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Charlotte Kohlhaas

Charlotte Henriette Wilhelmine Find wurde am 31. Januar 1909 in Frankfurt geboren.1 Ihr Vater war Kaufmann. Ihre Eltern ließen sich scheiden.2 Sie verbrachte die Kindheit in Frankfurt am Main und erlernte ebenfalls einen kaufmännischen Beruf, Kontoristin. Schon Ende der 1920er Jahre besuchte sie einen Vortrag der Bibelforscher (heute Jehovas Zeugen). Doch erst durch das „Photo-Drama der Schöpfung“3 interessierte sie sich näher für die Botschaft der Bibel4. Sie hatte einen Anteil an der Vorbereitung der Vorführungen, indem sie die einzelnen Bilder mit speziellen Buntstiften ausmalte. 1931 ließ sich Charlotte Kohlhaas als Zeugin Jehovas taufen.5 Sie beteiligte sich nun öfter an der Missionstätigkeit außerhalb Frankfurts. Bei Fahrten in den Taunus wurden gern Lieder gesungen.6 

Ihr neu gewonnener Glaube begeisterte sie so sehr, dass sie Briefe darüber an ihre Verwandten schrieb. Charlotte berichtete: „In meiner Begeisterung schrieb ich an Verwandte über die gehörte wunderbare Botschaft, und die Antwort darauf war ein viele Seiten langer Schmähbrief, dass ich sofort die Verbindung zu dieser ‘schlimmsten aller Sekten’ abbrechen müsse. Das gerade war für mich das Signal und der Beweis, dass ich auf dem richtigen Weg war, denn ich wusste bereits, dass ein Christ mit Verfolgung rechnen muss. […] So ging ich unbeirrt meinen Weg weiter. Als mein Vater hörte, dass ich aus der Kirche austreten wollte, geriet er in Weissglut vor Zorn, und von da ab entwickelte er sich zu einem masslosen Gegner.“7

In der Versammlung (Gemeinde) hatte Charlotte mittlerweile einen jungen Mann, Hans Kohlhaas, kennen gelernt. Hans war bereits seit 1924 Bibelforscher8 und hielt Vorträge in Verbindung mit dem „Schöpfungsdrama“. Dabei benutze er auch eine „Laterna Magica“.9

Charlotte Kohlhaas. Der Kragen wurde von Berta Pater aus Frankfurt für Charlotte Kohlhaas im KZ Lichtenburg gehäkelt.

Foto: Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa

Lichtbildprojektor. Mit solchen Projektoren wurden die Bilder des „Photodramas der Schöpfung“ vorgeführt.

Foto: Privatbesitz

Charlottes Vater schrieb am 3. April 1933 einen Brief an den „Herrn Oberbürgermeister Dr. Krebs, als Vorsitzender des Kampfbundes für Deutsche Kultur“10. Darin bat er, „beim derzeitigen Reinemachen in Deutschland auch diesen Verband [die im Brief erwähnte „Internationale Bibelforschervereinigung“] nicht zu vergessen und ihm größte Aufmerksamkeit zu schenken. […] Es wäre mir unbegreiflich, wenn es heute unterlassen bliebe, diesem Unwesen weiteren Bestand zu bewilligen. […] Gegebenen Falles beantrage ich, in meiner Wohnung Haussuchung abzuhalten und das im Besitz meiner Tochter bzw. ihres Bräutigams befindliche Material zu beschlagnahmen“11. Weiter beantragte er „dass alle Versammlungen der ‚Internationalen Bibelforscher‘ zu verbieten sind“, des Weiteren forderte er dazu auf, alle Druckschriften der Bibelforscher zu verbieten12.

