Elisabeth Schäfer
Elisabeth1 Neff wurde am 3. September 18842, 3 in Heldenbergen im Kreis Friedberg geboren. Ihr Vater war Maurer.4 Von 1890 bis 1898 besuchte sie die Volksschule in Heldenbergen.5 Bis zu ihrer Heirat war sie als Dienstmädchen in verschiedenen Stellungen.6 Am 10. April 1906 heiratete sie den evangelischen Gärtner Johannes Alexander Schäfer aus Frankfurt. Sie selbst wohnte zu dieser Zeit bereits in Frankfurt, in der Vereinsstraße 10.7 Sie stammte aus einer katholischen Familie. Ihre Mutter war zur Zeit ihrer Heirat bereits verstorben.8
Das junge Ehepaar Schäfer zog in die Eulengasse 58. Im September 1907 erfolgte ein Umzug in die Bockenheimer Landstraße 104. Dort wurde die einzige Tochter Johanna Elisabeth am 12. April 1910 geboren.9 1915 kam Elisabeth Schäfer durch die neu zugezogene Nachbarin Marie Schättle10 mit Bibelforschern in Kontakt. Im nächsten Jahr trat sie aus der katholischen Kirche aus und ließ sich als Bibelforscherin taufen. Bis zum Verbot der Religionsgemeinschaft hat sie regelmäßig die Gottesdienste besucht und auch missioniert. Am 1. März 1937 wurde Elisabeth Schäfer verhaftet, am 3. März ausführlich vernommen. Unumwunden gab sie zu, dass sie auch nach dem Verbot der Bibelforscher [seit 1931 Jehovas Zeugen] tätig war. Sie hatte auch weiterhin an Gottesdiensten teilgenommen. Die anderen Teilnehmer konnte sie namentlich benennen, da diese bereits ebenfalls in Haft saßen. Daher verriet sie der Gestapo nichts Neues. Der letzte Gottesdienst in Freiheit war etwa vier Wochen her. Er fand in ihrer Wohnung statt und sie waren nur zu dritt, da alle anderen schon verhaftet waren. Auf die Frage, ob sie sich nach ihrer Entlassung weiter in ihrem Glauben betätigen würde, antwortete sich mutig: „Ich werde auch weiterhin Gott mehr gehorchen müssen als den Menschen!!! Wir sollen Zeugen für ‚Jehova‘ sein!!!“11 Dass sie sich an der Verbreitung der „Resolution“12 beteiligt hatte, gab sie freimütig zu. Sie erklärte, dass sie am ersten Termin der Verteilung im Krankenhaus war. Am Freitag, den 19. Februar 1937, kam Marie Schättle zu ihr mit 50 Briefumschlägen. In diese waren bereits die Resolutionen gesteckt. Ihre Aufgabe war es nun, von einer Adressliste die Anschriften auf die Kuverts zu übertragen und sie dann zur Post zu bringen. Anschließend hat sie die Adressliste verbrannt. Auf die Frage, warum sie den „Deutschen Gruß“ verweigere, antwortete sie: „Weil ich es mit der Bibel nicht vereinbaren kann!!!“13
In einem Bericht der Geheimen Staatspolizei vom 10. März 1937 über die Ermittlungen gegen Friedrich Meyer und andere – Elisabeth Schäfer wird ebenfalls erwähnt – wurde ausgeführt, dass am 24. Juni 1933 „die Internationale Bibelforscher Vereinigung durch Erlaß des Preußischen Ministers des Innern … im Gebiet des Landes Preußen verboten“ wurde. Der Reichsminister des Innern hat dann am 13. September 1934 „die gleiche Regelung für das gesamte Reichsgebiet erlassen“. Auf Antrag des Geheimen Staatspolizeiamtes erliess der Reichsminister am 30. Januar 1936 das Verbot, dass frühere Mitglieder der Internationalen Bibelforscher [die Internationale Bibelforscher Vereinigung war durch das Verbot offiziell vom Staat aufgelöst worden] auch keine Bibeln mehr verkaufen dürfen. „Jegliche Tätigkeit der Bibelforscher ist somit verboten.“ Im Bericht heißt es weiter, bei allen Erwähnten „ wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen und umfangreiches Druckschriftenmaterial sichergestellt“.14
