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Margarethe und Friedrich Meyer

Georg Friedrich Meyer wurde am 27. März 18871 in Vorderbreitenthann2 – heute Feuchtwangen – geboren. Zur Volksschule ging er von 1893 bis 1901 ins wenige Kilometer entfernt liegende Frankenheim, das zu Schillingfürst gehört.3 Anschließend war er bis 1907 bei verschiedenen Landwirten als Knecht tätig.4 Von 1907 bis 1909 schloss sich seine Militärzeit an.5 Nach deren Ablauf zog er nach Frankfurt am Main und war bei verschiedenen Firmen tätig.6 Das Jahr 1911 brachte für ihn zwei große Veränderungen mit sich: Er trat in den Postdienst ein7 und am 26. Oktober 1911 heiratete er die Schneiderin Luise Margarethe Rau.8

Luise Margarethe Rau wurde am 16. September 1888 in Frankfurt in der Predigerstraße 29 geboren.10 Ihr Vater war Schuhmacher. Beide Eltern waren evangelisch.11 Sie hatte noch drei Geschwister: zwei Schwestern, einen Bruder.12 Da sie an der „Englischen Krankheit“ (Rachitis) litt und dadurch kleinwüchsig war – sie war nur 1,45 m groß13 – fühlte sie sich „als Krüppel“ und glaubte, „dass sie deshalb niemand liebhaben könne.“14 Von 1895 bis 1903 besuchte sie in Frankfurt die Volksschule, war aber eine Einzelgängerin, die deshalb viel allein spielte. Nach dem Schulabschluss lernte sie Schneiderin und war in verschiedenen Geschäften bis zu ihrer Heirat tätig.15

Das Ehepaar hatte zwei Kinder. 1912 bekamen sie ein Mädchen. Wegen ihres verwachsenen Körpers musste bei Margarethe ein Kaiserschnitt gemacht werden. Die Tochter verstarb im Alter von acht Wochen.16 Ihr zweites Kind kam 1913 per Kaiserschnitt tot zur Welt.17

Sie hatten nur eine kleine Wohnung. Wegen des kleinen Gehaltes von Friedrich konnten sie „keine großen Sprünge machen“.18 Beide verstanden sich gut. Margarethe nähte weiter für den Hausgebrauch.

Den ersten Weltkrieg hat Friedrich „von 1914 bis Ende mitgemacht“, wie er selbst sagte.19 Nach Kriegsende kam er wieder zur Reichspost und wurde 1920 als Postschaffner in das Beamtenverhältnis übernommen.20 Bereits in diesem Jahr wohnte das Ehepaar in der Stoltze-Straße 20.21 Ebenfalls zu dieser Zeit – 1919/20 – wurde er durch Plakate auf die Vorträge der Bibelforscher aufmerksam.22 Beide besuchten diese Vorträge, was schließlich dazu führte, dass sie gemeinsam aus der evangelischen Kirche austraten. Friedrich ließ sich 1922 als Bibelforscher taufen.23 Zusammen besuchten sie die Gottesdienste; er missionierte auch.24 Sie konnte sich aufgrund ihrer schwachen Gesundheit nicht so aktiv beteiligen.25

1933 wurden die Bibelforscher, die mittlerweile Jehovas Zeugen hießen, durch die Nationalsozialisten verboten. Im September entließ man Friedrich Meyer von der Reichspostverwaltung auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums26 und er wurde zwangspensioniert.27 Trotz des Verbots führten Jehovas Zeugen in Frankfurt, genau wie in ganz Deutschland, weiter ihre Gottesdienste durch, wenn auch in sehr kleinem Rahmen. Seit Herbst 1934 trafen sie sich abwechselnd in ihren Wohnungen, meist weniger als 10 Personen.28 Friedrich Meyer beteiligte sich an diesen Gottesdiensten im kleinsten Kreis nur in den Wintermonaten. Im Sommer 1935 und 1936 hielt er sich bei seinen betagten Eltern auf, um ihnen in ihrer Landwirtschaft zu helfen.29 Da er aus dem Postdienst entlassen war und keine neue Stelle fand, weil er Bibelforscher war, konnte er den Eltern mehrere Monate lang helfen.