In seinem Antwortschreiben vom 8. April 193313 befürwortete der Oberbürgermeister diese Bitten und sagte seine Unterstützung zu. Außerdem empfahl er „auch bei anderen Behörden (Herrn Polizeipräsident usw.) geeignete Schritte zu unternehmen“14. An das Stadtbauamt erfolgte die Anordnung des Oberbürgermeisters: „Für künftige Fälle wird hiermit angeordnet, dass an die Gesellschaft grundsätzlich städtische Räume nicht vergeben werden dürfen.“15

Einen weiteren Brief richtete Charlottes Vater am 14. Mai 1933 an den Oberbürgermeister. Darin schrieb er abschließend: „Hessen, Bayern und Sachsen haben dem Wesen der internationalen Bibelforschergesellschaft durch Verbot entgegengesteuert. Eine Gleichschaltung mit Preußen bezw. [sic!] dem Reich wäre für recht baldige Zeit dringend zu wünschen.“16

Der Hass ihres Vaters spitzte sich weiter zu. Charlotte Kohlhaas berichtete: „Das führte am Ende dazu, daß ich vier Wochen vor meiner Verheiratung aus dem Elternhaus [in der Oppenheimer Landstraße 83 in Frankfurt-Sachsenhausen] fliehen musste.“17 Am 24. Mai 1933 heirateten Charlotte und Hans. Diesen Anlass nutzte der Vater, um seine Wut erneut zum Ausdruck zu bringen. Charlottes Erzählungen dazu: „Zur Hochzeit erhielten wir den Durchschlag eines Briefes, den mein Vater an den damaligen Polizeipräsidenten von Frankfurt geschrieben hatte mit einem angehefteten kleinen Zettel etwa des Inhalts: ‚Dies zu Eurem Hochzeitstag. Ich werde nicht eher ruhen, als bis diese fanatische Sekte mit Stumpf und Stiel ausgerottet ist‘“.18

Das junge Ehepaar wohnte von 1933 an in Hofheim. Trotz des Verbots lebten beide ihren Glauben aktiv aus, indem sie die ebenfalls verbotene Literatur der Zeugen Jehovas entgegennahmen, lasen und an andere weitergaben.19 Beide hatten sowohl in Frankfurt Kontakt zu Mitgläubigen, als auch in Idstein. Dort trafen sie sich mehrere Male mit der Familie Dietrich und weiteren Zeugen Jehovas, die in der Nähe, in Steinfischbach20, wohnten. In dieser Zeit mussten sie sehr vorsichtig sein, denn die Verfolger waren ihnen immer auf der Spur. Charlotte erzählte über diese Zeit: „Dann kamen nacheinander Haussuchungen bei Tag und bei Nacht, weil man nach Literatur und versteckten Glaubensbrüdern bei uns suchte.“21 

1936 zog das junge Paar von Hofheim nach Langen22 in die Zimmerstraße 8. Doch auch hier hatten sie keine Ruhe. „Eines Nachmittags, im September 1937, wurden wir dann verhaftet und ins Gefängnis eingeliefert. Dort gingen die Verhöre bis in die tiefe Nacht bzw. in den Morgen“, erzählte Charlotte später.23 Charlotte und Hans wurden – gemäß den Vernehmungsprotokollen24 – am 13. September 1937 in ihrer Wohnung in Langen verhaftet und am gleichen Tag verhört. Aus den Protokollen lässt sich erahnen, dass dies eine nervenaufreibende Prozedur war. Beide wollten niemanden verraten und weigerten sich deshalb, Aussagen zu machen. Es wurden immer wieder Gegenüberstellungen gegenseitig und mit weiteren verhafteten Zeugen Jehovas durchgeführt, um sie doch zu Aussagen zu bewegen. Für Charlotte war es schwierig, da ihr Mann einige Aktivitäten schließlich zugegeben hat. Sie bestritt zwar nicht die Aussagen ihres Mannes, fügte aber hinzu: „Sonstige Angaben kann ich nicht machen.“25

Über die Vernehmung von Charlotte Kohlhaas wurde am gleichen Tag an das Amtsgericht gemeldet: „Die Vernehmung gestaltete sich äußerst schwierig. […] Eine Freilassung der K. kann keinesfalls erfolgen.“26