Am 22. März 1937 schickte der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Frankfurt die Sondergerichtsanklage an das Sondergericht Frankfurt. Darin beschuldigte er Elisabeth Schäfer, die am 11. März vom Polizeigefängnis ins Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim verlegt worden war, an Gottesdiensten der Bibelforscher teilgenommen zu haben, auch in ihrer Wohnung. Es sei aus der Bibel vorgelesen und religiöse Literatur besprochen worden. Sie habe sich im Februar 1937 an der Verbreitung der „Resolution“ beteiligt, indem sie 50 Umschläge mit den Adressen der Empfänger beschriftete und sie dann mit der Post verschickte. Ihr wurde vorgeworfen, „unwahre Tatsachenbehauptungen“ verbreitet zu haben. Einer der Sätze in der Resolution, der besonders beanstandet wurde, lautet: „Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, dass ‚Jehovas Zeugen‘ in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft und auf teuflische Weise misshandelt und manche von ihnen getötet werden.“ Die Verhandlung vor dem Sondergericht sowie die Fortsetzung der Untersuchungshaft wurde beantragt.15
Der Ehemann von Elisabeth Schäfer, Johannes Schäfer, der kein Zeuge Jehovas war, hat umgehend einen Rechtsanwalt beauftragt, um zu erreichen, dass seine Ehefrau frei kommt. Er selbst war mittlerweile von Frankfurt nach Eschborn umgezogen. Das erklärt auch, warum in den Adressangaben von Elisabeth Schäfer „Eschborn, Niederhöchstädter Straße 9“ genannt wird.16 Die Tochter des Ehepaares, Johanna Rösler, wohnte mit ihrem Mann dem Gärtner Friedrich Rösler noch längere Zeit in Frankfurt in der Bockenheimer Landstraße 104.17
Der beauftragte Anwalt beantragte die Aufhebung des Haftbefehls. Er begründete ihn damit, dass sie mit ihrem Mann in dessen Haus in Eschborn wohnen könne und somit keine Fluchtgefahr bestehe. Außerdem habe der Ehemann niemanden, der ihm den Haushalt führen kann. Die gemeinsame Tochter ist in Frankfurt verheiratet und kann nur notdürftig dem Vater helfen. Zudem ist Elisabeth Schäfer selbst gesundheitlich angeschlagen. Erst im Dezember 1936 war sie im Krankenhaus mit Unterleibsbeschwerden behandelt worden.18
Der Ehemann bemühte sich auch um ihre Freilassung, indem er einen Brief an den „Landgerichtsdirektor“ schrieb, mit der Bitte seiner Frau eine milde Strafe zukommen zu lassen. Schriftlich verbürgte er sich dafür, dass seine „Ehefrau sich bestimmt in dieser Hinsicht nicht mehr strafbar machen wird“. Sie sei sicher nur beeinflusst worden. Er selbst sei „nunmehr über alles orientiert.“19 Er erwähnte in dem Schreiben nicht, dass seine Frau bereits über 20 Jahre nach ihrem Glauben und ihrer Überzeugung als Zeugin Jehovas gelebt und gehandelt hatte. In ihrer Familie hatte sie keine Unterstützung in ihrer Religionsausübung.20 Die Tochter der Eheleute, Johanna Rösler, stellte mehrere Ersuche, ihre Mutter zunächst mit ihrem Ehemann, dann auch allein zu besuchen.21
Am 7. Juni 1937 fand der Prozess vor dem Sondergericht Frankfurt statt. Sie wurde zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt.22, 23 Am selben Tag kam sie in das Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim, um die Reststrafe zu verbüßen.24 Eigentlich hätte Elisabeth Schäfer Anfang August wieder nach Hause entlassen werden müssen. Doch nachdem die verhängten fünf Monate abgelaufen waren, wurde Elisabeth Schäfer erneut in Schutzhaft genommen und saß wieder im Polizeigefängnis ein. Am 16. September schrieb die Geheime Staatspolizei an den Polizeipräsidenten in Frankfurt, dass Elisabeth Schäfer in das Konzentrationslager Moringen zu überführen sei. „Ich bitte daher, die Schäfer mit nächstem Gefangenensammeltransport dem Lager, wie angeordnet, zu überweisen und mir den Zeitpunkt des Abtransportes und des voraussichtlichen Eintreffens kurz anzuzeigen. Die Kommandantur des Konzentrationslagers Moringen hat entsprechende Nachricht erhalten.