Anna Kanne
Anna Berta Kanne wurde am 19. August 1882 in Detmold1 geboren. Ihr Vater war Schuhmachermeister.2 Sie hatte noch eine drei Jahre jüngere Schwester namens Martha.3 Als Anna 16 Jahre alt war, zog die Familie nach Hannover. Mit 23 Jahren kehrte Anna nach Detmold zurück und wohnte dort allein zur Untermiete.4 1906, ein Jahr später, zog Anna Kanne nach Frankfurt am Main.5 Von Beruf war sie Kontoristin6 und sie war von 1907 bis 1919 in kaufmännischen Stellungen tätig.7 Aus dem Zeugnis, das von der Firma Heimberger Söhne in der Gutleutstraße 2 ausgestellt worden war, geht hervor, dass sie vom 15. Februar 1907 bis 31. August 1919 die Buchhaltung und Korrespondenz erledigte. Ihr wurde bescheinigt, dass sie fleißig, pflichttreu und vertrauenswürdig war.8
1913 kam sie erstmals mit den Bibelforschern [damaliger Name der Zeugen Jehovas]9 in Kontakt. Sie hörte sich einige Vorträge an. Ab 1916 befasste sie sich ernstlich mit der Bibel. Dies führte dazu, dass sie aus der evangelischen Kirche austrat und sich am 15. Januar 1919 als Bibelforscherin taufen ließ.10 Die Taufe wurde in der Wohnung der Familie Zorn in der Dahlmannstraße in Frankfurt-Bornheim durchgeführt. Im gleichen Jahr begann sie auch sich am Missionieren zu beteiligen. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckte sich auf Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Butzbach und andere Orte.11 Von Januar 192112 bis 1924 war sie halbtags bei der Firma Otto Holler13 beschäftigt. Nachmittags hat sie dann mit interessierten Personen Bibelgespräche geführt. Bei ihrem Ausscheiden aus der Firma erhielt sie ein Zeugnis. „Die von ihr abgelieferten Arbeiten waren besonders sauber und korrekt und ihr Fleiß und ihre Zuverlässigkeit bei der Ausübung ihrer Pflichten verdienen ganz besondere Erwähnung. […] Fräulein Kanne nimmt aber einen Berufswechsel vor und sie scheidet aus meinen Diensten, begleitet von den besten Wünschen für ihr ferneres Wohlergehen.“14 Ihr „Berufswechsel“ bedeutete, dass sie nun ganztags missionierte. Ihre Tätigkeit bestand in Hausbesuchen.15 Seit dem Frühjahr 192516 wohnte sie in Frankfurt im Marbachweg 328. Wie sie dort eine Unterkunft fand, beschrieb sie wie folgt: „Meine Freundin, Frl. Katharina Egner17 aus Tüngenthal war damals als Hausdame bei Herrn Amtsgerichtsrat Gottschalk tätig. Durch ihre Vermittlung habe ich damals ein Zimmer vermittelt bekommen.“18 Im Herbst 1925 zog dort ebenfalls Anna Oechler19 ein.
Zum 1. Dezember 1936 wurde Anna Kanne im Marbachweg 328 abgemeldet „nach Marbachweg 291 weg“.20 Auf der Meldekarteikarte für den Marbachweg 291 steht: „1.12.36 v. Marbachweg 328.“21 Im Marbachweg 291 wohnte das Ehepaar Hild,22 die ebenfalls Zeugen Jehovas waren. Anna Kanne konnte dort allerdings nicht einziehen, denn nur einen Tag später, am 2. Dezember 1936, wurde sie verhaftet.23 Während ihrer Vernehmung wurde sie nach ihren Kontakten vor und nach dem Verbot der Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas gefragt. Konsequent verweigerte sie die Aussage, wenn von ihr gefordert wurde, die Namen anderer Bibelforscher zu nennen. Zu einer Schreibmaschine, die sie geliehen hatte, verweigerte sie auch nähere Angaben. Lediglich über die Rückgabe der Maschine gab sie an, dass sie am 27. November 1936 erfolgte, da sie zum 30. November ihre Wohnung aufgeben musste.24 Um 17.30 Uhr wurde schließlich die Vernehmung abgebrochen.25 Wenige Tage später wurde eine Nachbarin aus dem Marbachweg 328 vernommen. Diese gab an, dass sie selbst seit 1. August 1930 dort bei Frl. Dr. Hattemer wohnt und angestellt ist. Auch Katharina Egner arbeitete und wohnte hier als Hausangestellte. Anna Kanne und Anna Oechler wohnten als Untermieterinnen ebenfalls im Haus. Die Nachbarin machte Angaben über die Kontakte und Besucher von Anna Kanne und Anna Oechler.26 Ebenso wurde sie über die Post befragt, die Anna Kanne erhielt – es wäre sehr viel Auslandspost gewesen. Sogar über die Schreibmaschine sollte sie Angaben machen. Sie sagte aus, dass die Maschine Arthur Tschochner gehöre. Über den Umzug von Anna Kanne berichtet sie, dass Katharina Egner im Sommer 1936 in ihre Heimat nach Tüngenthal gefahren ist und nicht mehr nach Frankfurt in die Wohnung zurückgekehrt ist.27 „Das Umzugsgut von Frl. Kanne war in folgenden Sachen verpackt: 2 Schliesskörbe, 2 Kisten und 1 Holzkoffer. […] Von den Sachen von Frl. Kanne ist ein Schliesskorb zu Hild´s gekommen. Wo die anderen Sachen hingekommen sind, ist mir nicht bekannt.“28