Sobald er zurück in Frankfurt war, erhielt er größere Mengen der verbotenen Bücher biblischen Inhalts. Mindestens zwei Kuriere brachten sie ihm, um die Versammlung (Gemeinde) damit zu versorgen; selbst bis Offenbach und Dreieichenhain gab er die Literatur an die kleinen Gruppen weiter, die nach dem Verbot bestanden.30 Auch Margarethe Meyer unterstützte diese Arbeit im Untergrund, indem sie den Kurieren Unterkunft gewährte. Sie erklärte, „aus freien Stücken“ beide verpflegt zu haben.31 Auch bei geheimen Treffen der Bibelforscher zur Planung ihrer weiteren Aktivitäten war sie öfter anwesend.32 Über die Aktivitäten der kleinen Gruppen der Bibelforscher wurde Stillschweigen bewahrt. Eine Gruppe wusste nichts Genaues von der anderen, um sich nicht gegenseitig zu gefährden.33

Friedrich Meyer bereitete aktiv die Verbreitung einer „Resolution“34 vor. Erstmals wurde diese Resolution am 12. Dezember 1936 reichsweit verteilt. Er selbst beteiligte sich auch daran. Etwa 400 Exemplare hatte er von einem Mitgläubigen aus Frankfurt-Niederrad erhalten. Diese Druckschriften verteilte er hauptsächlich an führende Persönlichkeiten.35 Das Porto bezahlte er selbst. Bis nach Offenbach brachte er etwa 150 „Resolutionen“, damit sie auch dort von den Zeugen Jehovas verteilt werden konnten.36 Margarethe Meyer hat sich ebenfalls an den Vorbereitungen zur Verteilung beteiligt.37

Für eine weitere Verteilung waren 400 Exemplare zu Anna Muth38 in die Emserstraße gebracht worden. Dort zählte Friedrich Meyer sie ab und gab sie an die anderen Zeugen Jehovas, die sich ebenfalls an der Verbreitung beteiligen wollten, weiter.39 Auch er faltete die Resolutionen, steckte sie in die Umschläge und bereitete die Verteilerlisten vor. Etwa 250 Exemplare warf er direkt in die Briefkästen an den Häusern in Frankfurt. Dies alles geschah am 20. Februar 1937 um 18 Uhr.40 Obwohl nicht direkt daran beteiligt, wusste Margarethe genau über die Aktivitäten ihres Mannes Bescheid.

Am 28. Februar 1937 taufte Friedrich Meyer in der Wohnung von Katharina Schmid41 in der Paul-Ehrlich-Straße 40 fünf Frauen und Männer, die sich dadurch als Zeugen Jehovas bekannten. Unter dem bestehenden Verbot war dies eine sehr mutige Handlung. In diesen Tagen wurden verschiedentlich Hausdurchsuchungen bei dem Ehepaar Meyer durchgeführt. Man verdächtigte ihn des Hochverrats. Allerdings konnte nichts Verdächtiges in der Wohnung gefunden werden.42

Wenige Tage später, am 1. März 1937, wurde das Ehepaar Meyer in ihrer Wohnung verhaftet; Margarethe mittags, als sie gerade vom Einkaufen zurückkam. Ihr sagte man, sie müsse nur ein paar Angaben machen, dann dürfe sie wieder heim.43 Sie und ihr Mann wurden in das Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße gebracht und in den folgenden Tagen immer wieder verhört. Besonders interessierte sich die Polizei für die Verteilung der „Resolution“ und die Gottesdienste. Sie wollten unbedingt die Namen aller daran beteiligten Bibelforscher erfahren.

Die Verhöre waren für Margarethe sehr belastend. Besonders die nächtlichen Verhöre haben sie mitgenommen. Vor Schreck konnte sie manchmal nicht mehr den Urin halten. Außerdem bekam sie in ihrer Zelle einen Revolver auf den Tisch gelegt. Dies machte ihr so viel Angst, dass sie sich immer in der äußersten Ecke der Zelle aufhielt.44 Einmal wurde das Ehepaar gemeinsam nach Darmstadt zum Verhör gebracht.45 Mit Polizisten und einem „bösartigen Hund“ wurden beide wie Schwerverbrecher zum Bahnhof gebracht. Das Gefühl, dass der Hund sie jeden Moment zerfleischen wolle, sei ganz furchtbar gewesen.46

Am 11. März erging gegen das Ehepaar Haftbefehl,47 außerdem noch gegen acht weitere Zeugen Jehovas. Gleichzeitig wurde Margarethe vom Polizeigefängnis in das Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim verlegt,48 Friedrich Meyer in das Untersuchungsgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim.49 Noch im Polizeigefängnis wurde Friedrich Meyer das Sparkassenbuch abgenommen und an die Gerichtskasse übergeben.50