Nach Gegenüberstellungen mit anderen verhafteten Bibelforschern und deren Aussagen gab ihr Mann Hans seine Aktivitäten bei der Vernehmung an diesem Tag zu. Zunächst wollte er, „weil ich getreu meinem Gelöbnis keine ‚Glaubensgeschwister‘ der Polizei verraten, also ausliefern wollte“27 schweigen. Die Vernehmung wurde an das Amtsgericht gemeldet: „Es muss aller Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass K. lediglich das zugegeben hat, was ihm durch die Gegenüberstellungen vorgehalten und bewiesen werden konnte. […] Eine Freilassung des Kohlhaas kann nicht erfolgen.“28

Über die Wohnungsdurchsuchung beim Ehepaar Kohlhaas wurde vermerkt, dass „kein Material mehr vorgefunden [wurde]. Es ist jedoch anzunehmen, dass K. dies an einem unbekannten Orte lagert“29. Am nächsten Tag, dem 14. September 1937, ergingen Haftbefehle für Charlotte und ihren Mann.30

Am 8. November 1937 wurde Charlotte Kohlhaas erneut vernommen. Dabei gab sie lediglich zu, früher mit dem Zeugen Jehovas Friedrich Fuhrmann zusammengekommen zu sein und „illegale Schriften“ von ihm erhalten zu haben. Da er zu dieser Zeit bereits im KZ war, konnte Charlotte ihm dadurch nicht schaden. Auch die Zusammenkünfte in Idstein räumte sie ein. Auch diese waren der Gestapo bereits bekannt. Über den Inhalt der Zusammenkünfte befragt, gab sie an: „Es wurde über die Bibel gesprochen und der Glaube zu ‚Jehova‘ ermuntert.“31 Die erste Zusammenkunft war gleich nach dem Verbot der Zeugen Jehovas 1933, die letzte im Juli 1937.32

Eine Anklage beim Sondergericht Frankfurt wurde am 24. November 1937 erhoben. Ihr wurde als „Vergehen“ vorgeworfen, gegen das Verbot der Bibelforscher in Preußen vom 24. Juni 1933 verstoßen zu haben.33 Die Literatur über die Bibel, die ihr Ehemann erhalten hatte, hätte sie auch immer gelesen. Außerdem habe sie diese Literatur an die Eheleute Dietrich in Idstein weitergegeben. Diese leiteten sie wiederum an andere weiter. Auch die Teilnahme an Zusammenkünften, bei denen aus dieser Literatur und der Bibel gelesen haben, wurde ihr zur Last gelegt.34 Ihr Ehemann Hans wurde am gleichen Tag angeklagt.35 Von ihrem gemeinsamen Rechtsanwalt wurde für ihn beantragt, ihn auf seinen psychischen Gesundheitszustand zu untersuchen.36 

Der Prozess vor dem Sondergericht Frankfurt fand am 10. Dezember 1937 statt. Das Ehepaar wurde zu Gefängnisstrafen verurteilt: Charlotte zu 3 Monaten, Hans zu 6 Monaten. Die Untersuchungshaft wurde jeweils angerechnet.37 Diese Untersuchungshaft verbrachten beide ganz unterschiedlich. Hans war in einer Gemeinschaftszelle mit mehreren Mitgefangenen38, Charlotte war in Einzelhaft39. Ihre Mutter konnte sie mindestens einmal besuchen. Dazu erhielt sie am 20. September 1937 die Genehmigung, die Tochter für 10 Minuten sehen zu dürfen.40 Wie sie die lange Zeit allein nutzte, beschrieb sie 1980: „In der dreimonatigen Einzelhaft im Gefängnis sah ich die Möglichkeit, ohne Ablenkung ein vertrautes Gebetsverhältnis zu Jehova [Name Gotts] zu entwickeln, was mir half, eine ausgeglichene Herzensverfassung zu bewahren.“41 Um sich etwas zu beschäftigen, stellte sie den Antrag: „Ich bitte Sie, mir genehmigen zu wollen, eigene Handarbeiten anzufertigen.“42