Am 21. Januar 1937 wurde Anna Kanne aus dem Polizeigefängnis vorgeführt und erneut vernommen.29 Die gemeinsam durchgeführten Bibelstudien wurden ihr als „illegale Betätigung“30 vorgehalten. Die Bibelforscher hatten der Deutschen Reichsregierung mitgeteilt, wenn das Verbot in Deutschland nicht aufgehoben würde, dann würde man sich trotzdem zu Gottesdiensten treffen. Dies tat man dann auch ab dem Frühjahr 1934,31 indem sie sich reihum in ihren Wohnungen in Kleingruppen trafen. Diese Treffen waren als Kaffeekränzchen, Familientreffen, Kartenspielrunden oder Handarbeitskreise getarnt.32 Tatsächlich trafen sich Freunde, Nachbarn und Familienangehörige. Das war die „illegale Betätigung“, die auch Anna Kanne vorgeworfen wurde. Dass sie verbotene Schriften der Zeugen Jehovas aus Brooklyn zugesandt bekommen hatte, konnte sie nun zugeben, da es der Polizei bereits bekannt war. Anna Kanne hatte auch eine „Chronologie“ erstellt. Dies war eine „Erklärung der Zeit“. Sie sollte ihr Verständnis der biblischen Prophetie erklären und gleichzeitig ein Verteidigungswerk für die Sache der Bibelforscher sein. Diese „Chronologie“ sandte sie nicht nur nach Brooklyn, sondern auch an den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, den Oberlandesgerichtspräsidenten Städelmann, den Pfarrer Franz Petzold in Eschersheim und an eine Studienrätin.33 Zu ihrer Motivation befragt, antwortete sie: „Ich wollte alles für meine Brüder tun, damit unserer Sache endlich Verständnis entgegen gebracht würde.“34 Weiterhin wurde sie wegen der „Resolution“35 befragt. Sie war bereits am 2. Dezember 1936 festgenommen worden. Erst 10 Tage später wurde diese Resolution im ganzen Reichsgebiet verteilt. Diese hatte sie von ihrer Mitbewohnerin Anna Oechler, die in der Schweiz bei dem Kongress anwesend war, bekommen. Dort war diese Resolution gefasst worden. Selbst zu ihrer Teilnahme an Beerdigungen wurde sie befragt.36
Anna Kanne wurde am 29. Januar 1937 mit einem Begleitschreiben37 dem Amtsgericht zugeführt. Darin wurde erwähnt, dass sie eine Niederschrift ihrer „Chronologie“ „zur Vorlage bei dem Führer abgesandt“ hat. Bei einer Durchsuchung in der Lagerhalle der Rheinverkehr GmbH in Frankfurt am Main wurden Druckschriften der Bibelforscher gefunden. Der Geschäftsführer war Arthur Tschochner, ebenfalls ein Zeuge Jehovas, der bei den Gottesdiensten in ihrer Wohnung anwesend gewesen war. Er hatte ihr Umzugsgut eingelagert und einen Schließkorb zur Familie Hild gebracht. Arthur Tschochner war am 25. Januar 1937 selbst verhaftet worden.38 „Es besteht kein Zweifel, dass die Kanne und Tschochner den organisatorischen Zusammenhalt unter den Bibelforschern im Kreise Gross-Frankfurt aufrecht erhalten haben.“39 Am nächsten Tag, dem 30. Januar 1937 wurde vom Amtsgericht Haftbefehl erlassen.40 Noch am gleichen Tag wurde sie vom Polizeigefängnis ins Strafgefängnis nach Frankfurt-Preungesheim gebracht. Bei der Aufnahme um 18.05 Uhr wurde auf der Häftlingskarteikarte festgehalten, dass sie 164 cm groß ist.41
Am 1. Februar 1937 legte sie Berufung gegen ihre Verhaftung ein. Ausführlich legte sie ihre Überzeugung dar. „Da ich Gott ein Gelübde gegeben habe, Seinen Willen zu tun, kann mich kein Mensch hiervon entbinden.“42 Die Anklage gegen sie und „neun andere“ beim Sondergericht Frankfurt wurde am 24. Februar 1937 erhoben.43 In ihrer Erwiderung vom 10. April 193744 bestritt sie, Urheberin des Plans zur Neuorganisation der Bibelforschergruppen in Frankfurt gewesen zu sein. Vor dem Verbot habe sie sich auch nie in die Organisations-Angelegenheiten eingemischt. In ihren Schreiben an führende Persönlichkeiten wollte sie „den Beweis erbringen, dass wir die Heilige Schrift […] vertreten. Meines Wissens ist die Bibel in Deutschland noch nicht verboten“.45 Im Nachsatz schrieb sie noch: „Hiermit möchte ich mein 2. Protokoll annullieren und jede weitere Aussage darüber verweigern, wo und ob Zusammenkünfte stattgefunden haben und welchen Charakter diese hatten. Ich litt den Abend bei der Aufnahme so stark an körperlicher und seelischer Depression, daß ich kaum die Zusammenhänge der Situationen erfassen konnte.“46
Für den 9. Mai 1937 um 9.00 Uhr ist der Prozess vor dem Sondergericht terminiert worden. Tatsächlich fand er aber vom 3. bis 5 Mai 1937 statt. Die 54jährige Anna Kanne wurde zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung47 wurde ihr angelastet, sich nicht an den Wahlen beteiligt, Schriften der Bibelforscher erhalten und gelesen zu haben, sich mit andern in Privatwohnungen getroffen und dabei über die Bibel gesprochen zu haben, eine von ihr verfasste „Chronologie“ an führende Persönlichkeiten versandt und 1935 und 1936 an einer Abendmahlfeier teilgenommen zu haben.48 Am gleichen Tag entließ man sie aus der Untersuchungshaft in Frankfurt-Preungesheim, um sie im Strafgefängnis Frankfurt-Preungesheim49 festzuhalten. Am 5. August 1937 endete ihre Gefängnishaft dort. Doch dies bedeutete nicht die Freiheit für sie.