Die Sondergerichtsanklage erfolgte dann am 22. März.51 Angeklagt wurde Friedrich Meyer, weil er sich auch nach dem Verbot mit seinen Glaubensbrüdern traf, gemeinsam Gottesdienste durchführte, an andere Zeugen Jehovas Bibelliteratur weitergab und sich an der Verbreitung der „Resolution“ beteiligte.52 Margarethe Meyer wurde am gleichen Tag angeklagt.53 Auch wenn Margarethe selbst nicht als Bibelforscherin getauft war, wurde sie als solche angeklagt. Ihr wurde zur Last gelegt, sich aktiv als Bibelforscherin betätigt, an den Gottesdiensten teilgenommen, Unterkunft und Verpflegung für die Kuriere der Bibelliteratur gewährt und sich an der Verbreitung der „Resolution“ beteiligt zu haben. Sie steckte sie in Umschläge und adressierte diese.54

Passfoto von Margarete Meyer aus dem Verfolgtenausweis. Foto ca. 1945.

Foto: Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main

Friedrich Meyer – in der ersten Reihe mit schwarzer Kleidung – mit einigen Mitgläubigen aus seiner Gemeinde (1950er Jahre).

Foto: Privatbesitz

Die Verhandlung vor dem Sondergericht gegen Friedrich Meyer war am 7. Juni 1937.55 Bemerkenswert ist, dass die verteilte „Resolution“ bei den Verhören, den Anklagen und auch im Urteil inhaltlich erwähnt und zitiert wurde: „In der Resolution wird gesagt, dass Jehovas Zeugen in Deutschland, Oestereich [sic.] und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft und auf teuflische Weise misshandelt und manche von ihnen getötet würden.“ Die zweimalige Vorbereitung und Verbreitung dieser „Resolution“ wurde ihm schwer angelastet.56 Er wurde mit sechs weiteren Bibelforschern verurteilt. Sein Urteil lautete: 2 Jahre und 6 Monate Gefängnis, deutlich länger als alle anderen Angeklagten.57

Die Verhandlung vor dem Sondergericht gegen Margarethe Meyer fand einige Tage später, am 30. Juni 1937 statt.58 Auch ihr wurde vorgeworfen, gegen das Verbot der Bibelforscher gehandelt zu haben. Da sie einfach alles abstritt, konnte nicht der Beweis erbracht werden, dass sie sich als Zeugin Jehovas betätigt hatte, zumal sie nicht getauft war. Daher sah sich das Gericht gezwungen, sie mangels Beweisen frei zusprechen.59 Allerdings stellte das Gericht im Urteil fest, dass sie einen kranken, schwerleidenden Eindruck macht.60

Friedrich Meyer blieb nach seiner Verurteilung im Gefängnis Frankfurt-Preungesheim. Dort musste er den Rest seiner Haft absitzen. Sein ehemaliger Arbeitgeber eröffnete ein Dienststrafverfahren gegen ihn.61 Schließlich verlor er in dem Disziplinarverfahren wegen seiner Verurteilung zu 2½ Jahren Gefängnis seine Pension.62 Diese war ihm bereits bei der Zwangspensionierung um mehr als die Hälfte gekürzt worden.

Nach 2 Jahren und 6 Monaten, am 31. August 1939, endete seine Gefängnisstrafe. Doch statt in Freiheit zu gelangen, wurde er noch am selben Tag in Schutzhaft genommen.63 Am 17. Oktober 1939 überstellte ihn die Gestapo Frankfurt ins KZ Buchenwald. Dort erhielt er die Häftlingsnummern 10542 und 3160.64, 65 Er kam in Block 44 und arbeitete im Arbeitskommando „SS-Unterkünfte“.66 Nach eineinhalb Jahren, am 7. März 1941, kam er ins KZ Wewelsburg. Er wurde dort am 8. März registriert und bekam die Häftlingsnummer 155.67 Aus der Effekten-Karte geht hervor, dass er alles abgeben musste, Kleidung, Unterwäsche und sogar seinen Ehering.68

Doch auch in der Wewelsburg blieb er nicht. Am 6. April 1943 wurde er ins KZ Ravensbrück gebracht.69 Friedrich Meyer war auf diesem Transport zusammen mit Julius Schmoock. Dieser gab in einer eidesstattlichen Versicherung an, dass er gemeinsam mit Friedrich Meyer von der Wewelsburg nach Ravensbrück gekommen war. Dort waren sie bis Dezember 1944 zusammen, zwischenzeitlich auch auf einem Gut in der Nähe des Lagers in einem Außenkommando.70

In Ravensbrück erhielt Friedrich Meyer wieder eine neue Häftlingsnummer – 3603.71 Für diese Häftlingsnummer ist vom Wirtschaftsverwaltung-Hauptamt eine Karte ausgestellt. Nur die Häftlingsnummer, das Geburts- und Einlieferungsdatum sowie die „Häftlingsart“ Bibelforscher sind als Personalien erfasst. Aus der Karte geht hervor, dass Friedrich Meyer als Maurer eingesetzt war.72