“ Dem Landrat des Main-Taunus-Kreises in Frankfurt-Höchst wurde aufgetragen, „die Angehörigen mündlich in geeigneter Weise von der Überführung in Kenntnis zu setzen“. 25 Am 20. September meldete der Bürgermeister von Eschborn, dass der Ehemann mündlich unterrichtet worden ist.26 Am 22. September 1937 traf Elisabeth Schäfer im KZ Moringen ein.27 Dort waren die Zeuginnen Jehovas zu dieser Zeit die größte Opfergruppe. Es ist überliefert, dass sie sich noch viel unterhalten konnten, besonders über ihre Zukunftshoffnung. In der reichlich freien Zeit fertigten sie Basteleien und Handarbeiten an. 28 Elisabeth Schäfer litt dort unter einem Blasenleiden.29
Im Abstand von zwei bis drei Monaten fanden Haftprüfungstermine30 statt. Dabei sollte festgestellt werden, ob Elisabeth Schäfer weiter an ihrer Überzeugung und ihrem Glauben festhält. Oft wurde den Häftlingen dabei ein Dokument vorgelegt. Darin wurde „eine völlige innere Abkehr von der IBV" [Internationale Bibelforscher Vereinigung] erwartet.31 Durch Unterschrift sollten sie sich lossagen. Offensichtlich lehnte Elisabeth Schäfer immer wieder die geforderte Unterschrift ab. Am 21. Februar 1938 wurde sie mit 149 anderen Zeuginnen Jehovas32 ins KZ Lichtenburg überführt. Dort bekam sie die Häftlingsnummer 362.33
Auch dort fanden weitere Haftprüfungstermine statt. In Vorbereitung des Termins am 8. September 1938 richtete die Gestapo Frankfurt an den Landrat in Frankfurt-Höchst die Frage, ob und ggf. welche Bedenken gegen eine Entlassung von Elisabeth Schäfer sprechen würden. Außerdem sollte in Erfahrung gebracht werden, ob „Angehörige der Schutzhaftgefangenen die Kosten der Rückreise vom Konzentrationslager Bahnstation Prettin […] tragen können. Sie sind im gegebenen Falle zur vorsorglichen Einzahlung aufzufordern unter dem gleichzeitigen Hinweis darauf, dass hierauf keine Rückschlüsse oder gar Ansprüche auf eine baldige Entlassung gezogen oder geltend gemacht werden können“.34
Der Bürgermeister von Eschborn beantwortete den Brief mit dem Hinweis, dass er nicht beurteilen kann, „ob ihr Verhalten, das zur Inschutzhaftnahme der Schäfer führte, eine Verlängerung der Haft rechtfertigt, da die Schäfer zur Zeit ihrer Verhaftung und Aburteilung nicht hier, sondern in Frankfurt am Main wohnhaft war. Der Ehemann der Genannten, der Lederarbeiter Johann Schäfer, ist lediglich nach ihrer Inhaftnahme nach Eschborn verzogen“. Jedoch befürwortete er eine probeweise Entlassung aus familiären Gründen.35
Am 4. Oktober 1938 teilte der Bürgermeister von Eschborn dem Landrat in Frankfurt-Höchst mit, dass der Ehemann aufgefordert worden ist, die Reisekosten in Höhe von 20,– RM einzuzahlen. Er sei dazu bereit. Dabei wurde auch vermerkt, dass er schon mehrmals größere Beträge an das Lager gezahlt habe,36 offensichtlich um seine Frau zu unterstützen. Eine Woche später, am 12. Oktober, teilte die Gestapo in Frankfurt dem Landrat mit, dass der Betrag an die Kasse des Konzentrationslagers Lichtenburg einzuzahlen sei.37 Elisabeth Schäfer wurde aber nicht frei gelassen.