„Nach Strafverbüßung am 5.8.37 erneut i. Schutzhaft genommen u. am 23.8.37 ins KLager Moringen überführt.“ So steht es in ihrer Gestapokarteikarte.50,51 Ab dem 25. August 1937 war sie dann in Moringen inhaftiert.52 Am 21. Februar 1938 kam sie mit einem Transport von 150 Zeuginnen Jehovas von Moringen ins KZ Lichtenburg.53,54 Dort erhielt sie die Häftlingsnummer 312.55 Nach etwas über zwei Jahren wurde sie in ein weiteres Konzentrationslager überführt, dabei wurde ihre Häftlingsnummer beibehalten. Sie berichtete selbst:56 „Am 15. Mai 1939 kam ich mit dem 1. Transport nach Ravensbrück. Man sagte uns: wenn ihr 4 Wochen dort seid, dann werdet ihr gerne unterschreiben. […] Der gesamte Lagerbestand belief sich derzeit auf ca. 950 Frauen, darunter etwa 400 Z.J.“ Bald erhielten sie einen neuen Direktor, der sich durch besondere Brutalität auszeichnete. Sein Ziel war es, sie durch härteste Behandlung umzuschulen – sie sollten ihren Glauben aufgeben. Schwerste Arbeiten wie Ausschachtungsarbeiten für Führer-, Unterführer- und Personalhäuser mussten in glühender Hitze, auch sonntags, von den Bibelforscherinnen durchgeführt werden. Dabei gab es fast nichts zu trinken. Mit schweren Schaufeln musste auch sinnlos Sand geschippt werden, 1 bis 2 Meter hoch, immer angetrieben von den Aufseherinnen, die Schaufeln voll zu nehmen und schneller zu arbeiten.57 „Von dieser Zeit kam wöchentlich, später täglich neue Transporte mit weiteren Opfern.“ Über den Tagesablauf schrieb sie, dass sie um 4.30 Uhr von einer Sirene geweckt wurden. Morgens mussten sie 1 Stunde Appell stehen, abends 2 Stunden. Beim Einschlafen waren die Nerven so aufgepeitscht, dass sie noch weiter „schippte“, sodass die Schlafdecke hochflog. „Verspottet u. Verhöhnt von der Aufsicht und Leitung, dachten auch manche andere Häftlinge, dass sie uns mit Füssen treten könnten, zumal sie von oben dazu ermuntert wurden.“58
Nach Beginn des Krieges wurde der Hass noch größer, „da wir jede Unterstützung des Krieges ablehnten, wir wollten den mörderischen Krieg nicht verlängern helfen“. Sie wurden aufgefordert, Munitionstäschchen zu nähen. Als Reaktion auf ihre einstimmige Ablehnung dieser Kriegsarbeit schrie der Kommandant: „Verfluchte Staatsfeinde, jetzt bleibt nichts weiter übrig als euch verhungern und verfrieren zu lassen.“59 Um sie umzustimmen, ließ man sie 5 Tage60 lang je 8 Stunden bei Minus 15 bis 20 Grad in dünnen Schuhen und Kleidern stehen. Am 1. Tag gab es gar kein Essen, die weiteren 4 Tage nur mittags eine halbe Ration. Abends mussten sie zu 7 oder 8 Häftlingen in eine kleine Einzelzelle ohne Schuhe, ohne Kissen und Decken. An den drei folgenden Weihnachtstagen gab es weder Essen noch Trinken für sie und sie blieben in den Arrestzellen eingesperrt. Doch „aus allen Zellen erschallten Lieder zur Ehre des Höchsten.“61 Nach Ablauf dieser drei Tage „begann man mit der Arrestverköstigung, mittags 1/2 Ration u. abends etwas Suppe, dann immer die nächsten 3 Tage nur morgens 200 gr. Brot u. etwas Kaffee 14 Tage lang“.62 Danach kam Himmler persönlich, um sie alle zu fragen, ob sie nun bereit wären, die Näharbeiten für das Militär zu machen. Als sie geschlossen ihrer Überzeugung treu blieben, war er wutentbrannt, schlug die Zellentür zu und ordnete noch einmal verschärften Arrest an.63 Nach drei Wochen, am 9. Januar 1940 änderte sich die Lage plötzlich. Abends um 21.30 Uhr befahlen die Aufseherinnen, dass alle sofort in ihre Blocks zurückkehren