Julius Schmoock selbst wurde am 28. April 1945 Richtung Ostsee in Marsch – auf einen Todesmarsch – gesetzt. Kurz zuvor hatte er noch erfahren, dass Friedrich Meyer das Lager Ravensbrück am 26. April verlassen hatte – auch er war auf einen Todesmarsch geschickt worden.73 Wegen der schwierigen Verhältnisse entschieden sich viele Gefangene, die noch auf einen Todesmarsch geschickt worden waren, nach der Befreiung des Lagers am 30. April 1945 nach Ravensbrück zurückzukehren.74 Er selbst gab an, noch bis zum 3. Juni 1945 festgehalten worden zu sein75 – erst dann erhielt er seine Entlassungsdokumente und konnte sich auf den Heimweg begeben. Wann er im Juni 1945 nach Frankfurt zurückkehrte, ist nicht bekannt. Sowohl Friedrich als auch Margarethe Meyer waren auf einer Liste der „DPs in Frankfurt/Main“76 erfasst. Darauf war bereits die Adresse in Frankfurt-Fechenheim, Rütschlehen eingetragen.77 Dies war die Wohnung ihrer Nichte Else. Dort fand er auch Unterkunft.

Bereits zum 1. Juli 1945 wurde er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Post, wieder eingestellt.78 Nun konnte sich Friedrich Meyer auch um seine Frau Margarethe kümmern, die noch nicht wieder nach Hause zurückgekehrt war.

Sie war nach ihrem Freispruch vom Sondergericht Frankfurt am 30. Juni 1937 am nächsten Tag morgens um 8.30 Uhr79 der Polizei übergeben und ins Gerichtsgefängnis in der Hammelsgasse gebracht worden. Im August traf dort auch Marie Schättle ein. Drei Wochen waren beide Frauen gemeinsam inhaftiert.80 Margarethe Meyer wurde dort drei Monate in Untersuchungshaft festgehalten, „täglichen Verhören unterzogen, bei denen der Revolver auf dem Tisch nicht fehlte“.81 Sie brach nervlich zusammen, bekam immer wieder Weinkrämpfe82 und wurde Ende September 1937 als haftunfähig entlassen.83, 84

Zurück in ihrer Wohnung wurde sie nun von den Hausbewohnern gemieden, wusste nichts über den Verbleib ihres Mannes und musste damit rechnen, ihn nie mehr zu sehen. Als Folge war sie sehr schreckhaft geworden. Bei jedem Schritt im Treppenhaus befürchtete sie, erneut von der Gestapo abgeholt zu werden. Auf der Straße hatte sie das Gefühl, verfolgt zu werden, und traute sich nicht mehr, mit jemandem zu sprechen.85 Nervlich völlig am Ende äußerte sie den Nachbarn und ihrer „Hausfrau“86 gegenüber, dass sie ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könne und ihrem Leben ein Ende machen wolle.87 Diese riefen daraufhin die Polizei, die sie mit einem schweren Nervenzusammenbruch in die Heilanstalt nach Frankfurt-Niederrad einlieferte.88

Das Polizeipräsidium gab 1952 dazu die Auskunft, dass sie am 12. März 1938 zum persönlichen Schutz einen Tag in Schutzhaft genommen worden sei, da sie Selbstmordabsichten geäußert habe. Da aus einem Aktenvermerk hervorgehe, dass ihr Ehemann wegen seiner Zugehörigkeit zu den Bibelforschern bereits ein Jahr in Haft ist.89

Vom 14. März bis zum 5. April 1938 war sie in der Universitätsnervenklinik.90 In der Auskunft der Nervenklinik hieß es dazu, dass sie von vier Hausdurchsuchungen und ihrer Verhaftung erzählte. „Tagtäglich sei sie mit Verhören gequält worden. Der Schutzmann habe geschimpft und gesagt ‚An solchen Leuten hätte der heutige Staat kein Interesse‘“.91 Bereits damals, während ihres Aufenthaltes in der Nervenklinik, wurde festgestellt, dass diese Erlebnisse ihre Erkrankung [mit-] verursacht haben. Am 5. April wurde sie in die Heilanstalt Weilmünster überwiesen.92