Mitte Mai 193938 wurde sie in das neu errichtete Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück transportiert. Das KZ Lichtenburg wurde geschlossen. Laut einer Namensliste (Nachkriegsaufstellung: Verstorbene im Monat Juni 1944) wird angegeben, dass sie in Block 2 untergebracht war.39 Welche Arbeiten sie verrichten musste ist unbekannt. Allerdings wurden nach der Einlieferung in das neue Lager alle Zeuginnen Jehovas zum Straßenbau und Ausbau des Lagers herangezogen.40
Im Juni 1944 erhielt Johannes Schäfer, der Ehemann von Elisabeth Schäfer, einen Brief vom SS-Sturmbannführer aus dem Konzentrationslager in Ravensbrück: „Sehr geehrter Herr Schäfer! Ihre Ehefrau, Elisabeth geb. Neff, geb. am 2.9.84, meldete sich am 31.5.44 krank und wurde daraufhin unter Aufnahme im hiesigen Krankenhaus in ärztliche Behandlung genommen. Es wurde ihr die bestmögliche medikamentöse und pflegerische Behandlung zuteil. Trotz aller angewandten ärztlichen Bemühungen gelang es nicht, der Krankheit Herr zu werden. Ich spreche Ihnen zu diesem Verlust mein Beileid aus. Ihre Ehefrau hat keinen letzten Wunsch geäußert. Ich habe die Gefangeneneigentumsverwaltung meines Lagers angewiesen, den Nachlass an den erbberechtigten Empfänger zu senden.“41
Von der Kommandantur des KZ Ravensbrück wurde ein „Sterbeschein“ ausgestellt. Aus diesem geht hervor, dass Elisabeth Schäfer am 1. Juni 1944 um 22.30 Uhr an „Krebsgeschwulst auf Pancreaskopf, Herzinsuffizienz“ verstorben sei. Die Nr. der Totenliste ist mit 794/98 angegeben. Im unteren Teil des Sterbescheines ist eine amtsärztliche Bescheinigung, die besagt, dass noch am 1. Juni die Leichenschau vorgenommen worden sei und sich dabei „ein Verdacht nicht ergeben [hat], dass der Verstorbene eines nichtnatürlichen Todes gestorben sei“.42 Die eigentliche Sterbeurkunde43 wurde erst am 19. Juli des gleichen Jahres ausgestellt. Darin wird Elisabeth Schäfer als „glaubenslos“ bezeichnet, obwohl sie wegen ihres Glaubens 7 Jahre und 3 Monate im KZ war.