sollten. Da diese drei Wochen im Schlafblock nicht geheizt worden war, glitzerte alles vor Frost und überall hingen Eiszapfen. Die Betten waren eiskalt. Keine der Zeuginnen Jehovas, die aus dem Strafblock zurückgekehrt waren, schliefen auch nur eine Minute. Für die 450 betroffenen Zeuginnen wurde auf Befehl Himmlers 3 Monate „Strafblocksverfügung“ angeordnet. Was bedeutete, dass eine Einkaufs-, Freistunden- und Briefsperre verhängt wurde. Des weiteren gab es pro Baracke nur 7 bis 10 Briketts zum Heizen. Wer sich frierend dem Ofen näherte, wurde mit Entzug der Bettdecke bestraft. Die mutigen Bibelforscherinnen waren durch die Misshandlungen so abgemagert und ausgemergelt, „dass andere Häftlinge, die sie im Brausebad sahen, weinten“.64 Egal ob alt oder jung, gesund oder krank, sie alle mussten die nächsten Schikanen ertragen – mit schweren Schaufeln und Pickeln gefrorene Sandberge bearbeiten. Wer krank war, durfte nicht zur Behandlung ins Kranken-Revier. Allerdings fürchteten die Häftlinge eine Behandlung dort. Denn von da wurde für die „Dunkeltransporte“ selektiert. „Diesen Häftlingen wurde alles abgenommen, nur notdürftigst bekleidet, wurden sie mitgenommen. Was mit diesen 1. Opfern geschah, konnten wir nicht erfahren. Wer nicht mehr arbeiten konnte, krank oder unbeliebt war, wurde herausgeholt.“65 Die Zeuginnen Jehovas, die in der Kommandantur putzten, fanden im Voraus gedruckte Todesanzeigen an Angehörige, obwohl die Häftlinge noch gesund im Lager umherliefen. Nun ahnten sie, wohin die Transporte gingen.
Die Zustände wurden für Anna Kanne und ihre Mitgefangenen immer schwieriger. Tag und Nacht sahen sie die Flammen vom Krematorium. Täglich trafen neue Opfer ein. Es wurde immer enger, denn die Belegung der Blocks stieg auf das Zehnfache der geplanten Häftlinge. Zu sechst mussten sie in zwei Betten schlafen. Ungeziefer breitete sich aus. Flöhe, Läuse, Wanzen und Kakerlaken setzten ihnen schwer zu. Das Essen wurde immer schlechter, Dörrgemüse mit Kartoffelschalen aus der SS-Küche wurde ihre Nahrung. Durch die mangelnde Sauberkeit breiteten sich Ruhr, Typhus und Durchfall aus.
Dass es immer wieder um ihre Treue ging, zeigte ein weiterer Besuch Himmlers. Anna Kanne erlebte wie er sagte: „Der da oben soll oben regieren, wir regieren hier auf der Erde.“66
Nach und nach wurden sie in Vertrauensstellungen eingesetzt: als Hausgehilfinnen, als Anweiserinnen in der Waschküche, Küche und Häftlingsküche oder in der Kleiderkammer. Himmler hatte in einem Brief vom 6. Januar 1943 angeregt,67 die Arbeitskraft der Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas in Vertrauensstellungen einzusetzen. Anna Kanne selbst kam mit vier anderen Zeuginnen Jehovas ins Büro der Bauleitung. „Die Bibelwürmer sind wertvolle Arbeiter hiess es hier und da.“68 Sie erhielt auch Einblick in Rechnungen. Dadurch stellte sie fest, dass für jeden in Arbeit stehenden Häftling pro Tag 4,00 DM bis 5,00 DM an das Lager entrichtet worden ist. 69 Mit einem Ausweis versehen durften sie sich sogar ohne Aufsicht außerhalb des Lagers bewegen. Ihr Arbeitsplatz lag hinter einer Landstraße inmitten von Wald und Heide. Der Kommandant stellte gegenüber einer Kommission fest, dass diese Bibelforscherinnen „die fleissigsten, gewissenhaftesten Arbeiter seien, aber nicht aus Liebe z. uns, sondern zur Ehre ihres Jehova“.70 Sogar Bibeln und biblische Literatur konnten Mauern, Wachmänner und elektrisch geladener Draht nicht zurückhalten.