Da nun die Wohnung in der Stoltzestraße leer stand, wollte sich Friedrich Meyer, der im Gefängnis davon erfahren hatte, darum kümmern, die Kleidung und die Betten irgendwo unterzustellen. Die Miete sowie Strom, Gas und Wasser konnte er nicht mehr bezahlen. Um alles zu erledigen, stellte er am 22. April 1938 ein Gesuch an den Oberstaatsanwalt um 8 Tage Urlaub.93 Die Gefängnisleitung befürwortete zwar dieses Gesuch, der Oberstaatsanwalt lehnte es ab.94

Margarethe, die in Weilmünster war, wurde am 16. Juni 1939 in ein Altersheim in Usingen verlegt,95 „Hospital – Friederike Walter Stiftung“.96 Über diese Zeit sagte sie: „Sie habe sich immer ruhig verhalten, man habe sie gern gemocht und sich nicht viel um sie gekümmert.“97 Von dort aus durfte sie sogar allein in die Stadt gehen. Vom 13. Juni 1940 bis zum 30. Juni 1942 war sie erneut in der Heilanstalt Weilmünster.98 Anschließend, bis zum 4. November 1942 brachte man sie nach Hadamar. Dort führte sie der Gemeindeschwester für ein Dreivierteljahr den Haushalt.99 Doch ging es ihr wieder so schlecht, dass sie die Arbeit nicht mehr schaffte. Sie konnte sich noch nicht einmal allein kämmen und waschen. Ab dem 4. November 1942 war sie in der Landesheilanstalt Hadamar untergebracht.100 Dort haben sich ihre Ängste noch verschlimmert. Sie hat hautnah miterlebt, dass „so viele Leute gestorben seien, die vorher Spritzen bekommen hätten“.101 Jeden Tag sah sie, wie Särge aus der Anstalt heraus getragen wurden. Das alles hat sie sehr mitgenommen; sie lebte ständig in innerer Unruhe.102 Auch wenn sie nicht direkt die Ermordung anderer Patienten mitbekommen hat, fiel ihr aber auf, dass einmal jemand auf der Treppe, ein anderes Mal jemand in der Badewanne verstorben ist. Dass ihre Angst nicht unbegründet war, zeigte sich später. Der Direktor der Anstalt äußerte Friedrich Meyer gegenüber, dass Margarethe eigentlich nach Hadamar gebracht worden sei, um „liquidiert zu werden“.103 Eine Zwangssterilisation zog man offensichtlich nicht in Betracht, da bei ihrem zweiten Kaiserschnitt, als ihr Kind tot zur Welt kam, gleichzeitig eine Totaloperation durchgeführt worden war.104 Der Direktor selbst hat sich für sie eingesetzt, indem er sie als Kindermädchen zu sich genommen und sie so vor dem sicheren Tod bewahrt hatte. Dort sei es ihr zwar gut gegangen, die Arbeit mit den Kindern hat ihr sogar Freude gemacht. Doch das Leben in der Anstalt hat sie sehr bedrückt, da sie zu viel sehen musste und zu viele Menschen starben.105

Friedrich Meyer wohnte nach seiner Rückkehr im Juni wahrscheinlich im DP-Camp in Frankfurt-Zeilsheim bis im Juli 1945 die besetzte Wohnung der Nichte in Frankfurt-Fechenheim im Rütschlehen wieder freigegeben worden war. Am 2. August 1945 holte er seine Frau in Hadamar ab.106 Nach 8 Jahren und 4 Monaten war das Ehepaar endlich wieder vereint. Doch beide waren schwer gezeichnet. Margarethe konnte sich nur schwer wieder daheim eingewöhnen. Sie war sehr nervös, litt unter Schreckhaftigkeit und Schlafstörungen. Das Gefängnis und die Anstalten gingen ihr nicht mehr aus dem Sinn. Nachts schrie sie oft im Schlaf, träumte immer wieder von der Gestapo, von Verhören und Revolvern.107

Friedrich Meyer konnte noch eine Weile seiner Arbeit bei der Post nachgehen. Doch Margarethe ging es sehr schlecht. Beide stellten Anträge auf Wiedergutmachung für die erlittene Haft bzw. Freiheitsberaubung. Für ihn gingen die Anträge ihren „normalen“ Weg, doch für Margarethe waren die immer wieder nachgeforderten Gutachten und amtsärztlichen Untersuchungen eine Re-Traumatisierung. Sie fühlte sich wieder in der Heilanstalt eingesperrt.108 Vorangegangene Gutachten bescheinigten ihr lediglich „geringfügige nervöse Übererregbarkeit“.109 In einem Brief und bei einer weiteren Untersuchung schilderte Friedrich, wie schlimm sich die Haft und der Aufenthalt in den Heilanstalten auf seine Frau ausgewirkt hatten.