Am 14. Dezember 1937 öffneten sich die Gefängnistore der Haftanstalt in Frankfurt-Preungesheim. Charlotte hatte ihre Gefängnisstrafe verbüßt. Jedoch kam sie nicht in Freiheit, sondern sie wurde „der hiesigen Polizeibehörde zur Verfügung gestellt“43. Das bedeutete, dass sie umgehend wieder verhaftet und in das Polizeigefängnis Klapperfeld eingewiesen wurde.44 Dort musste sie bis zum 11. April 1938 bleiben. Anschließend kam sie mit einem Gefangenen-Transport ins KZ Lichtenburg.45 Je eine Nacht musste sie während des Transports in den Gefängnissen Kassel und Halle verbringen.46 Drei Mitgläubige aus der Frankfurter Versammlung bestätigten später, dass sie gemeinsam im KZ Lichtenburg waren.47 Dort musste sie als Waschfrau, in der Gärtnerei und in der Krankenpflege arbeiten. 

Während Charlotte noch im Polizeigefängnis Klapperfeld war, wurde Hans am 6. Januar 1938 ins Strafgefängnis Preungesheim eingewiesen.48 Am 15. März 1938 wäre das Haftende gewesen.49 Am 16. Februar 1938 richtete Hans ein Gnadengesuch an den Herrn Oberstaatsanwalt. Darin bat er, die restlichen etwa 4 Wochen der Gefängnisstrafe zu erlassen.50 Am 4. März 1938 ist er vorzeitig entlassen worden, anschließend noch bis zum 11. März 1938 „im Polizeigefängnis Frankfurt festgehalten worden“51. Am 3. Mai beschloss das Amtsgericht in Langen52, dass seine Reststrafe von 12 Tagen ausgesetzt worden sei.53

Was ihr Mann in der Zeit nach seiner Freilassung unternahm, wusste Charlotte nicht. Nach einiger Zeit im KZ wurde sie öfter in die Kommandantur gebracht, denn es gingen immer wieder Entlassungsgesuche ein. Die unterschiedlichsten Gründe wurden angegeben, u. a. sie sei schwanger.54 Allmählich begriff sie, dass ihr Mann entlassen worden war und sich sehr dafür einsetzte, dass sie ebenfalls freikäme.

Hans Kohlhaas war sehr intensiv bemüht, seine Frau aus dem KZ frei zu bekommen. 

Ab März 1938 schrieb er deshalb fünf Gesuche an die Gestapo in Frankfurt55, im Juni an den „Stellvertreter des Führers Herrn Reichsminister Rudolf Hess“56. Schließlich reiste er persönlich vom 4. bis 12. Juli 1938 nach Prettin und hatte eine Unterredung mit dem Leiter des KZ Lichtenburg, Günther Tamaschke. Da er mittlerweile seine Überzeugung aufgegeben hatte, gab er vor, seine Frau hätte das ebenso. 

Charlotte erhielt von ihm vier längere Briefe, durch die er versuchte, sie umzustimmen. Während er in Prettin weilte, schrieb er noch einen 25-seitigen Brief an sie. Dadurch wollte er sie auf seinen Besuch am 12. Juli „vorbereiten“. Er setzte seine Frau massiv unter Druck und veranlasste sogar, dass sie tagsüber bei der Arbeit von ihren Glaubensschwestern getrennt wurde, indem sie auf die Sanitätsstation kam. Charlotte hatte also nicht nur den Druck im Lager auszuhalten, sondern ihr Mann versuchte alles, um sie von ihrer Überzeugung abzubringen. Bemerkenswert ist, dass Charlotte auf ihre begrenzte Schreiberlaubnis verzichtete und nicht auf die vier Briefe von ihm antwortete.57 Bei seinem Besuch äußerste sie die Hoffnung, sie werde bald befreit werden, „von Jehova, […] Wir würden uns noch freuen, dass sie doch standhaft geblieben sei.“ Selbst vor der Drohung mit Scheidung schreckte er bei seinem Besuch nicht zurück.58 Doch er erhielt „den Eindruck, dass jeder Versuch, meine Frau auf dieser Basis zu ‚bekehren‘, aussichtslos ist“59.