Ende April 1945 machte sich Unruhe im Lager breit. Durch Zugänge, die täglich das Lager erreichten, kamen auch Nachrichten zu den Inhaftierten. Sie erfuhren, dass die Russen bereits in Berlin angekommen sind. Ihre Peiniger sahen das herannahende Ende ihrer Schreckensherrschaft. Anna Kanne und ihre Mithäftlinge beobachteten, wie die Frauen und Kinder der Verwalter fortgebracht wurden. Am See verbrannten sie „Berge von Papieren, die die Leitung sonst hätte belasten können“.71 Auch das Lager selbst sollte geräumt werden und alle Häftlinge sollten sich vor dem Tor einfinden. Anna Kanne selbst war gerade auf dem Weg in ihren Block, als der Arbeitsleiter sie sah und seine Pistole auf sie richtete. Sie wollte zu den anderen Zeuginnen Jehovas, denn sie hatten vereinbart, zusammen zu bleiben. Dort im Block angekommen schlug die Lagerwache mit Gewehrkolben an die Fenster und schrie: Raus! Nun stellte sie fest, dass außer ihr nur noch eine einzige andere Glaubensschwester anwesend war. Sie beschlossen, sich wie befohlen, vor das Lagertor zu begeben. Sie hofften, ihre Glaubensschwestern zu treffen. Dort angekommen, fanden sie aber in den langen Reihen von Häftlingen keine ihrer Schwestern. Zurück durften sie nicht mehr. Also mussten sich die beiden in den Todesmarsch mit einreihen, wohl ahnend was ihnen passieren wird, wenn sie nicht Schritt halten können. „Zu beiden Seiten unseres Lagertransportes flankierte die SS, hinten Polizei, wo jemand auszubrechen suchte, wurden sie zurückgetrieben.“72 Sie kamen bis ins nahe gelegene Fürstenberg. Dort trafen sie auf eine Zeugin Jehovas, die im nahe gelegenen Gut arbeiten musste und für ihre „Herrschaft“ noch einige Besorgungen ebenfalls in Fürstenberg machte. Als sie die beiden Zeuginnen Jehovas in dem Todesmarsch erblickte, flüsterte sie ihnen zu, sie sollen doch mit ihr auf das Gut kommen. Ängstlich lehnten Anna Kanne und ihre Begleiterin ab, denn sie fürchteten sofort erschossen zu werden. Schon von Weitem waren sie nämlich als Häftlinge zu erkennen. Außer dem lila Winkel und der Lagernummer war ihnen ein großes weißes Kreuz am Rücken angebracht worden, um sie weithin als Häftlinge kenntlich zu machen. An einer geeigneten Stelle wagten sie es doch, abzubiegen und gelangten auf das Gut. Dort sammelten sich nach und nach 42 Zeuginnen Jehovas, die alle in der Nähe außerhalb des Lagers arbeiten mussten. Zwei Nächte blieben sie dort Doch dann wurde es auch hier zu gefährlich. Mit einem Wagen, auf den alles, was ihnen verblieben war, geladen wurde, setzten sie sich in Marsch; immer noch begleitet von der SS. Diese hatte den Plan, den amerikanischen Truppen zu begegnen, denn die Begegnung mit den russischen Truppen fürchteten die SS-Schergen noch mehr. Deshalb fuhren sie sehr schnell. Anna Kanne und eine weitere ältere Zeugin Jehovas waren so ermüdet, dass sie nur langsam vorwärts kamen. Um mitzukommen sollte sich Anna Kanne an dem Wagen festhalten. Bei dem hohen Tempo, das ohne Rücksicht vorgelegt wurde, verlor sie den Halt und schlug mit dem Gesicht auf den Boden. Der nachfolgende Wagen hielt nicht an, sondern überfuhr sie von der Ferse bis über die Schulter.73 Erst als die anderen Häftlinge laut schrien, hielt der vordere Wagen kurz an. Anna Kanne wurde hoch gehoben, doch sie sackte sofort wieder zusammen. Auch das Atmen war nur unter großen Schmerzen ganz flach möglich. Sie sah nur „Blitze und Funken“. Um weiter zu kommen, legte man sie auf einen der Wagen und fuhr eilig weiter. Am Abend hielt dieser Wagen an einer Waldlichtung an. Der Gutsverwalter und seine Begleiter gaben einige Decken heraus, ließ zwei Glaubensschwestern zur Wache bei Anna Kanne und verabreichte ihr noch Kognak. Er selbst begab sich tiefer in den Wald, um zu schlafen. Gleich am nächsten Morgen ging die Fahrt aber bis mittags weiter. Dann trafen die Russen auf den Treck. Auch Anna Kanne musste sich mit den anderen auf den Waldboden legen, obwohl sie schwer verletzt war; offensichtlich war eine Rippe gebrochen. Inzwischen waren nur noch die Häftlinge übrig geblieben. Die anderen waren geflüchtet. Nachdem sie kurz von den Russen durchsucht worden waren, konnten sie weiter ziehen. In der Nähe fanden sie eine verlassenen Baracke die über Betten, Strohsäcke, Wasch- und Kochräume verfügte. Für die gerade frei gekommenen KZ-Häftlinge fühlte sich das wie Luxus an. Am nächsten Tag erhielten sie sogar noch Speck.