Ohne seine Begleitung hätte sie gar nicht zur Untersuchung gehen können, da sie sich in der Großstadt nicht mehr allein bewegen konnte. Sie lebe in der dauernden Angst, wieder eingesperrt zu werden. Während er noch von 1945 bis 1952 als Postsekretär arbeitete, war seine Frau kaum noch in der Lage den Haushalt zu führen.110 Sie litt nur noch unter Ängsten.

Sie selbst gab an, dass es ihr seit 1945 trotz einer langen Kur nicht mehr gut geht. Ständig litt sie unter Angstgefühlen. Oft glaubte sie, dass sie sterben müsse. Körperlich litt sie unter Herz- und Rückenschmerzen.111 Ihr Mann übernahm immer mehr den Haushalt. Selbst dem Arzt fiel auf, dass sie nicht ruhig sitzen konnte. Sogar während der Befragung sprang sie auf und lief unruhig im Raum umher.112

Das Ergebnis der Begutachtung lautete, dass sie ein empfindsamer, gefühlswarmer Mensch sei. Wegen ihrer Missbildung hätte sie sich etwas zur Seite geschoben gefühlt. Nach ihrer Heirat und nachdem sie sich den Bibelforschern angeschlossen hatte, fühlte sie sich besser. Die Verhaftungen der beiden setzten ihr schwer zu. Auch zurück in der Wohnung fiel sie „in einen ängstlichen Verstimmungszustand“. Besondere Schreckhaftigkeit und die Angst, erneut verhaftet zu werden, machten sie krank.113 Doch der Begutachter kam zu dem Schluss, dass sie nicht berechtigt sei, eine Wiedergutmachung wegen ihres langen Aufenthalts in Heilanstalten zu erhalten.114

Weil Margarete Meyer bei Verhören anscheinend auch Namen und Informationen preisgegeben hatte, wurden zwei Zeugen Jehovas aus Frankfurt, Adolf Krämer115 und Valentin Steinbach,116 von der Wiedergutmachungsstelle zur Stellungnahme aufgefordert.117 Beide wiesen darauf hin, dass die Informationen unter schwersten Drohungen und leichtfertigen Versprechungen von ihr erpresst worden sind. Schließlich hatte sie einen Nervenzusammenbruch erlitten.118 Die Antworten der beiden Befragten lauteten: „Ich wüßte nicht, dass Frau Meyer in meiner Angelegenheit als Verräter aufgetreten sei. Vielmehr wurde mir von dem Gestapobeamten Pracht erklärt, dass Frau Meyer über mich nur günstig ausgesagt habe. Da die Verhaftung der Zeugen Jehovas auf Anordnung von Berlin damals erfolgte, dürften die Aussagen von Frau Meyer wenig Schaden angerichtet haben.“119 Adolf Krämer schrieb: „[…] daß, wenn ich mir auch alle Situationen vor, während und nach meiner Verhaftung im März in das Gedächtnis zurückrufe, in keinem Falle ein Denunzieren der Frau Meyer feststellen könnte. … Man sollte deshalb eine schwache, nervenzerrüttete Frau verstehen können, wenn sie vielleicht unter Druck Dinge sagte, welche nur durch die teuflische Verschlagenheit einer Hitler-Gestapo zustande kam.“120

Margarethe verstarb am 2. Januar 1965.121 Friedrich Meyer zog am 16. Oktober 1968 nach Heidenheim/Brenz in die Waldstraße 51.122 Dort verstarb er noch im gleichen Jahr.123

Beide erlebten auf ganz unterschiedliche Weise das Verbot und die Verfolgung der Bibelforscher bzw. von Jehovas Zeugen. Sie waren durch die lange Haft bzw. den Freiheitsentzug und durch all das, was sie erlebten, schwer gezeichnet. Margarethe litt den Rest ihres Lebens schwer an Depressionen. Friedrich stand treu sowohl zu seinem Gott als auch zu seiner Frau. Diese beiden Stolpersteine erinnern an sie.

Stolpersteine Margarethe und Friedrich Meyer.

Foto: Erika Krämer

1 Vgl. Heiratsurkunde; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 518 Nr. 503

2 Im Zuge der Gemeindegebietsreform im Jahre 1972 schloss sich die selbstständige Gemeinde Vorderbreitenthann mit der Stadt Feuchtwangen zusammen. Vgl. Homepage der Stadt Feuchtwangen „https://www.feuchtwangen.de/de/startseite/“ (letzter Zugriff: 09.11.2019).