1953 wurde eine neue Sterbeurkunde in Fürstenberg/Havel ausgestellt. Diese besagt, Elisabeth Schäfer sei „im Juni (Tag unbekannt) 1944 unbekannter Uhrzeit in Ravensbrück im Konzentrationslager verstorben. […] Eingetragen nach Vernichtung der ersten Sterbeurkunde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde“.44 „Todesursache: An den Folgen einer Operation.“
Marie Schättle, ihre ehemalige Nachbarin, durch die sie mit den Zeugen Jehovas in Verbindung gekommen war, teilte bei einer Umfrage zur Verfolgung von Jehovas Zeugen mit, dass Elisabeth Schäfer im Lager Strafen und Hunger hat erdulden müssen.45
Der Ehemann Johannes Schäfer zweifelte die Todesursache in einem Wiedergutmachungsantrag an. Er schrieb: „Ich muss annehmen, dass der Tod meiner Ehefrau im KZ Ravensbrück durch die erlittene Haftzeit von mehr als 7 Jahren und die unmenschliche Behandlung herbeigeführt wurde, weil meine Frau vorher gesund war.“46 Die Tochter schrieb nach dem Tode ihres Vater am 10. März 1955: „Mein Vater … war seit dem Tode meiner Mutter … ein gebrochener Mann, da seine Frau … auf Grund ihres Glaubens vom Nationalsozialismus durch die Kz.-Lager geschleppt wurde und am 1.6.43 [sic!] im Kz. Ravensbrück verstarb.“47
Elisabeth Schäfer war über 20 Jahre eine aktive Zeugin Jehovas. Schwerste Misshandlungen und 7 Jahre und 3 Monate in Gefängnissen und Konzentrationslagern konnten sie nicht von ihrer Überzeugung abbringen. Sie war treu bis in den Tod. Ihr wahrscheinliches Todesdatum ist der 1. Juni 1944. Woran sie wirklich starb ist unbekannt.48
1 Vgl. Sterbeschein; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 518 Nr. 84488; sowohl in der Heirats- als auch Sterbeurkunde wird „Elisabetha“ als Vorname genannt; selbst unterschrieb sie mit „Elisabeth“; Vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7671. In allen anderen Dokumenten wird sie „Elisabeth“ genannt.
2 Vgl. Heiratsurkunde; Auskunft von Frau Kämpfer, Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main [ISG]; vgl. Sterbeurkunde HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
3 In einigen Dokumenten wird der 02.09.1884 als Geburtsdatum genannt; vgl. Vernehmungsprotokoll HHStAW Abt. 461 Nr. 7671 und Sterbeschein HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
4 Vgl. Heiratsurkunde; ISG.
5 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
6 Ebd.
7 Vgl. Heiratsurkunde; ISG.
8 Ebd.
9 Vgl. „Nullkartei“ „Schäfer“; ISG.
10 Marie Schättle zog 1915 in die Palmengartenstr. 3. D. h. die beiden Frauen wohnten nur 200 m auseinander. Für Marie Schättle wurde am 20.05.2016 vor dem Haus Palmengartenstr. 3 in Frankfurt ein Stolperstein verlegt.
11 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
12 Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17 Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam. Das NS-Regime wurde in scharfen Worten aufgefordert, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Eine zweite Aktion fand im Februar 1937 statt. Daraufhin folgte in Frankfurt eine Verhaftungswelle der Zeugen Jehovas in den ersten Märztagen 1937.
13 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
14 Vgl. Bericht der Geheimen Staatspolizei vom 10.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
15 Vgl. Sondergerichtsanklage vom 22.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
16 Vgl. Schreiben Bürgermeister der Stadt Eschborn an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 23.08.1938; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
17 Vgl. Adressbuch der Stadt Frankfurt von 1943.
18 Schreiben des Rechtsanwalts Ernst Engel an den Vorsitzenden des Sondergerichts vom 17.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671.
19 Brief von Jean Schäfer an den „Landgerichtsdirektor“ vom 04.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7671
20 Erzählung von Richard Sann, der seit 1947 mit Zeugen Jehovas in Frankfurt in Kontakt war und seit 1949 selbst ein Zeuge Jehovas ist; Telefonat mit Erika Krämer am 25.02.2019.
