbrück, Mail von Monika Schnell an Erika Krämer vom 19.03.2018.

29 Vgl. Eidesstattliche Erklärung vom 22.09.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

30 Vgl. Bernhard Strebel, Das KZ Ravensbrück, Paderborn 2003, S. 103. Am 21.05.1939 waren von 974 weiblichen Gefangenen 388 Zeuginnen Jehovas.

31 Für Berta Pater wurde am 23.06.2017 im Oederweg 126 ein Stolperstein verlegt. Siehe auch die Biografie für sie.

32 Vgl. Eidesstattliche Erklärung von Berta Pater, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

33 Vgl. Brief Heinrich Himmler vom 06.01.1943, Hans Hesse/Jürgen Harder, „…Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“, Essen 2001, S. 184 ff.

34 Eidesstattliche Erklärung von Luise Winter für die Wiedergutmachungsstelle vom 22.09.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

35 Vgl. Brief von Luise Winter an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 12.12.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

36 Die Entfernung zwischen Prenzlau und Schwerin ist ca. 200 km.

37 Vgl. Brief von Luise Winter an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 19.12.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

38 Vgl. eidesstattliche Erklärung von Luise Winter vom 01.02.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

39 DP (Displaced Persons [Heimatlose Personen]). DP-Camps wurden für entwurzelte Personen des NS-Terrors gegründet. Der Standort war Frankfurt-Zeilsheim. Bereits im August 1945 waren die ersten befreiten KZ-Häftlinge in ehemaligen Zwangsarbeiter-Baracken der Farbwerke-Höchst einquartiert worden. Vgl. Homepage „pz-ffm.de“, letzter Zugriff: 04.03.2018.

40 Vgl. Auskunft vom Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes [ITS] Bad Arolsen, Mail von Heike Müller an Erika Krämer vom 16.01.2018.

41 Vgl. Bescheinigung vom 02.08.1945, IfS. „NS-Verfolgte“, Sign.-Nr. 7.351.

42 Vgl. Aufstellung vom 19.04.1948, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

43 Vgl. Gutachten IfS, „NS-Verfolgte“, Sign.-Nr. 7.351.

44 Vgl. Gutachten der Universitätsklinik Frankfurt, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

45 Vgl. Antrag durch Rechtsanwalt vom 14.02.1966 auf erneute Untersuchung, HHStAW Abt. 518 Nr. 955.

46 Vgl. schriftlicher Bericht ohne Datum von Hilde Badtke (Jahrgang 1923), übermittelt an Erika Krämer.