3 Vgl. Homepage der Stadt Schillingsfürst „schillingsfuerst.de“ (letzter Zugriff: 09.11.2019).

4 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

5 Ebd.

6 Ebd.

7 Ebd.

8 Vgl. Heiratsurkunde; HHStAW Abt. 518 Nr. 503.

9 Die Predigerstraße verlief zwischen Frohnhofstraße und Fahrgasse. Das Haus Nr. 2 stand an der Ecke zur Frohnhofstraße.

10 Vgl. Geburtsurkunde Margarethe Rau; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

11 Ebd.

12 Eine ihrer Schwestern starb bei einem Luftangriff, ihr Bruder verstarb an einem Herzschlag. Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

13 Ebd.

14 Ebd.

15 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 01.03.1937; HHStAW Abt. 518 Nr. 7694.

16 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

17 Ebd.

18 Ebd.

19 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

20 Ebd.

21 Vgl. Adressbuch der Stadt Frankfurt von 1920.

22 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

23 Ebd.

24 Ebd.

25 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

26 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

27 Ebd.

28 Ebd.

29 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen F. Meyer vom 07.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

30 Vgl. Sondergerichtsanklage vom 22. März 1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

31 Vgl. Vernehmungsprotokoll von M. Meyer vom 01.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

32 Vgl. Vernehmungsprotokoll von M. Meyer vom 10.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

33 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen F. Meyer vom 07.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

34 Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17.00 Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam. Das NS-Regime wurde in scharfen Worten aufgefordert, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Eine zweite Aktion fand am 20. Februar 1937 um 18.00 Uhr statt. Daraufhin folgte in Frankfurt eine Verhaftungswelle der Zeugen Jehovas in den ersten Märztagen 1937.

35Vgl. Vernehmungsprotokoll von M. Meyer vom 01.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

36 Vgl. Vernehmungsprotokoll von M. Meyer vom 01.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

37 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 04.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

38 Für Anna und Ernst Muth wurden am 21.05.2016 in Frankfurt, Emserstr. 16 (heute Emser Brücke) zwei Stolpersteine verlegt. Siehe Biografie Anna und Ernst Muth.

39 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

40 Vgl. Vernehmungsprotokoll von M. Meyer vom 01.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

41 Für Katharina Schmid wurde am 20.06.2013 in Frankfurt, Paul-Ehrlich-Straße 40 ein Stolperstein verlegt. Siehe Biografie Katharina Schmid.

42 Vgl. Vernehmungsprotokoll von F. Meyer vom 03.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

43 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

44 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

45 Ebd.

46 Ebd.

47 Vgl. Haftbefehl vom 11.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

48 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen M. Meyer vom 30.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

49 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen F. Meyer vom 07.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

50 Vgl. Fragebogen über Schaden an Eigentum und Vermögen; HHStAW Abt. 518 Nr. 503 

51 Vgl. Sondergerichtsanklage F. Meyer vom 22.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

52 Ebd.

53 Vgl. Sondergerichtsanklage M. Meyer vom 22.03.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

54 Ebd.

55 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen F. Meyer vom 07.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

56 Ebd.

57 Ebd.

58 Vgl. Urteil des Sondergerichts gegen M. Meyer vom 30.06.1937; HHStAW Abt. 461 Nr. 7694.

59 Ebd.

60 Ebd.

61 Vgl. Schreiben vom 06.09.1937 der Dienststrafkammer Kassen an den Oberstaatsanwalt in Frankfurt; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

62 Vgl. Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main [IfS], NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

63 Vgl. Auszug aus der Inhaftierungsbescheinigung vom 20.04.1950; HHStAW Abt. 518 Nr. 503.

64 Ebd.

65 Vgl. auch Geldverwaltungskarte KZ Buchenwald Einträge zwischen 24.10.1939 und 24.03.1942; Arolsen Archives, Sign.-Nr. 5298000 No. 6598182 Friedrich Mayer [sic.].

66 Mail vom 27.11.2019 von Stefanie Dellemann Archiv Buchenwald an Erika Krämer.

67 Vgl. Häftlings-Personal-Karte KZ Niederhagen; Arolsen Archives, No. „3671725 – Friedrich Georg Meyer“.

68 Vgl. Effekten-Karte; Arolsen Archives, No. „6618564 Friedrich Meyer.“

69 Vgl. Häftlingskarte KZ Niederhagen; Arolsen Archives, No. „3671725 – Friedrich Georg Meyer“.

70 Vgl. Eidesstattliche Versicherung von Julius Schmoock, abgegeben am 16.01.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 503.

71 Auskunft von Monika Schnell, Gedenkstätte Ravensbrück per Mail an Erika Krämer am 20.01.2020.

72 Vgl. WVHA-Karte; Arolsen Archives, Sign. Nr. 01013506 oS No. 4060765.

73 Vgl. Eidesstattliche Versicherung von Julius Schmoock, abgegeben am 16.01.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 503.