21 Vgl. Besuchserlaubnisse (Sprechzettel) für Friedrich und Johanna Rösler, Elisabeth Schäfer im Gefängnis zu besuchen; HHStAW Abt. 409/4 Nr. 9978.
22 Vgl. Gestapo-Karteikarte Elisabeth Schäfer; HHStAW Gestapokarteikarten.
23 Vgl. Aktenauszug aus Strafakten 6.S.Ms. 69/37 gefertigt am 09.06.1947; ISG Sign.-Nr. 4.469.
24 Vgl. Gefängnisakte von Elisabeth Schäfer; HHStAW Abt. 409/4 Nr. 9978.
25 Vgl. Brief der Gestapo vom 16.09.1937; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
26 Vgl. Meldung des Bürgermeisters von Eschborn an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 20.09.1937; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
27 Vgl. Auskunft von Miriam Hockmann, KZ-Gedenkstätte Moringen, per Mail vom 08.01.2019 an Erika Krämer.
28 Vgl. Hans Hesse/Jürgen Harder, „… und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“, Essen 2001, S. 51.
29 Vgl. Personalblätter des KZ Moringen für Elisabeth Schäfer; Internationaler Suchdienst des Roten Kreuzes Bad Arolsen [ITS] Copy of 1.1.28.1 / 3128514.
30 Für die Haftprüfungstermine 04.01.1938, 08.03.1938, 17.06.1938, 08.09.1938, 09.12.1938 sind die Dokumente vorhanden; HHStAW Abt. 425 Abt. 519a.
31 Vgl. Hans Hesse/Jürgen Harder, „… und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“, Essen 2001, S. 66.
32 Vgl. Transportliste; Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD], DOK 21/02/38(1).
33 Vgl. Auskunft von Monika Schnell, KZ-Gedenkstätte Ravensbrück, per Mail vom 25.02.2019 an Erika Krämer.
34 Vgl. Brief der Gestapo Frankfurt an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 12.08.1938; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
35 Vgl. Brief des Bürgermeisters von Eschborn an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 23.08.1938; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
36 Vgl. Brief des Bürgermeisters von Eschborn an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 04.10.1938; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
37 Vgl. Brief der Gestapo Frankfurt an den Landrat in Frankfurt-Höchst vom 12.10.1938; HHStAW Abt. 425 Nr. 519a.
38 Vgl. Auskunft von Monika Schnell, KZ-Gedenkstätte Ravensbrück, per Mail vom 25.02.2019 an Erika Krämer.
39 Ebd.; Quelle: IPN Warschau, KL Ravensbrück sygn 610.
40 Vgl. Hans Hesse/Jürgen Harder, „… und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“, Essen 2001, S. 133.
41 Vgl. Brief des SS-Sturmbandführers aus dem KZ Ravensbrück vom 03.06.1944; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
42 Vgl. Sterbeschein vom 03.06.1944; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
43 Vgl. Sterbeurkunde vom 19.07.1944; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
44 Vgl. Sterbeurkunde vom 24.02.1953; ITS Copy No. 1.1.35.2 / 87403464.
45 Vgl. Umfrage, ausgefüllt von Marie Schättle am 18.11.1945; JZD.
46 Vgl. Wiedergutmachungsantrag vom 03.03.1950; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
47 Vgl. Schreiben der Tochter Johanna Rösler an die Entschädigungsbehörde vom 16.03.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488.
48 Vgl. 1. Todesbescheinigung vom 02.06.1944 dort wird als Todesursache „Krebsgeschwulst auf Pancreaskopf, Herzinsuffizienz“ angegeben; HHStAW Abt. 518 Nr. 84488 und 2. Sterbeurkunde vom 24.02.1953 „Eingetragen nach Vernichtung der ersten Beurkundung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde“: „im Juni (Tag unbekannt) 1944 unbekannter Uhrzeit“, als Todesursache „An den Folgen einer Operation“ beurkundet; ITS Dokumente Nr. 1.1.35.2 / 87403464.