Nach seiner Abreise aus Prettin fuhr Hans Kohlhaas noch nach Berlin, um ihre Freilassung zu bewirken. Nach eigenen Angaben schrieb er ca. 60 Briefe mit insgesamt 200 Seiten60 – alles ohne Wissen von Charlotte. 

Schließlich, wurde Charlotte am 24. August 1938 – für sie völlig überraschend – freigelassen. Sie hatte nicht die geforderte Unterschrift geleistet und war dennoch freigekommen. Nach kurzer Verhandlung mit der Aufseherin und der Bemerkung „es sei alles in Ordnung“ nahm ihr Mann sie mit ihm nach Hause.61

Charlotte Kohlhaas berichtete über ihre Heimkehr: „Eine schmerzliche Erfahrung für mich war, als ich wieder nach Hause kam, dass mein Mann, der mit mir verhaftet war, seinen Glauben aufgegeben hatte.“62

Charlotte blieb dennoch ihrer Überzeugung treu, die sie auch an ihre 1940 und 1942 geborenen Kinder weitergab.63 Ab Sommer 1942 erzog sie ihre Kinder zunächst allein, da ihr Mann als Soldat im Krieg war.64 Beide Kinder teilen ihre religiöse Überzeugung. Ihr Sohn verweigerte den Wehrdienst und saß deshalb für fünf Monate im Gefängnis. Dass ihre Kinder ihrem Vorbild gefolgt sind, hat sie „dankbar und glücklich“ gemacht.65

Kurz vor dem Tod ihres Ehemannes im Dezember 1983 erfuhr sie nach 45 Jahren von ihm, was es mit ihrer Freilassung 1938 auf sich hatte: Er hatte sich einige Zeit in der Nähe der Lichtenburg aufgehalten, sich dort einen Anwalt genommen und ohne ihr Wissen schließlich in ihrem Namen eine Erklärung unterschrieben, die besagte, dass man dem Glauben abschwor.66 

Trotz der Anfeindungen ihres Vaters, der Nationalsozialisten und sogar ihres Ehemannes ist es nie gelungen, ihre feste Überzeugung und ihre Treue zu ihrem Gott zu brechen. Noch in den 1970er Jahren begleitete sie auf dem Klavier das Singen in ihrer Versammlung. In Gesprächen mit Charlotte Kohlhaas konnte man bis ins hohe Alter spüren, welche innere Stärke und Zufriedenheit sie durch ihren Glauben hatte. Charlotte Kohlhaas verstarb am 7. November 2001.


1 Vgl. Vernehmung vom 13.09.1937; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW], Abt. 461 Nr. 7765.

2 Ebd.

3 Das „Photodrama der Schöpfung“ war eine Kombination von Bildern, Filmen und Vorträgen über die biblische Schöpfungsgeschichte. Die ursprüngliche Fassung umfasste 4 Teile, später gab es eine gekürzte Version. Jehovas Zeugen hatten alle Teile selbst hergestellt, übersetzt und führten es in vielen Sprachen auf.

4 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997. Darin erzählte sie ausführlich von ihren Erlebnissen.

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Das Interview wurde im Rahmen einer Ansprache zu dem Thema „Freudiges Ausharren trotz Verfolgung“ durchgeführt. Charlotte Kohlhaas übergab das Manuskript im Dezember 1997 an Erika Krämer.

8 Vgl. Vernehmung am 13.09.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

9 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997.

