Rudolf Reinhardt
Karl Rudolf Reinhardt wurde am 20. Mai 1886 in Hilders, Kreis Gersfeld in der Rhön geboren.1 Sein Vater war der Gastwirt Leopold Reinhardt, seine Mutter Maria Reinhardt, geb. Reinhart.2 Er hatte noch mindestens einen Halbbruder. Dieser bekam das Anwesen der Familie, verkaufte es aber bald.3 Rudolf Reinhardt wurde im „Haus Nr. 147“ geboren, heute lautet diese Anschrift Marktstraße 14 (Gasthof „Zur Sonne“).4 Von 1892 bis 1900 besuchte er die Volksschulen in Hilders, Fulda und Frankfurt am Main.5 Anschließend erlernte er einen kaufmännischen Beruf6 und war mit Unterbrechungen in verschiedenen Frankfurter Firmen als kaufmännischer Angestellter tätig.
1911 heiratete er Franziska Antonie Braß,7 die am 19. Mai 1889 in Koblenz geboren war und vor der Heirat in Mainz wohnte. Rudolf und Franziska waren beide katholisch.8 Sie hatten eine Tochter namens Käthe.9 Während des 1. Weltkrieges kämpfte Rudolf Reinhardt von 1915 bis 1917 an der Front.10 Im Jahr 1920 kam Rudolf Reinhardt erstmals mit den Bibelforschern – wie Jehovas Zeugen damals noch genannt wurden – in Kontakt.11 Er schaute sich das „Schöpfungsdrama“12 im Frankfurter Volksbildungsheim an. Seit diesem Zeitpunkt besuchte er eifrig die Gottesdienste der Bibelforscher, trat 1926 aus der katholischen Kirche aus und ließ sich im gleichen Jahr als Bibelforscher taufen.13
Nach dem Verbot der Bibelforscher durch die Nationalsozialisten ließ er es sich nicht nehmen, sich weiter mit seinen Glaubensbrüdern zu Gottesdiensten in ihren Wohnungen zu treffen.14 Da er nicht in der NSDAP war, erhielt er keine Stellung15 und war daher erwerbslos.16
Am 18. März 1937 um 19.40 Uhr wurde er in seiner Wohnung in der Schützenstraße 7 verhaftet und in das Polizeigefängnis in Frankfurt eingeliefert.17 Am 20. März erfolgte seine Vernehmung. Dabei wurde er zu seinen Tätigkeiten als Bibelforscher und die der anderen ihm bekannten Bibelforscher befragt.18 Er war nicht bereit, seine Glaubensbrüder und -schwestern zu verraten. Deshalb wurde die Vernehmung abgebrochen, da er „jegliche illegale Tätigkeit für die IBV [Internationale Bibelforscher Vereinigung] in Abrede stellte.“19 Noch am gleichen Tag wurde Haftbefehl gegen ihn erlassen und er wurde in Untersuchungshaft genommen.20 Um 15.30 Uhr21 wurde er vom Polizeigefängnis in das Untersuchungs- und Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim verlegt.