Anna Kanne musste aber auch feststellen, dass durch den Unfall ihr gesamtes verbliebenes Gepäck gestohlen worden war. In der dritten Nacht drangen betrunkene Russen in ihre Unterkunft ein. Mit Mühe konnten sie gemeinsam ihre „Besucher“ abweisen. Nachdem die Betrunkenen abgefahren waren, beschlossen die entlassenen Frauen, dort nicht mehr zu bleiben. Da Anna Kanne noch nicht wieder gehen konnte, suchten ihre Glaubensschwestern nach einer Möglichkeit, Anna mitzunehmen, um sie nicht verletzt zurückzulassen. Als sie einen defekten Leiterwagen fanden, reparierten sie die Deichsel, packten das Gepäck einiger hinein und legten Decken darüber. Obenauf fand sich noch ein Platz für Anna Kanne. Eine weitere Nacht verbrachten sie in einem leerstehenden Haus. Dann entschieden sie sich, zunächst ins Lager Ravensbrück, dass nun von den Russen besetzt war, zurückzukehren. Zurück im Lager fanden sie hunderte ihrer Glaubensschwestern vor, die immer noch dort waren und sogar wieder ihrer Arbeit nachgingen. Es war ihnen sogar möglich, ihre Gottesdienste abzuhalten.
Doch gern wollten sie nach Hause. Sie befürchteten auch, dass die Russen sie wegen ihrer guten Arbeitskraft dabehalten wollen. Deshalb nahmen einige der Zeuginnen Jehovas Kontakt zu Glaubensbrüdern in Berlin auf. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie sofort herzlich willkommen sind. Bereits über 200 Unterkünfte standen für sie in Berlin bei Glaubensbrüdern bereit. Nun wurde der russische Kommandant des Lagers informiert. Er stellte den entlassenen Häftlingen Dokumente aus. Ein Ausweis der bestätigt, dass sie sich „bis zur Auflösung des KL Ravensbrück in Haft befunden hat“ ist vom 29. Mai 1945 datiert.74
Endlich konnte der Weg in die Freiheit beginnen. Es war mittlerweile Juni 1945 geworden. Um auch alle neun Schwerkranken mitzunehmen wurde eine im Wald vor dem Lager gefundene Chaise (alte, leichte Pferdekutsche) notdürftig repariert. An dem Gefährt brachten sie ein großes, weißes Schild mit roter Schrift an: „Jehovas Zeugen aus dem KZ Ravensbrück.“75 Für den Weg von 86 Kilometern rechneten sie 3 Tage. Doch bereits nach einer Stunde brach ein Rad am Wagen ab. So mussten die Verletzten absteigen und mit den anderen Freigelassenen zu Fuß weiter laufen oder kriechen. Ein Auto mit russischen Offizieren bemerkte die Gruppe und hielt an. Sie waren bereit, zumindest die Schwerkranken direkt nach Berlin zu fahren. Angekommen in Berlin fragten sie nach dem Weg nach Reinickendorf-Ost. Dort sollten sie übernachten. Doch die Passanten sahen sie nur mitleidig an und meinten, so elend wie sie aussähen, würden sie an diesem Tag nicht mehr dort ankommen. Eine junge Frau tauchte auf, als sie hörte, dass sie aus dem Lager kommen. Ihre erste Frage war, ob auch Zeugen Jehovas dabei seien. Es waren ausschließlich Zeugen Jehovas. Sofort bot sie allen für diese Nacht Unterkunft an. Am nächsten Morgen würden sie dann weiter begleitet werden. Zu sechst fanden sie schließlich eine Bleibe bei einer Familie. Dort konnte sich Anna Kanne 8 Wochen erholen, um dann den Heimweg anzutreten. Ihr war es noch möglich, am 1. Nachkriegskongress der Zeugen Jehovas in Berlin teilzunehmen: Danach machte sie sich auf die Reise Richtung Frankfurt. Die erste Etappe war Erfurt. Dort mussten sie in der Obdachlosenunterkunft übernachten. Doch der Verwalter nahm sie in seine Privatwohnung auf und sandte sie zum Bürgermeister. Dort trafen sie auf eine Gruppe Zeugen Jehovas aus Frankfurt, die ebenfalls auf dem Weg nach Hause waren. Sie kamen aus der Haft auf dem Gut Hartzwalde, das Himmlers Leibarzt Kersten gehörte. Der Bürgermeister schickte die Gruppe zunächst zur Erholung nach Bad Colberg im Thüringer Wald. Im nahen Coburg stellte am 30. August 1945 das „Military Government of Germany“ eine „Zeitweilige Registrierungskarte“ für Anna Kanne aus, mit der Bestätigung, dass sie auf der Durchreise sei.76
Nach dem Erholungsaufenthalt in Bad Colberg sollten sie dann selbst versuchen über die Grenze77 zu kommen. Es wurde ihnen gesagt, dass es unmöglich sei, die Grenze von Thüringen in den Westen zu überqueren. Der Berg würde Tag und Nacht bewacht werden. Sie versuchten es trotzdem. Dabei hatten sie drei Kranke, eine musste sogar getragen werden. „Wir kamen durch“ berichtete Anna Kanne.78 „Am 11. September 1945 war ich in Frankfurt, nachdem wir das 1. Mal im April 1945 aus dem Lager herausgeführt wurden.“79