10 Vgl. Brief von Hermann Find an den Oberbürgermeister Dr. Krebs vom 03.04.1933; Institut für Stadtgeschichte [ISG FFM], Magistratsakte Sign. Nr. 5833.

11 Ebd.

12 Ebd.

13 Ebd. Antwortschreiben von OB Dr. Krebs vom 08.04.1933.

14 Ebd.

15 Ebd.

16 Ebd. Antwortschreiben an OB Dr. Krebs vom 14.05.1933.

17 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

18 Ebd.

19 Vgl. Vernehmung am 13.09.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

20 Steinfischbach war bis 1972 eine selbstständige Gemeinde und gehört nach der Eingemeindung zur Großgemeinde Waldems im Rheingau-Taunus-Kreis. Siehe Website der Gemeinde Waldems, letzter Login: 04.01.2022.

21 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

22 Magistratsakte; ISG FFM, Sign. Nr. 5833.

23 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

24 Vgl. Vernehmung vom 13.09.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7765.

25 Ebd.

26 Vgl. Vernehmungsbericht der Staatspolizei an das Amtsgericht; HHStAW, Abt 461 Nr. 7765.

27 Vgl. Vernehmung von Hans Kohlhaas am 13.09.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

28 Vgl. Vernehmungsbericht der Staatspolizei an das Amtsgericht; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

29 Ebd.

30 Vgl. Haftbefehle; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7765 und 7764.

31 Vgl. Vernehmung vom 08.11.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7765.

32 Ebd.

33 Vgl. Sondergerichtsanklage C. Kohlhaas vom 24.11.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7765.

34 Ebd.

35 Vgl. Sondergerichtsanklage H. Kohlhaas vom 24.11.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764

36 Vgl. Schreiben des Rechtsanwaltes Engel an das Sondergericht vom 30.11.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

37 Vgl. Urteil vom 10.12.1937; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

38 Vgl. Schreiben des Rechtsanwaltes, siehe Fn. 36.

39 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

40 Vgl. „Sprechzettel“ vom 20.09.1937 und „Auszug aus den Bestimmungen der Gefängnisverwaltung“; HHStAW, Abt. 409/4 Nr. 9692.

41 Ebd.

42 Schreiben an den Untersuchungsrichter vom 18.10.1937; HHStAW, Abt. 409/4 Nr. 9692.

43 Vgl. Anzeige über die Entlassung aus der Strafhaft; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

44 Vgl. Wiedergutmachungsantrag; HHStAW, Abt. 518 Nr. 439.

45 Ebd.

46 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997.

47 Vgl. Eidesstattliche Erklärungen von Berta Pater, Anna Fölsing und Rosa Hägele; HHStAW, Abt. 518 Nr. 439.

48 Vgl. Anzeige über Einlieferung vom 06.01.1938; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

49 Ebd. 

50 Vgl. Gnadengesuch vom 16.02.1938; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

51 Vgl. Wiedergutmachungsantrag, HHStAW, Abt. 518 Nr. 440.

52 Ebd.

53 Vgl. Protokoll des Amtsgerichts Langen vom 03.05.1938; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

54 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997.

55 Vgl. „Feststellungsbericht“ vom 23.07.1938 von H. Kohlhaas; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

56 Vgl. Brief an R. Hess vom 19.07.1938; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

57 Vgl. „Feststellungsbericht“ vom 23.07.1938 von H. Kohlhaas; HHStAW, Abt. 461 Nr. 7764.

58 Ebd.

59 Ebd.

60 Ebd.

61 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997.

62 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

63 Ebd.

64 Vgl. Wiedergutmachungsantrag von Hans Kohlhaas; HHStAW, Abt. 518 Nr. 440.

65 Notizen zu einem Interview auf einem Kreiskongress der Zeugen Jehovas 1980. Siehe Fn. 7.

66 Gespräch mit Erika Krämer im Dezember 1997.