Drei Wochen später, am 9. April 1937 wurde beim Sondergericht Frankfurt Anklage gegen ihn erhoben. Es wurde ihm vorgeworfen, weiter an Gottesdiensten teilgenommen und Literatur erhalten zu haben. Außerdem sei er nicht bereit, die Namen von Mitgläubigen zu verraten.22
Die Gerichtsverhandlung war für den 30. Juni 1937, 9.45 Uhr angesetzt worden.23 Das Urteil für Rudolf Reinhardt lautete 2 Monate Gefängnis.24 Sein Vergehen war der „Verstoß gegen das Bibelforscherverbot“.25 Die verhängte Strafe galt durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt.26 Das bedeutete jedoch nicht die Freilassung für ihn. Er wurde noch am selben Tag der Staatspolizei Frankfurt übergeben.27 Von dort wurde er umgehend ins KZ Lichtenburg eingewiesen. So begann dort formal seine Schutzhaft.28
Sehr bald, am 14. August 1937, wurde er in das seit erst einen Monat im Aufbau begriffene KZ Buchenwald überstellt.29 Dort erhielt er die Häftlingsnummer 1605.30 Bei seiner Einlieferung um 12 Uhr musste er alle persönlichen Gegenstände wie Hut, Rock (Jacket), Hose, Weste, Pullover, Hemd, Unterhose und Schuhe abgeben.31
Mit Rudolf Reinhardt kamen am gleichen Tag noch einige andere Bibelforscher ins KZ Buchenwald. Einer von ihnen war Oscar Krieg,32 der ebenfalls aus Frankfurt stammte. Alle wurden im Block 8 untergebracht.33 Seit dieser Zeit wurden sämtliche neuankommenden Bibelforscher der berüchtigten „Strafkompanie“ zugewiesen.34 In der Regel blieben sie dort drei bis neun Monate. Die Strafkompanie musste die schwersten und schmutzigsten Arbeiten verrichten (Steine- und Kastentragen, Ausschachten, Jaucheentsorgung). Die Arbeitszeit betrug 10 bis 12 Stunden, auch sonntags. Sie durften weder Pullover noch warme Unterkleidung tragen.35
Der Aufenthalt im KZ setzte dem 51-Jährigen gesundheitlich schwer zu. Am 11. Oktober wurde er zum ersten Mal ins „Revier“36 eingeliefert. Es stellte sich heraus, dass er eine Lungenentzündung hatte.37 Darüber schrieb er später: „Während meiner Haftzeit Ende Oktober 1937 zog ich mir infolge der übermenschlichen Strapazen, schlechten Bekleidung u. Nässe u. dergl. eine Lungenentzündung zu. Mit einer Temperatur von 39,5° Fieber kam ich in das dortige Kranken-Revier zur Behandlung. Nach 4 Wochen wurde ich, ohne richtig ausgeheilt zu sein, wieder zu meinem Kommando (Schachtarbeiten) entlassen. Seitdem kränkelte ich bis zum Jahre 1939.“38 Wieder musste er schwere Arbeiten, auch im Steinbruch, leisten. Daher kam er erneut wegen hohem Fieber in das Kranken-Revier. Dort wurde Lungenblähung und chronische Bronchitis festgestellt.39
In der Folge musste er öfters auf das Krankenrevier zur Behandlung. Meist hatte er Probleme mit der Lunge, Asthma und chronische Bronchitis.40
Er arbeitete in verschiedenen Arbeitskommandos; im Steinbruch und in der Mattenflechterei.41 Zu einem unbekannten Zeitpunkt, wahrscheinlich im Januar 1938, wurde er vom Kommando Steinbruch (Kommando 53) in das Kommando „SS-Unterkünfte“ (Kommando 44) zugeteilt.42 Dort wurde er zusätzlich zur „Nachtarbeit“ von 17.50 bis 22 Uhr eingeteilt.43 Zu dieser Zeit war er im Block 16 untergebracht.44
Offensichtlich arbeitete er später erneut bis Februar 1941 im Steinbruch, denn auf der Liste vom 22. Februar 1941 „Kdo. Steinbruch Nachstehende Häftlinge werden aus dem Kdo. entlassen“ ist Rudolf Reinhardt auf der zweiten Seite aufgelistet.45
Am 16. Juni 1941 erlitt er einen schwereren Unfall, bei dem er im Schultergelenk den Rabenschnabelfortsatz brach, die Diagnose lautete: „Fraktur des Prozesses coracoides links“.46, 47
Wie diese Verletzung entstanden war, ist unbekannt. Nach einer Woche wurde er am 23. Juni 1941 vom Lagerarzt als „arbeitsbehindert“ eingestuft. Er sollte „leichte Lagerarbeit“ verrichten.