Anna Kanne wurde „zu einem nicht genannten Zeitpunkt im DP-Camp Frankfurt/Main registriert“.80 Als Wohnung war dort bereits Eschersheimer Landstraße 370 angegeben. Nicht weit von der Wohnung entfernt, in der sie verhaftet worden war, hatte sie nun eine neue Bleibe gefunden. Doch musste sie feststellen, dass alles, was sie hatte, weggekommen oder stark beschädigt war. Darüber machte sie die Angabe: „Meine Sachen wurden bei meiner Verhaftung einem Spediteur übergeben, da ich keine Bleibe hatte. Durch die Lagerkosten waren meine geringen Ersparnisse aufgebraucht, sodaß ich nicht mehr in der Lage war, den Spediteur zu bezahlen. Im Lager wurde mir dann anheimgestellt, die Sachen entweder verkaufen zu lassen oder eine Adresse anzugeben, wo man die Sachen abstellen könnte. Bekannte81 von mir in Dreieichenhain haben dann von der Lindenstraße meine Habe abgeholt und verwahrt. In selbstloser und gewissenhafter Weise haben diese Bekannten alles getan, um mir das Wenige zu erhalten, doch war vieles von Motten zerstört oder nicht mehr vorhanden.“82 Im Lager selbst waren ihr die Armbanduhr, Reise- und Handtasche, Lackschuhe, ein Regenschirm, das Korselett, der Füllfederhalter, die Lederhandschuhe und die Weste abgenommen worden.83
Um zu beweisen, dass sie tatsächlich die vielen Jahre in verschiedenen Konzentrationslagern gefangen gehalten wurde, legten Berta Pater, Emma Lehrbach, Marie Beilacher und Marie Schättle eidesstattliche Erklärungen ab.84 Auch die Gesundheit von Anna Kanne war schwer in Mitleidenschaft gezogen. Da sie beim Verlassen des Lagers am 1. Mai 1945 von der SS überfahren worden war, war ihr Brustkorb gequetscht und das rechte Bein verletzt. Dadurch hatte sie eine Erwerbsminderung von 70%.85 Doch dies alles konnte sie nicht von ihrem Glauben abbringen noch von der Überzeugung, richtig gehandelt zu haben. Ihre Verfolgung fasste sie selbst zusammen: „Wir haben ausgeharrt in Drangsalen und Nöten, in Ängsten, in Streichen, in Gefängnissen, bei harter Arbeit, bei mangelnder Nahrung, in schlaflosen Nächten, überall eingeengt, keinen Ausweg sehend und doch nicht ohne Ausweg.“86 „Heute sehen wir mehr denn je, dass unsere Einstellung die einzig richtige war. Wir sind nicht mitschuldig an den 20 Millionen Toten, an den zerstörten Städten u. dem Flüchtlingselend u. Hunger.“87
Anna Kanne verstarb am 24. Dezember 1959 in Frankfurt.88 Seit 18. Mai 2018 erinnert ein Stolperstein an diese mutige Frau, die allein „ihren Mann“ stand.
1 Vgl. Geburtsurkunde, Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden [HHStAW] Abt. 518 Nr. 419.
2 Vgl. Meldekartei Stadt Detmold, Kopie vom 11.08.2018, per Post an Erika Krämer geschickt.
3 Ebd.
4 Ebd.
5 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 02.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
6 Gestapokarteikarte; HHStAW Abt. 486 Nr. 49696.
7 Vgl. Urteil Sondergericht Frankfurt vom 05.05.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
8 Vgl. Zeugnis der Fa. Heimberger Söhne vom 01.09.1919, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
9 1931 nahmen die Bibelforscher den Namen „Jehovas Zeugen“ an, waren aber noch viele Jahre allgemein als Bibelforscher bekannt.
10 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 02.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
11 Ebd.
12 Vgl. Zeugnis der Fa. Holler vom 30.04.1924, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
13 Fa. Holler, Generalvertreter Westfälischer Werke der Kleineisenindustrie, Goethe Str. 33 III, Frankfurt; vgl. Adressbuch der Stadt Frankfurt von 1924.
14 Vgl. Zeugnis der Fa. Holler vom 30.04.1924, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
15 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 02.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
16 Ebd.
17 Katharina Egner war auch Bibelforscherin.
18 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 02.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
19 Für Anna Oechler wurde am gleichen Tag ein Stolperstein im Marbachweg 328 in Frankfurt verlegt (siehe ihre Biografie).
20 Vgl. Meldekarteikarte Frankfurt Marbachweg 328, Institut für Stadtgeschichte [IfS].
21 Vgl. Meldekarteikarte Frankfurt Marbachweg 291, IfS.
22 Frieda und Willy Hild wohnten im Marbachweg 291 und waren ebenfalls als Zeugen Jehovas verfolgt. Für das Ehepaar wurde am 21.06.2014 im Marbachweg 291 zwei Stolpersteine verlegt (siehe deren Biografie).