74 Vgl. Biografien von Marie Schättle und Anna Kanne.

75 Vgl. Wiedergutmachungsakte; IfS, NS- Verfolgte Sign.-Nr. 4.469.

76 DP (Displaced Persons [Heimatlose Personen]). DP-Camps wurden für entwurzelte Personen des NS-Terrors gegründet. Der Standort war Frankfurt-Zeilsheim. Bereits im August 1945 waren die ersten befreiten KZ-Häftlinge in ehemaligen Zwangsarbeiter-Baracken der Farbwerke-Höchst einquartiert worden. Vgl. Homepage pz-ffm.de „Displaced Persons Camp“ (letzter Zugriff: 26.02.2019).

77 Vgl. Listenmäßige Erfassung von DPs in Frankfurt/Main; Arolsen Archives, Copy of 3.1.1.2 / 81980960.

78 Vgl. Wiedergutmachungsakte; IfS, NS- Verfolgte Sign.-Nr. 4.469.

79 Vgl. Bescheinigung der Direktorin vom Frauengefängnis Ffm-Preungesheim vom 27.11.1946; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

80 Vgl. Eidesstattliche Versicherung von Marie Schättle vom 23.10.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 505. Für Marie Schättle wurde am 20.05.2016 in Frankfurt, Palmengartenstraße 3 ein Stolperstein verlegt. Siehe Biografie Marie Schättle.

81 Vgl. Schreiben des Ehemannes an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 01.11.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

82 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

83 Vgl. Schreiben des Ehemannes an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 01.11.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

84 Vgl. Bescheid vom 16.10.1946; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

85 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

86 Ebd.

87 Vgl. Schreiben des Ehemannes an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 01.11.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

88 Ebd.

89 Vgl. Brief des Polizeipräsidiums an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 23.01.1952; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

90 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

91 Vgl. Schreiben der Nervenklinik an die Betreuungsstelle vom 02.05.1947; IfS NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

92 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

93 Vgl. Brief an den Oberstaatsanwalt vom 22.04.1938; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

94 Vgl. Ablehnung des Oberstaatsanwaltes vom 29.04.1938; HHStAW Abt. 461 Nr. 7676.

95 Vgl. Handschriftliche Zusammenfassung; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

96 Vgl. Mail vom 26.11.2019 von Gardy Hubenthal Archiv Landeswohlfahrtsverband Kassel an Erika Krämer. Patientenakten Hadamar, Signatur K 12 Nr. 9912, Patientenakten Weilmünster, Signatur K 19 Nr. 1489.

97 Vgl. Handschriftliche Zusammenfassung; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

98 Ebd.

99 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

100 Vgl. Handschriftliche Zusammenfassung; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

101 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

102 Ebd.

103 Ebd.

104 Ebd.

105 Ebd.

106 Vgl. „Angaben über meine Verfolgung“ von M. Meyer; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

107 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

108 Vgl. Brief von F. Meyer an den Regierungspräsidenten in Wiesbaden vom 01.11.1951; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

109 Vgl. Nervenärztliches Gutachten der Uniklinik Frankfurt vom 12.01.1955; HHStAW Abt. 518 Nr. 505.

110 Ebd.

111 Ebd.

112 Ebd.

113 Ebd.

114 Ebd.

115 Für Adolf Krämer wurde am 21.05.2016 in Frankfurt, Mainzer Landstraße 606 ein Stolperstein verlegt. Siehe Biografie Adolf Krämer.

116 Für Valentin Steinbach wurde am 23.06.2019 in Frankfurt, Schwarzburgstraße 26 ein Stolperstein verlegt. Siehe Biografie Valentin Steinbach.

117 Vgl. Schreiben Wiedergutmachungsstelle an Adolf Krämer und Valentin Steinbach; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

118 Ebd.

119 Vgl. Brief vom 25.10.1947 von Valentin Steinbach an die Betreuungsstelle; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

120 Vgl. Brief vom 18.10.1947 von Adolf Krämer an die Betreuungsstelle; IfS, NS-Verfolgte Sign.-Nr. 4.485.

121 Vgl. Auskunft Sigrid Kämpfer (IfS) per Mail vom 16.11.2019 an Erika Krämer; Auszug Heiratseintrag mit Sterbevermerk.

122 Vgl. Auskunft Bürgeramt Frankfurt vom 16.01.2020 (Poststempel) per Brief an Erika Krämer.

123 Vgl. Eintrag im Geburtenregister Standesamt Feuchtwangen per Mail vom 14.01.2010.