Am 22. September 1943 wurde Rudolf Reinhardt erneut in einen anderen Block verlegt. Nach dem Appell sollte er von Block 14 in den Block 39.48 Dort kam er mit Adolf Krämer aus Frankfurt zusammen.49
Die Kleintierzuchtstation des KZ Buchenwald machte am 30. Juni 1944 eine Aufstellung über alle vorhandenen Tiere: Angorakaninchen, Versuchskaninchen, Meerschweinchen und weiße Mäuse, insgesamt 4.242 Tiere. Auch die Häftlinge, die sich um die Tiere kümmerten wurden aufgelistet, darunter Rudolf Reinhardt. Er war als Schreiber bei der Angora- und Versuchskaninchen-Zucht eingesetzt, da er nur bedingt arbeitsfähig war.50
Vom Kommando „Schweinestall, Angora- Mäusezucht u. Land Kommando“ wurde er für den 25. Januar 1945 als Abgang gemeldet.51 Er wurde wohl dem „Bergungstrupp“ zugeteilt.52 Im Laufe der Jahre war er in den Blocks 8, 14 und 39, außerdem im Block 953 und Block 4454, 55 untergebracht. Die Lagerleitung verfolgte bei der Unterbringung der Bibelforscher verschiedene Strategien: Entweder wurden sie zusammen eingesperrt, oder zu anderen Zeiten wieder getrennt.
Am 11. April 1945 erlebte er die Befreiung des KZ Buchenwald. Die inhaftierten Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas hatten erwirkt, in die frei gewordene „Russenbaracke“ gemeinsam einziehen zu dürfen. Während sie sich mit Gedanken aus der Bibel geistig stärkten, erlebten sie, wie der letzte SS-Posten vom Turm 2 verschwand.56
Rudolf Reinhardt musste, wie die anderen Gefangenen, noch auf seine Entlassung warten, um wirklich nach Hause zu können. Er erhielt einen Ausweis, der ihm bescheinigte, vom 18. März 1937 bis 11. April 1945 „in nationalsozialistischen Konzentrationslagern gefangen gehalten und vom Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar in Freiheit gesetzt“ worden zu sein.57 Am 7. Mai 1945 erhielt er den „Entlassungsbefehl“.58 Am 12. Mai 1945 konnte er endlich die Heimreise antreten.59 Die Frankfurter Presse vom 10. Mai 1945 kündigte unter der Überschrift „Heimkehr aus der Hölle“ an: „Die folgenden Insassen des Konzentrationslagers Buchenwald werden, wie die ‚Frankfurter Presse‘ erfährt, in absehbarer Zeit zurückerwartet.“60 Neben drei anderen Zeugen Jehovas aus Frankfurt ist Rudolf Reinhardt aufgelistet.61
Am 14. Mai erreichte er Frankfurt. Auf der Liste des DP-Camps62 ist er an 20. Stelle aufgeführt.63 Von der Fürsorgestelle für Sonderfälle wurde er am 24. Mai für eine Nacht in die Bornheimer Mittelschule eingewiesen. Dort sollte er Unterkunft und Verpflegung erhalten.64 Eine weitere Bescheinigung der Betreuungsstelle für Sonderfälle besagte, dass er am 14. Mai aus dem KZ Buchenwald zurückgekehrt ist und ihm die „angesetzten Vergünstigungen“ zustehen.65
Rudolf Reinhardt war durch die Haft schwer körperlich gezeichnet. Er war als gesunder Mensch in die Haft gekommen. Das sagen auch die Untersuchungen im Polizeigefängnis, in der Strafanstalt Frankfurt-Preungesheim und bei seiner Ankunft im KZ Buchenwald aus.66 Erst durch die schlecht verheilte Lungenentzündung hat sich sein Lungenleiden während der Haft entwickelt.67
Für kurze Zeit versuchte er noch eine Arbeit aufzunehmen. Er war bei der „Volksküchen GmbH“ tätig. Doch 1948 war er nicht mehr in der Lage, weiter zu arbeiten. In einem amtsärztlichen Gutachten wurde festgestellt: „Die schweren körperlichen Anstrengungen im Lager haben den Organismus stark mitgenommen, zumal die Ernährung minderwertig war.“68 „Heilverfahren notwendig, jedoch nicht mehr erfolgversprechend.“69
Seine Wohnsituation war immer noch schwierig. Er wohnte mit seiner Frau zur Untermiete in einem feuchten Zimmer im Parterre. Er hatte den Plan gefasst, sich ein günstiges, schlüsselfertiges Holzhaus zu errichten, in dem er hätte besser wohnen können. Er war nämlich nicht mehr in der Lage, Treppen zu steigen. Dazu bat er immer wieder, seine ausstehenden Wiedergutmachungszahlungen bald zu erhalten.70 1951 musste er diesen Plan aufgeben. Er hatte noch nicht die erwarteten Zahlungen erhalten und das Projekt hatte sich verteuert.