23 Vgl. Gestapokarteikarte, HHStAW Abt. 486 Nr. 49696.
24 Vgl. Vernehmungsprotokoll vom 02.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
25 Ebd.
26 Vgl. Vernehmung der vorgeladenen Else Dickhardt am 10.12.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
27 Ebd.
28 Ebd.
29 Vgl. Vernehmung vom 21.01.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
30 Ebd.
31 Vgl. Urteil Sondergericht Frankfurt vom 05.05.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
32 Vgl. Detlef Garbe, Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, München 41999, S. 221.
33 Vgl. Vernehmung vom 21.01.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
34 Ebd.
35 Jehovas Zeugen verteilten die „Luzerner Resolution“ am 12.12.1936 um 17.00 Uhr zeitgleich im ganzen Reichsgebiet. Mit dieser Protestaktion machten sie die Öffentlichkeit auf die grausame Misshandlung der Zeugen Jehovas und anderer Verfolgtengruppen aufmerksam und forderten das NS-Regime in scharfen Worten auf, diese brutalen Übergriffe einzustellen. Eine zweite Aktion fand im Februar 1937 statt. Darauf folgte in Frankfurt eine Verhaftungswelle der Zeugen Jehovas in den ersten Märztagen 1937.
36 Vgl. Vernehmung vom 21.01.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
37 Vgl. Begleitschreiben vom 29.01.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
38 Ebd.
39 Ebd.
40 Vgl. Haftbefehl vom 30.01.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
41 Vgl. Häftlingskarteikarte Frankfurt-Preungesheim, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
42 Vgl. Berufung vom 01.02.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
43 Vgl. Brief an „Herrn Oberstaatsanwalt beim Landgericht in Frankfurt/M.“ vom 10.04.1937, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
44 Ebd.
45 Ebd.
46 Ebd.
47 Vgl. Urteil Sondergericht Frankfurt vom 05.05.1936, HHStAW Abt. 461 Nr. 7643.
48 Ebd.
49 Es handelt sich um das identische Gefängnis in Frankfurt-Preungesheim.
50 Vgl. Gestapokarteikarte, HHStAW.
51 Vgl. Auskunft von der KZ-Gedenkstätte Moringen, Mail von Arne Droldner an Erika Krämer vom 24.01.2018.
52 Vgl. Auskunft vom Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes [ITS] Bad Arolsen, Mail von Heike Müller an Erika Krämer vom 16.01.2018.
53 Ebd.
54 Vgl. Transportliste vom 21.02.1928 von Moringen nach Lichtenburg, Jehovas Zeugen, Archiv Zentraleuropa [JZD], DOK 21/02/38(1).
55 Vgl. Auskunft von der KZ-Gedenkstätte Ravensbrück, Mail von Monika Schnell an Erika Krämer vom 19.03.2018.
56 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, Lebensbricht von Anna Kanne [LB Anna Kanne], JZD.
57 Ebd.
58 Ebd.
59 Ebd.
60 Am 19.12.1939 begann wegen ihrer Verweigerung eine Strafaktion gegen die Zeuginnen Jehovas wegen ihrer Weigerung Munitionstäschchen zu nähen. Vgl. Hans Hesse/Jürgen Harder, „… Und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müsste …“, Essen 2001 [Hesse/Harder], S. 147 ff.
61 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne, JZD.
62 Ebd.
63 Ebd.
64 Ebd.
65 Ebd.
66 Ebd.
67 Vgl. Brief von Heinrich Himmler vom 06.01.1943, Hesse/Harder, S. 184 ff.
68 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne, JZD.
69 Wiedergutmachungsakte Bogen E, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
70 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne, JZD.
71 Ebd.
72 Ebd.
73 Ebd.
74 Vgl. Ausweis, ausgestellt vom Sicherheitsdienst Fürstenfeld am 29.05.1945, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
75 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne; JZD.
76 Vgl. Zeitweilige Registrierungskarte, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
77 D. h. die Sektorengrenze.
78 „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne, JZD.
79 Ebd.
80 Vgl. Auskunft vom Internationalen Suchdienst des Roten Kreuzes [ITS] Bad Arolsen, Mail von Heike Müller an Erika Krämer vom 16.01.2018.
81 Es dürfte sich höchstwahrscheinlich um das Ehepaar Heinrich und Anna Dröll aus Dreieichenhain gehandelt haben. Beide standen vor dem Sondergericht in Darmstadt. Anna war zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden.
82 Vgl. Erklärung von Anna Kanne vom 09.03.1950, HHStAW Abt. 518 Nr. 419.
83 Ebd.
84 Vgl. Eidesstattliche Erklärungen, HHStAW Abt. 518 Nr. 419. Für Berta Pater wurde am 23.06.2017 im Oederweg 126, für Emma Lehrbach am 18.05.2018 Hinter den Ulmen 22 und für Marie Schättle am 20.05.2016 in der Palmengartenstraße 3 Stolpersteine verlegt.
85 Vgl. Wiedergutmachungsakte, IfS Abt. NS-Verfolgte Nr. 3.158.
86 Vgl. „Ravensbrück“ Bericht von Anna Kanne über ihre Erlebnisse im KZ Ravensbrück, LB Anna Kanne, JZD.
87 Ebd.
88 Vgl. Sterbevermerk auf der Geburtsurkunde, Stadt Detmold; Kopie vom 11.08.2018, per Post an Erika Krämer geschickt.