Nach weiterem Warten wurde er für eine Wohnung ausgewählt. Die Bedingung war, dass dem Verfolgten ein Aufbaudarlehen in Höhe von 3.100 DM gewährt wird. Nur wenn der Wohnungseigentümer (Wohnungsgesellschaft) diese Sicherheit erhält, sollte er eine Wohnung erhalten! Am 12. Mai 1955 erhielt er den Bescheid, dass er für eine Wohnung in Frankfurt-Bockenheim ausgewählt wurde, es war eine Parterre-Wohnung.71
Rudolf Reinhardt konnte sich an der neuen Wohnung keinen ganzen Monat mehr erfreuen. Er starb am 26. Juli 195572 und wurde nur 69 Jahre alt. Als Todesursache wurde „akutes Herz- und Kreislaufversagen, schwere Herzmuskelschädigung, Lungen- und Bronchienerweiterung“ angegeben.73 Am 25. September 1955 wurde in einer „Obergutachterlichen Stellungnahme“ das Resümee gezogen: „Ein Kausalzusammenhang zwischen verfolgungsbedingten Körperschäden und Tod ist anzunehmen.“74
Rudolf Reinhardt war über 8 Jahre im Gefängnis und in KZ. Dabei zog er sich durch die Misshandlungen, wie Schläge und Stöße mit dem Gewehrkolben, Körperschäden75 und ein Lungenleiden zu. Trotzdem blieb er bis zu seinem Tode seiner Überzeugung treu.
1 Vgl. Heiratsurkunde, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 518 Nr. 585.
2 Vgl. Auskunft Sven Herrmann, Sozial- und Standesamt Marktgemeinde Hilders, per Mail vom 21.01.2019 an Erika Krämer.
3 Ebd.
4 Ebd.
5 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
6 Ebd.
7 Vgl. Heiratsurkunde, HHStAW Abt. 518 Nr. 585
8 Ebd.
9 Die Tochter Käthe Vöth, geb. Reinhardt, stellte für ihre Mutter einen Antrag auf Hörgeräte, nachdem der Vater verstorben war, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
10 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
11 Ebd.
12 Das Schöpfungsdrama war eine Kombination von Bildern, Filmen und Vorträgen über die biblische Schöpfungsgeschichte. Die ursprüngliche Fassung umfasste 4 Teile, später gab es eine gekürzte Version. Jehovas Zeugen hatten alle Teile selbst hergestellt, übersetzt und führten es in vielen Sprachen auf.
13 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
14 Ebd.
15 Vgl. Wiedergutmachungsakte, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
16 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
17 Vgl. Sistierungsanzeige vom 18.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
18 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
19 Ebd.
20 Vgl. Haftbefehl vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
21 Vgl. Einlieferungsanzeige vom 20.03.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
22 Vgl. Sondergerichtsanklage vom 09.04.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
23 Das Sondergericht hatte seinen Sitz in der Heiligkreuzstr. 34 in Frankfurt. In diesem Gebäude hat heute das Landgericht Frankfurt seinen Sitz.
24 Vgl. Urteil des Sondergerichts vom 30.06.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
25 Ebd.
26 Ebd.
27 Vgl. Bescheinigung über die Tilgung des Strafvermerks vom 21.11.1949, HHStAW Abt. 461 Nr. 7695.
28 Vgl. Häftlingskarteikarte KZ Buchenwald, Archiv des Internationalen Suchdienstes Bad Arolsen [ITS] Dokument 1.1.5.3 / 6913040.
29 Ebd.
30 Vgl. Effektenkarte für Dokumente, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913022.
31 Vgl. Effektenkarte, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913038.
32 Für Oscar Krieg wurde am 19.05.2016 in Frankfurt, Hedderichstr. 42 ein Stolperstein verlegt (siehe seine Biografie).
33 Vgl. Veränderungsmeldung vom 14.08.1937, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5277313.
34 Vgl. Detef Garbe, Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, München 1999, S. 411.
35 Ebd.
36 D. h. Krankenrevier; vgl. Krankengeschichte und Einlieferungsbefund, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913023.
37 Ebd.
38 Vgl. Schreiben von R. Reinhardt an den Regierungspräsidenten vom 09.03.1951, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
39 Ebd.
40 Vgl. Revierkarte, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913023.
41 Vgl. Kommandozettel, ITS Dokumente 1.1.5.3 / 6913036.
42 Vgl. Veränderungsmeldung Steinbruch ohne Datum, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5323538.
43 Vgl. Übersicht Nachtarbeit vom 31.01.1938, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5333448.
44 Ebd.
45 Vgl. Liste Kdo. Steinbruch, Auflistung der aus dem Kommando entlassenen Häftlingen, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5333199.
46 Ebd.
47 Vgl. Revierkarte Eintrag vom 16.06.1941, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913023.
48 Vgl. „Verlegung vom Block 14 am 22.09.1943“, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5365144.
49 Für Adolf Krämer wurde am 21.05.2016 in Frankfurt, Mainzer Landstr. 606 ein Stolperstein verlegt (siehe seine Biografie).
50 Vgl. „Für die Arbeitsstatistik“ Kleintierzuchtstation vom 30.06.1944, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5332550.
51 Vgl. Kdo. Schweinestall, Angora -Mäusezucht u. Land Kommando v. 09.02.1945, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5332584.
52 Vgl. „Bergungstrupp KZ-Buchenwald“ ohne Datum, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5329757.
53 Vgl. Fragebogen zur Invalidenversicherung, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913037.
54 Vgl. Anfrage, wann Invalidenversicherung gezahlt, ITS Dokument 1.1.5.3 / 6913046.
55 Vgl. „Arbeitsbehinderte“ vom 23.06.1941, ITS Dokument 1.1.5.1 / 5341288.
56 Vgl. Bericht von Adolf Krämer vom 30.01.1971, Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD].
57 Vgl. Ausweis 397717, Abschrift, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
58 Vgl. ITS Dokument Nr. 1.1.5.3 / 6913027.
59 Vgl. Auszug aus der Bescheinigung vom ITS vom 06.03.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
60 Vgl. Frankfurter Presse vom 10.05.1945 Ausgabe Nr. 4, S. 2.
61 Ebd.
62 DP (Displaced Persons [Heimatlose Personen]). DP-Camps wurden für entwurzelte Personen des NS-Terrors gegründet. Der Standort war Frankfurt-Zeilsheim. Bereits im August 1945 waren die ersten befreiten KZ-Häftlinge in ehemaligen Zwangsarbeiter-Baracken der Farbwerke-Höchst einquartiert worden. Vgl. Homepage https://www.pz-ffm.de/stichwortdesmonats.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=212&cHash=92841699cd97cce3971dc1d525ce15d0, letzter Zugriff: 26.02.2019.
63 Vgl. DP-Camp Frankfurt Liste, ITS Dokument 3.1.1.2 / 81980963.
64 Vgl. Bescheinigung der Fürsorgestelle für Sonderfälle an den Schulhausverwalter vom 24.05.1945, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main [IfS] Nr. 5.271.
65 Vgl. Bescheinigung der Betreuungsstelle für Sonderfälle vom 24.05.1945, IfS Nr. 5.271.
66 Vgl. Schreiben an den Regierungspräsidenten vom 09.03.1951, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
67 Ebd.
68 Vgl. Amtsärztliches Gutachten vom 06.06.1951, IfS Nr. 5.271.
69 Ebd.
70 Vgl. Angebot der Fa. R. Koch über das schlüsselfertige Gartenhaus, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
71 Vgl. Bescheid vom 12.05.1955 über die Wohnung Frankfurt-Bockenheim, Landgrafenstr. 43 E rechts. Das Mieterdarlehen wurde zum 30.06.1955 bewilligt, IfS Nr. 5.271.
72 Vgl. Sterbeurkunde, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
73 Ebd.
74 Vgl. Obergutachtliche Stellungnahme vom 25.09.1955, HHStAW Abt. 518 Nr. 585.
75 Vgl. Befragung nach der Verfolgungszeit vom 16.11.1945, JZD.